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   OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96   

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https://dejure.org/1996,4762
OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96 (https://dejure.org/1996,4762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.1996 - 20 U 134/96 (https://dejure.org/1996,4762)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 20 U 134/96 (https://dejure.org/1996,4762)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 78 § 15
    Begriff der Berufsunfähigkeit in § 15 MBKT 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MBKT 78 §§ 15
    Versicherungsrecht: Anspruch auf Krankentagegeld bei gleichzeitigem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1250
  • VersR 1997, 1087
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1992 - IV ZR 59/91

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Rentenbezug des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96
    Eine Berechtigung, die ausgezahlten Gelder behalten zu dürfen, ergibt sich zwar noch nicht daraus, daß die Bestimmungen des § 15 a und b MBKT 78 wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam sind (BGH VersR 92, 477 = VVGE § 15 MBKT Nr. 10, BGH Versicherungsrecht 92, 479 = VVGE § 11 MBKT Nr. 2).

    Dies folgt auch nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 22.01.1992 und 26.02.1992 zur Unwirksamkeit des § 15 MBKT 78 (BGH VersR 92, 477 und 92, 479).

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96
    Eine Berechtigung, die ausgezahlten Gelder behalten zu dürfen, ergibt sich zwar noch nicht daraus, daß die Bestimmungen des § 15 a und b MBKT 78 wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam sind (BGH VersR 92, 477 = VVGE § 15 MBKT Nr. 10, BGH Versicherungsrecht 92, 479 = VVGE § 11 MBKT Nr. 2).

    Dies folgt auch nicht aus den Entscheidungen des BGH vom 22.01.1992 und 26.02.1992 zur Unwirksamkeit des § 15 MBKT 78 (BGH VersR 92, 477 und 92, 479).

  • OLG Hamm, 05.07.1991 - 20 U 310/90

    Krankentagegeldversicherung - Beginn der Berufsunfähigkeit - zur Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96
    Unabhängig davon, ob eine rückwirkende Feststellung der Berufsunfähigkeit überhaupt zulässig ist (verneinend: Senat VersR 92, 346; OLG Hamburg r + s 1994, 110), hat die Klägerin dies jedenfalls nicht näher begründet.

    Dieser Grundsatz der Spezialität, der dem MBKT 78 zugrundeliegt, gilt aber nur, soweit es sich um eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Definition des § 15 MBKT 78 handelt (so Senat VersR 92, 346 = r + s 91, 387).

  • OLG Oldenburg, 31.05.1995 - 2 U 76/95

    Rückzahlungsanspruch; Erwerbsunfähigkeitsrente; Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96
    Die gebotene ergänzende Vertragsauslegung führt dazu, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen der Beendigung der Leistungspflicht weiterhin gelten sollen und der Versicherer demzufolge dann keinen Rückzahlungsanspruch hat, wenn er aufgrund gültiger Vertragsbestimmungen auch nicht berechtigt wäre, Rückzahlung des Krankentagegeldes zu verlangen (ebenso OLG Oldenburg VersR 1996, 617).
  • BGH, 30.06.2010 - IV ZR 163/09

    Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und

    Ein bestimmter Zeitraum, für den die Prognose zu stellen ist, im Sinne einer festen zeitlichen Grenze - etwa von drei Jahren (so OLG Hamm VersR 1997, 1087; OLG Köln VersR 1995, 284; OLG Koblenz r+s 1993, 473) - für die Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" lässt sich dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Versicherungsbedingungen nicht entnehmen; sie ist daher der Prognose auch nicht zugrunde zu legen (zutreffend Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 4. Aufl. § 15 MB/KT Rdn. 27 f.; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 15 MB/KT 94 Rdn. 25; Ahlburg in Handbuch des Fachanwalts, Versicherungsrecht 3. Aufl. S. 1188 Rdn. 225).
  • OLG Hamm, 01.03.2017 - 20 U 65/14

    Eintrittspflicht der Krankengeldtageversicherung bei Erkrankung des

    Berufsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" setzt keinen endgültigen oder unveränderlichen Zustand voraus, es ist im Hinblick auf die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit auch nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt abzustellen (BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - IV ZR 163/09 -, BGHZ 186, 115-130, Rn. 30; entgegen Senatsurteil vom 11. Dezember 1996 - 20 U 134/96 -, Rn. 23, juris).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

    Dagegen könnten die Interessen des Versicherers ausreichend dadurch gewahrt werden, dass er für die Dauer der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers diesem die Umwandlung des Versicherungsverhältnisses in eine Ruhens- oder Anwartschaftsversicherung zu ermäßigten Beiträgen anbiete (BGH NJW 2008, 1820 [1821]; BGH NJW 1992, 1164; OLG Oldenburg NVersZ 2000, 327; OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1998, 223; OLG Köln VersR 1998, 1365; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1250; OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1997, 247; Tschersich, in: Beckmann/Matusche=Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. [2009], § 45, Rdn. 21; Voit, in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. [2010], § 15 MB/KT 2009, Rdn. 1 f.; Wilmes, in: Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. [2009], Rdn. 3; ähnlich auch Wriede, in: Bruck/Möller VVG 6. Bd. 2. Halbb.: Krankenversicherung, 8. Aufl. [1990], Anm. G 57).
  • KG, 04.08.2016 - 6 U 176/14

    Krankentagegeldversicherung: Anforderungen an die Feststellung der

    Ein bestimmter Zeitraum, für den die Prognose zu stellen ist, im Sinne einer festen zeitlichen Grenze - etwa von drei Jahren (so OLG Hamm VersR 1997, 1087; OLG Köln VersR 1995, 284; OLG Koblenz r+s 1993, 473) - für die Beurteilung einer Erwerbsunfähigkeit "auf nicht absehbare Zeit" lässt sich dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Versicherungsbedingungen nicht entnehmen; sie ist daher der Prognose auch nicht zugrunde zu legen.
  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass der Bezug von Rente nicht ohne Weiteres zur Beendigung der Leistungspflicht der Beklagten führt, sondern nur dann, wenn die Bedingungen eine entsprechende Beendigungsfolge vorsehen (BGH, VersR 1997, 481; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51, OLG Hamm, VersR 1997, 1087).
  • LG Essen, 24.08.2010 - 9 O 99/09

    Anspruch auf Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag wegen

    Mit anderen Worten ist der Bezug der T-BU-Rente nicht von einer bestimmten Prognose abhängig, mit der Folge, dass es sich hierbei letztlich um nichts anderes als um eine Zahlungszusage für den Fall einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit handelt, die nicht über den Schutzzweck des Krankentagegeldes hinausgeht und dieses daher nicht ausschließt (vgl. OLG Hamm , Urt. v. 11.12.1996 - 20 U 134/96 -, zit. nach juris, Rn. 29).
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