Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18237
OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00 (https://dejure.org/2001,18237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2001 - 22 U 180/00 (https://dejure.org/2001,18237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 22 U 180/00 (https://dejure.org/2001,18237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,18237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Offenbarungspflicht des Verkäufers bei Mängeln der Kaufsache; Hinweispflicht des Verkäufers auf die Feuchtigkeitseintritte im Keller aufgrund eines Wasserschadens nach einem Brunnenbau; Rückschlüsse auf den Zeitpunkt und den Umfang des Eintritts von ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
    Arglistig handelt derjenige, der einen offenbarungspflichtigen Fehler der Kaufsache verschweigt oder dessen Abwesenheit vorspiegelt, obwohl er ihn kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr. vgl. BGH NJW 1990, 42; NJW-RR 1992, 333 [334]).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
    Arglistig handelt derjenige, der einen offenbarungspflichtigen Fehler der Kaufsache verschweigt oder dessen Abwesenheit vorspiegelt, obwohl er ihn kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (st. Rspr. vgl. BGH NJW 1990, 42; NJW-RR 1992, 333 [334]).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 9 U 242/96

    Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks und Eigenschaft der Kaufsache

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
    (vgl. BGH NJW 1979, 2243; OLG Düsseldorf MDR 1997, 1010 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
    (vgl. BGH NJW 1979, 2243; OLG Düsseldorf MDR 1997, 1010 m.w.N.).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
    War die Feuchtigkeit beseitigt, so bestand eine Hinweispflicht für die Beklagte auf die Feuchtigkeitseintritte in der Vergangenheit nur dann, wenn die Feuchtigkeit wieder auftrat oder sie an der ordnungsgemäßen Mangelbeseitigung zweifeln musste (vgl. BGH NJW 1993, 1703 [1704]).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2001 - 22 U 180/00
    Zu einer Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, weil der Käufer sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907).
  • OLG Hamm, 15.12.2008 - 22 U 90/08

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen unrichtiger Angabe des

    Auch ein Sachverständigengutachten wäre zum Beweis dieser Tatsache ungeeignet (vgl. dazu eingehend Senat, Urt. v. 12.7.2001 - 22 U 180/00 - [Juris-Rn. 56-60]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht