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   OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03   

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https://dejure.org/2004,4567
OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03 (https://dejure.org/2004,4567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.02.2004 - 15 W 62/03 (https://dejure.org/2004,4567)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 15 W 62/03 (https://dejure.org/2004,4567)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Schonvermögens; Zulässigkeit der Festsetzung der Betreuervergütung ; Mittellosigkeit des Betreuten; Qualifikation als Berufsbetreuer ; Vergütung eines Betreuers; Vergütung des Betreuers aus dem Vermögen des Betreuten; Festsetzung der Vergütung gegen die ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hilfsantrag auf Festsetzung der Vergütung, Freigrenze, Bundesversorgungsgesetz

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1836d; ; BSHG § 88 Abs. 2; ; BVG § 25 f Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage, in welchem Umfang der Betreute sein Vermögen zur Vergütung des Betreuers einzusetzen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
    Hingegen wird in echten Streitverfahren eine entsprechende Anwendung der oben genannten Vorschriften befürwortet (vgl. BayObLGZ 1975, 53; NJW-RR 1998, 8; Keidel/Sternal, a.a.O., Rdn 10).

    Denn es obliegt dem Betreuer, die seinen Vergütungsanspruch ausfüllenden Grundlagen darzulegen (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 8 Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 56 g Rdn. 39).

  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
    Angesichts der danach getroffenen eindeutigen Regelung kommt ein Rückgriff auf § 25 f BVG nicht in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264 = NJW-RR 2001, 578).
  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00

    Vergütung des Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
    Sofern, wie im vorliegenden Fall, die Frage der Mittellosigkeit erstmals im Erstbeschwerdeverfahren aufgeworfen wird, ist die gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren erweiterte Antragstellung gegenüber einem weiteren Anspruchsgegner jedenfalls geboten und als sachdienlich anzusehen (vgl. Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 56 g Rdn. 18; BayObLG FGPrax 2000, 202 = FamRZ 2001, 377).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
    Im Amtsverfahren wird sie weitgehend abgelehnt, insbesondere dann, wenn mit ihr eine Änderung des Verfahrensgegenstandes einhergeht (vgl. BayObLGZ 1994, 73 = NJW-RR 1994, 1032; Senat OLGZ 1968, 332; Keidel/Sternal, FG, 15. Aufl., § 23 Rdn. 5).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist (vgl. BGH NJW 1980, 891; BayObLGZ 1996, 81).
  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
    Bei der Inanspruchnahme des Vermögens ist daher auf diesen Freibetrag zurückzugreifen (vgl. BGH NJW 2002, 366 = FamRZ 2002, 157 = Rpfleger 2002, 34).
  • OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01

    Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
    Dieses hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. November 2001 (15 W 103/01) für eine nach dem 1. Januar 1999 erfolgte Betreuerbestellung näher begründet (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-FER 2001, 312).
  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96

    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist (vgl. BGH NJW 1980, 891; BayObLGZ 1996, 81).
  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.02.2004 - 15 W 62/03
    Hingegen wird in echten Streitverfahren eine entsprechende Anwendung der oben genannten Vorschriften befürwortet (vgl. BayObLGZ 1975, 53; NJW-RR 1998, 8; Keidel/Sternal, a.a.O., Rdn 10).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 314/13

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Verfahrenserstreckung sowohl auf

    Es entspricht deshalb einer verbreiteten und zutreffenden Auffassung, dass der Betreuer beide Ansprüche in einem Verfahren geltend machen kann (BayObLG FamRZ 2001, 377 f.; Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 168 Rn. 22; Zimmermann FamRZ 2004, 921, 928; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189, 190; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 168 Rn. 18; Fröschle/Fischer in Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 3. Aufl. Anh. zu § 292 FamFG Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Indes ist auch eine Bestellungsentscheidung der hier vorliegenden Art nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Auslegung zugänglich; ergibt diese die Bestellung zum berufsmäßig tätigen Pfleger, stellen sich die weiteren Fragen, in welchen Fällen eine unterbliebene Feststellung der Berufsmäßigkeit nachholbar ist sowie ob und wann einer solchen Nachholung eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt beizumessen ist, nicht mehr (eingehend: OLG Hamm FGPrax 2008, S. 106 f.; zur Nachholung sogar noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren: OLG Hamm OLGR 2004, S. 189 ff.; OLG Naumburg FamRZ 2009, S. 370).
  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07

