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   OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 157/91   

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https://dejure.org/1992,6139
OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 157/91 (https://dejure.org/1992,6139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.1992 - 15 W 157/91 (https://dejure.org/1992,6139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 15 W 157/91 (https://dejure.org/1992,6139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliche mündliche Verhandlung in Wohnungseigentumssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mündliche Verhandlung gem. § 44 I WEG; Öffentlichkeit; Wohnungseigentumssachen

Papierfundstellen

  • ZMR 1992, 341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 19.10.1934 - II 100/34

    1. Ist der Gläubiger, der auf Grund eines gegenseitigen, zur Zeit der Eröffnung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 157/91
    Die Tatsache, daß nicht - öffentlich verhandelt worden ist, beweist das Protokoll unwiderlegbar, solange es nicht berichtigt (§ 164 ZPO ) oder durch Nachweis einer Fälschung entkräftigt ist (§ 165 S. 2 ZPO ) (vgl. RGZ 146, 133 ff. (143)).
  • OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87

    Ausnahme vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Streitsachen der freiwilligen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 157/91
    Das Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das gem. § 43 Abs. 1 WEG auch für die Wohnungseigentumssachen gilt, enthält zwar keine Bestimmungen über die Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit von Verhandlungen, doch greift hier insoweit Art. 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( MRK ) ein (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 7.1.1988 - 15 W 371/87 - u. vom 15.1.1988 - 15 W 350/87 - = MDR 1988, 588 ).
  • EuGH, 16.06.1988 - 371/87

    Progoulis / Kommission

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 157/91
    Das Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das gem. § 43 Abs. 1 WEG auch für die Wohnungseigentumssachen gilt, enthält zwar keine Bestimmungen über die Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit von Verhandlungen, doch greift hier insoweit Art. 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( MRK ) ein (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 7.1.1988 - 15 W 371/87 - u. vom 15.1.1988 - 15 W 350/87 - = MDR 1988, 588 ).
  • BGH, 12.02.1958 - V ZR 12/57

    Protokollberichtigung nach Revisionseinlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 157/91
    Ausnahmsweise ist dies zwar in den Fällen möglich, in denen Protokollvordrucke verwandt werden, die mit den Worten "nicht - öffentliche Sitzung« beginnen und in denen versehentlich die Streichung des Wortes "nicht« unterblieben ist (BGHZ 26, 340).
  • BayObLG, 27.07.1989 - BReg. 2 Z 68/89

    Beseitigung von Baumängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Gültigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1992 - 15 W 157/91
    Mithin hat die mündliche Verhandlung nach § 44 Abs. 1 WEG öffentlich stattzufinden (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1293; Senatsbeschlüsse, aaO.).
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