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   OLG Hamm, 11.11.2011 - III-5 RBs 169/11   

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https://dejure.org/2011,27080
OLG Hamm, 11.11.2011 - III-5 RBs 169/11 (https://dejure.org/2011,27080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2011 - III-5 RBs 169/11 (https://dejure.org/2011,27080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2011 - III-5 RBs 169/11 (https://dejure.org/2011,27080)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    OWiG § 80; OWiG § 74; OWiG § 33
    Verwerfungsurteil, Wiedereinsetzung, Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verjährungshemmung durch ein Verwerfungsurteil gem. § 74 Abs. 2 OWiG trotz späterer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 32 Abs. 2; OWiG § 74 Abs. 2
    Möglichkeit der Verjährungshemmung durch ein Verwerfungsurteil gem. § 74 Abs. 2 OWiG trotz späterer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 3 Ss OWi 180/08

    Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2011 - 5 RBs 169/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, dass ein Verwerfungsurteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG trotz späterer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu einer Verjährungshemmung gemäß § 32 Abs. 2 OWiG führt, so dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens Verjährung nicht eintreten kann (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 15. Juli 2008 in 3 SsOWi 180/08; OLG Düsseldorf VRS 58, 42; OLG Köln VRS 54, 360; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.07.2002 - 1 Ss 74/02 - [...]).
  • OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verjährungshemmende Wirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2011 - 5 RBs 169/11
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist aber geklärt, dass ein Verwerfungsurteil gemäß § 74 Abs. 2 OWiG trotz späterer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu einer Verjährungshemmung gemäß § 32 Abs. 2 OWiG führt, so dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens Verjährung nicht eintreten kann (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 15. Juli 2008 in 3 SsOWi 180/08; OLG Düsseldorf VRS 58, 42; OLG Köln VRS 54, 360; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.07.2002 - 1 Ss 74/02 - [...]).
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