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   OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 27/09   

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https://dejure.org/2009,32255
OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 27/09 (https://dejure.org/2009,32255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2009 - 1 VAs 27/09 (https://dejure.org/2009,32255)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 1 VAs 27/09 (https://dejure.org/2009,32255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer erneuten Zurückstellung einer Strafvollstreckung bei einem in der Vergangenheit gelegenen Therapieversagen und erneuter Straffälligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35
    Voraussetzungen der Zurückstellung der Strafvollstreckung zum Zwecke einer Entzugstherapie

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.04.2001 - 1 VAs 10/01

    Zurückstellung der Strafvollstreckung; Verweigerung der Zustimmung durch das

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 27/09
    Deshalb kann die wiederholte Zurückstellung gemäß § 35 BtmG auch dann erneut gewährt werden, wenn sich der Täter therapiewillig zeigt und die übrigen dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vergl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2000 - 1 VAs 19/2000 und vom 19.04.2001 - 1 VAs 10/2001).
  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 7 VAs 27/82
    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 27/09
    Eine solche Ermessensentscheidung ist gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG rechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist und ob die Vollstreckungsbehörde den Sachverhalt in dem gebotenen Umfang unter Ausschöpfung der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausgeschöpft hat (OLG Hamm NStZ 1982, 483, 484; NStZ 1983, 827; OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.1998 - 1 VAs 75/98 -).
  • OLG Hamm, 17.08.2000 - 1 VAs 19/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2009 - 1 VAs 27/09
    Deshalb kann die wiederholte Zurückstellung gemäß § 35 BtmG auch dann erneut gewährt werden, wenn sich der Täter therapiewillig zeigt und die übrigen dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vergl. Senatsbeschlüsse vom 17.08.2000 - 1 VAs 19/2000 und vom 19.04.2001 - 1 VAs 10/2001).
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