    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

    Die Rechtsauffassung des Landgerichts widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa OLGR 2004, 189), der den Standpunkt eingenommen hat, die Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung könne auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren nachgeholt werden.
  • OLG Köln, 29.11.2006 - 16 Wx 192/06

    Schonbeträge für einzusetzendes Vermögen bei Betreuervergütung

    Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, wonach gemäß § 1836 c Nr. 2 BGB zur Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens nur auf § 90 SGB XII ( früher § 88 BSHG) und die zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII (früher § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG) ergangene Durchführungsverordnung abzustellen ist und die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) vorgesehenen höheren Vermögensschonbeträge nicht herangezogen werden können (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1324; OLG Frankfurt FGPrax 2004, Zweibrücken FGPrax 2000, 231 f).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08

    Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten

    bb) Da die Verfahrenspflegerin vorliegend ihr Rechtsmittel im Bestellungsverfahren eingelegt hat, kann dahinstehen, ob daran festzuhalten ist, dass die Feststellung der Berufsmäßigkeit uneingeschränkt auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren, gegebenenfalls durch das Beschwerdegericht, erfolgen kann (so Senat, FamRZ 2004, 1403 mit kritischer Anmerkung Bienwald; OLG Karlsruhe, NJWE-FER 2001, 312; OLG Dresden, FamRZ 2003, 935; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1324; Karmasin, FamRZ 1999, 348, 349; Jansen/Sonnenfeld, a.a.O., § 70 b, Rz. 30; Damrau/Zimmermann, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt, FG Prax 2003, 176 f.) oder ob insoweit eine rückwirkende Feststellung bis auf den Tag der Betreuerbestellung - je nach Fallgestaltung - etwa ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BayObLG, FamRZ 2001, 868; FamRZ 2001, 1484, 1485; Jansen/Zorn, a.a.O., § 50, Rz. 89; Wagenitz, a.a.O.; Dodegge, a.a.O., Teil F, Rz. 71; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1 VBVG, Rz. 9; Staudinger/Bien-wald, a.a.O., § 1836, Rz. 26 ff.).
  • LG Münster, 21.02.2011 - 5 T 861/10

    Opferentschädigungsrente muss bei einer betreuten Person nicht i.R. ihres

    Auch ist nach wie vor richtig, dass der erhöhte Freibetrag nach dem Bundesversorgungsgesetz mangels einer entsprechenden Verweisung in § 1836c Nr. 2 BGB nicht maßgeblich ist (vgl. BayObLG Beschluss vom 03.01.2002, Az. 3Z BR 242/01, FamRZ 2002, Seite 701; OLG Hamm Beschluss vom 12.02.2004, Az. 15 W 62/03, FamRZ 2004, Seite 1324).
  • AG Recklinghausen, 23.01.2013 - 64 XVII L 909

    Feststellung der berufsmäßigen Ausübung der Tätigkeit als Ergänzungsbetreuer

    Der Vergütungsanspruch knüpft nicht an die formale und nachprüfbare Feststellung der Berufsmäßigkeit an (vergleiche OLG Hamm, Beschluss vom 12.02.2004, Az. 15 W 62/03).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2022 - 3 W 82/22

    Aufklärung zur Mittellosigkeit des Nachlasses

    Wenn und soweit seinen Sachausführungen - wie hier - inzident das Begehren entnommen werden kann, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, ist sein Antrag in der Weise zu verstehen, beide Vergütungsansprüche - gegen die Erben und gegen die Staatskasse - geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 19.08.2015 - XII ZB 314/13, FamRZ 2015, 1880 ff = NJW 2015, 3301 f; BayObLG FamRZ 2001, 377; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189 f).
  • OLG Brandenburg, 05.09.2022 - 3 W 82/22

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers; Begriff des mittellosen Nachlasses;

    Wenn und soweit seinen Sachausführungen - wie hier - inzident das Begehren entnommen werden kann, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, ist sein Antrag in der Weise zu verstehen, beide Vergütungsansprüche - gegen die Erben und gegen die Staatskasse - geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 19.08.2015 - XII ZB 314/13, FamRZ 2015, 1880 ff = NJW 2015, 3301 f; BayObLG FamRZ 2001, 377 ; vgl. auch OLG Hamm OLGR 2004, 189 f).
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