Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,18237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Offenbarungspflicht des Verkäufers bei Mängeln der Kaufsache; Hinweispflicht des Verkäufers auf die Feuchtigkeitseintritte im Keller aufgrund eines Wasserschadens nach einem Brunnenbau; Rückschlüsse auf den Zeitpunkt und den Umfang des Eintritts von ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 29.09.2000 - 9 O 110/99
- OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88
Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
Arglistig handelt derjenige, der einen offenbarungspflichtigen Fehler der Kaufsache verschweigt oder dessen Abwesenheit vorspiegelt, obwohl er ihn kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr. vgl. BGH NJW 1990, 42; NJW-RR 1992, 333 [334]). - BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90
Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im …
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
Arglistig handelt derjenige, der einen offenbarungspflichtigen Fehler der Kaufsache verschweigt oder dessen Abwesenheit vorspiegelt, obwohl er ihn kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr. vgl. BGH NJW 1990, 42; NJW-RR 1992, 333 [334]). - OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 9 U 242/96
Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks und Eigenschaft der Kaufsache
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
(vgl. BGH NJW 1979, 2243; OLG Düsseldorf MDR 1997, 1010 m.w.N.).
- BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77
Nichtgenehmigte Bauarbeiten
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
(vgl. BGH NJW 1979, 2243; OLG Düsseldorf MDR 1997, 1010 m.w.N.). - BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91
Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden …
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
War die Feuchtigkeit beseitigt, so bestand eine Hinweispflicht für die Beklagte auf die Feuchtigkeitseintritte in der Vergangenheit nur dann, wenn die Feuchtigkeit wieder auftrat oder sie an der ordnungsgemäßen Mangelbeseitigung zweifeln musste (vgl. BGH NJW 1993, 1703 [1704]). - BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92
Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer …
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
Zu einer Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, weil der Käufer sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907).
- OLG Hamm, 15.12.2008 - 22 U 90/08
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen unrichtiger Angabe des …
Auch ein Sachverständigengutachten wäre zum Beweis dieser Tatsache ungeeignet (vgl. dazu eingehend Senat, Urt. v. 12.7.2001 - 22 U 180/00 - [Juris-Rn. 56-60]).