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   OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09   

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https://dejure.org/2010,7275
OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09 (https://dejure.org/2010,7275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2010 - 2 Ss 451/09 (https://dejure.org/2010,7275)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 2 Ss 451/09 (https://dejure.org/2010,7275)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung aller Möglichkeiten des denkbaren Auffassens von Aufforderungen bei einer Verurteilung wegen Aufforderung zur Begehung von Straftaten; Verhinderung einer angemeldeten NPD-Demonstration mit legalen Mitteln

  • bo-alternativ.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
    Zum anderen muss bei aus tatsächlichen Gründen freisprechenden Strafurteilen zunächst der Anklagevorwurf aufgezeigt (vgl. BGHSt 37, 21 f.; BGH NStZ-RR 1997, 374 f.) und sodann darlegt werden, welchen Sachverhalt das Gericht als festgestellt erachtet.
  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
    Wenngleich es hier nicht unbedingt des Rückgriffs auf die Grundrechte nach Art. 4 und 5 GG im Zusammenhang mit der Auslegung einer Erklärung bedarf (vgl. Deutscher StRR 2007, 275 in der Besprechung von OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.02.2007), so müssen doch im Zusammenhang mit dem politischen Meinungskampf, um den es sich hier ohne Zweifel handelt, erhebliche und deutliche Aufforderungen an Verhaltensweisen gestellt werden, um diese eindeutig als Aufforderung im Sinne des Tatbestandes ansehen zu können (vgl. das Urteil des KG im "Kosovo"-Verfahren, NJW 2001, 2896; OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
    Zum anderen muss bei aus tatsächlichen Gründen freisprechenden Strafurteilen zunächst der Anklagevorwurf aufgezeigt (vgl. BGHSt 37, 21 f.; BGH NStZ-RR 1997, 374 f.) und sodann darlegt werden, welchen Sachverhalt das Gericht als festgestellt erachtet.
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
    Tatbestandlich im Sinne des § 111 StGB sind solche Bekundungen, die den Eindruck der Ernstlichkeit erwecken, d.h. der Auffordernde muss nach dem Gesamtzusammenhang seiner Erklärung zumindest damit rechnen, seine Äußerung werde vom Leser als zweckgerichtete Aufforderung zur Begehung bestimmter Straftaten verstanden (vgl. BGHSt 32, 310).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
    Bei der Ermittlung des Aussageinhaltes ist darauf abzustellen, wie die Erklärung von einen unbefangenen, verständigen Durchschnittsleser verstanden wird (vgl. BGH, NJW 2000, 3421).
  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00

    Öffentliche Aufforderung zur Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
    Die Auslegung einer Erklärung hat sich dabei nicht nur auf einzelne Formulierungen zu beschränken, sondern der Inhalt der Erklärung ist unter Heranziehung des gesamten Kontextes, in dem sie steht, und vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Geschehens, in dem sie abgegeben worden ist, zu ermitteln (vgl. KG, NStZ-RR 2002, 10 f.).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
    Hierbei erfordert die Zurückweisung einer Einlassung nicht, dass sich ihr Gegenteil positiv feststellen lässt (vgl. BGH, NStZ 1990, 448).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
    Wenngleich es hier nicht unbedingt des Rückgriffs auf die Grundrechte nach Art. 4 und 5 GG im Zusammenhang mit der Auslegung einer Erklärung bedarf (vgl. Deutscher StRR 2007, 275 in der Besprechung von OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.02.2007), so müssen doch im Zusammenhang mit dem politischen Meinungskampf, um den es sich hier ohne Zweifel handelt, erhebliche und deutliche Aufforderungen an Verhaltensweisen gestellt werden, um diese eindeutig als Aufforderung im Sinne des Tatbestandes ansehen zu können (vgl. das Urteil des KG im "Kosovo"-Verfahren, NJW 2001, 2896; OLG Stuttgart, a.a.O.).
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