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   OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07   

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https://dejure.org/2007,5388
OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07 (https://dejure.org/2007,5388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.12.2007 - 15 W 290/07 (https://dejure.org/2007,5388)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 15 W 290/07 (https://dejure.org/2007,5388)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einrichtung einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen der Vertretung der Grundstücksangelegenheiten und im Restitutionsverfahren für einen Minderbegabten; Nachholung der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung im Vergütungsfestsetzungsverfahren; Korrektur ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versehentlich unterbliebene Feststellung der Berufsmäßigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1836; ; VBVG § 1; ; ZPO § 319

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836; VBVG § 1; ZPO § 319
    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung bei versehentlich unterbliebener Feststellung der Berufsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 106
  • FamRZ 2008, 1115 (Ls.)
  • Rpfleger 2008, 304
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Davon abgesehen gilt auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 319 ZPO entsprechend (BGHZ 106, 370ff).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Allerdings besteht auch seitens eines (vermögenden) Betreuten grundsätzlich ein Interesse, im Vorhinein abschätzen zu können, ob Zahlungsverpflichtungen auf ihn zukommen (BayObLG FGPrax 2001, 79, 80).
  • OLG Dresden, 28.06.2002 - 10 WF 269/02

    Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Verfahrenspflegschaft; Vergütung für

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Die veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 176; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 1403; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; OLG Karlsruhe NJWE-FER 2001, 312) befasst sich in dem vorliegenden Sachzusammenhang in erster Linie mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Feststellungsentscheidung.
  • OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Die Rechtsauffassung des Landgerichts widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OLGR 2004, 189), der den Standpunkt eingenommen hat, die Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung könne auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren nachgeholt werden.
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Die veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 176; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 1403; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; OLG Karlsruhe NJWE-FER 2001, 312) befasst sich in dem vorliegenden Sachzusammenhang in erster Linie mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Feststellungsentscheidung.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Durch die Klarstellung der Berufsmäßigkeit wollte der Gesetzgeber nämlich in erster Linie den Betreuer schützen, der bei einer berufsmäßigen Betreuertätigkeit auf die Kalkulierbarkeit seiner Vergütung angewiesen ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 1241, 1242).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung gilt jedoch, dass auch bei gerichtlichen Entscheidungen in Zweifelsfällen eine Auslegung möglich und geboten (BGH WRP 2004, 235ff; BayObLG BtPrax 2002, 39f) ist.
  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung gilt jedoch, dass auch bei gerichtlichen Entscheidungen in Zweifelsfällen eine Auslegung möglich und geboten (BGH WRP 2004, 235ff; BayObLG BtPrax 2002, 39f) ist.
  • OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 251/03

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde des Bezirksrevisors

    Auszug aus OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07
    Die veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FGPrax 2003, 176; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 1403; OLG Dresden FamRZ 2003, 935; OLG Karlsruhe NJWE-FER 2001, 312) befasst sich in dem vorliegenden Sachzusammenhang in erster Linie mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Feststellungsentscheidung.
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 354/13

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    a) Allerdings ist die nachträgliche rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit - von den Fällen einer Beschlussberichtigung gemäß § 42 FamFG abgesehen (vgl. dazu OLG Hamm BtPrax 2008, 136, 137; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1836 BGB Rn. 17) - unzulässig.
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13

    Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung

    aa) Zwar kann grundsätzlich auch ein Beschluss, der eine Betreuerbestellung zum Inhalt hat, im Verfahren nach § 42 FamFG berichtigt werden (Senatsbeschluss vom 8. Januar 2014 - XII ZB 354/13 - juris, vgl. dazu auch OLG Hamm BtPrax 2008, 136, 137; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1836 BGB Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Indes ist auch eine Bestellungsentscheidung der hier vorliegenden Art nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Auslegung zugänglich; ergibt diese die Bestellung zum berufsmäßig tätigen Pfleger, stellen sich die weiteren Fragen, in welchen Fällen eine unterbliebene Feststellung der Berufsmäßigkeit nachholbar ist sowie ob und wann einer solchen Nachholung eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt beizumessen ist, nicht mehr (eingehend: OLG Hamm FGPrax 2008, S. 106 f.; zur Nachholung sogar noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren: OLG Hamm OLGR 2004, S. 189 ff.; OLG Naumburg FamRZ 2009, S. 370).
  • OLG Schleswig, 26.11.2020 - 15 WF 142/20

    Voraussetzungen der Festsetzung der Vergütung eines Ergänzungspflegers gegen den

    Der Senat folgt insoweit nicht der - vor dem Erlass der Entscheidung des BGH vom 29. Januar 2014 (BGH, FamRZ 2014, 468) - vereinzelt vertretenen abweichenden Auffassung (OLG Hamm, FamRZ 2008, 1115; OLG Schleswig, FamRZ 2001, 1480).

    dd) In Betracht kommt damit allenfalls eine entsprechende Berichtigung der Beschlüsse vom 23. März 2018 und 12. Mai 2018 unter den Voraussetzungen des § 42 FamFG (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1006; FamRZ 2014, 1283; FamRZ 2014, 653; FamRZ 2014, 468; OLG Hamm, FamRZ 2017, 238; OLG Hamm, Rpfl 2008, 304), welche vorliegend allerdings durch das Amtsgericht - Familiengericht - Niebüll (bislang) nicht erfolgt ist.

  • OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119/07

    Vergütung des Gegenbetreuers: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichs

    Eine bestimmte Form ist für diese Feststellung nicht vorgeschrieben; die Frage, ob eine rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit z.B. noch im Vergütungsbeschluss zulässig ist, wird davon nicht berührt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2008, 1115 [Leitsatz]; juris Rn. 12 ff. m.w.N.).
  • LG Bochum, 13.06.2013 - 7 T 84/13

    Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Durchführung einer

    Einer Auslegung des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB unter Heranziehung der Gesetzesmaterialien lässt sich nicht entnehmen, dass ein Vergütungsanspruch des Betreuers bei Unterbleiben einer ausdrücklichen Feststellung bei seiner Bestellung schlechthin ausgeschlossen sein sollte (vgl. OLG Hamm BtPrax 2008, 136 f.).
  • OLG Hamm, 09.08.2016 - 6 WF 157/16

    Umgangspfleger: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Amtsführung

    Dazu gehört auch die Feststellung der Berufsmäßigkeit einer Pflegschaft (BGH FamRZ 2014, 653; OLG Hamm FGPrax 2008, 106).
  • OLG Saarbrücken, 12.09.2011 - 6 UF 132/11

    Umgangspflegschaft: Entstehungszeitpunkt einer Pflegervergütung; Umstände für

    Die insoweit erforderliche Feststellung, dass der Umgangspfleger seine Pflegschaft berufsmäßig führt, ist ebenso wie die Erstreckung seines Aufgabenkreises auch auf die Begleitung des Umgangs selbst mit - den Beschluss des Familiengerichts vom 4. Dezember 2009 rückwirkend berichtigenden (vgl. dazu OLG Hamm, OLGR 2008, 449) - Beschlüssen vom 14. Dezember 2010 und 26. Januar 2010 nachgeholt worden.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 20 W 271/18

    Zur Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen

    Überwiegend war zur Korrektur eines solchen Versäumnisses die spätere rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit im Vergütungsverfahren als zulässig angesehen worden (vgl. jeweils zur Verfahrenspflegschaft z. B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.12.2000, Az. 2 WF 47/00, Tz. 8 und OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2002, Tz. 5; zur Nachlasspflegschaft z. B.: Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 18.12.2009, Az. 3 Wx 24/08, Tz. 26 und OLG Naumburg, Beschluss 26.01.2011, Az. 2 Wx 17/10, Tz. 11; jeweils zitiert nach juris); teilweise war auch eine (ergänzende) Auslegung des Bestellungsbeschlusses vorgenommen worden (so OLG Hamm, Beschluss vom 11.12.2007; Az. 15 W 290/07, zitiert nach juris Tz. 10 und 12).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 20 W 53/13

    Vergütung der Nachlasspflegschaft

    Unabhängig davon ist der Bestellungsbeschluss der Berichtigung oder Auslegung zugänglich (vgl. BGH a. a. O., Rn. 10, OLG Hamm Beschluss vom 11.12.2007, Az. 15 W 290/07, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG München, 08.07.2008 - 33 Wx 119.1/07
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