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   OLG Hamm, 12.09.2001 - 12 U 136/98   

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https://dejure.org/2001,12874
OLG Hamm, 12.09.2001 - 12 U 136/98 (https://dejure.org/2001,12874)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2001 - 12 U 136/98 (https://dejure.org/2001,12874)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2001 - 12 U 136/98 (https://dejure.org/2001,12874)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 631
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 330/87

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 12 U 136/98
    Ein solcher wichtiger Grund ist u.a. dann gegeben, wenn der Auftraggeber durch sein Verhalten die Durchführung des Vertrages so erheblich gefährdet, daß das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört wird (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1248, 1249).

    Ihr Verhalten, "die Sache auf Eis zu legen", also keine weiteren Arbeiten mehr durchzuführen, war nur dann eine unberechtigte Erfüllungsverweigerung und damit eine positive Vertragsverletzung (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1248), wenn der Beklagte gegen die Klägerin tatsächlich Anspruch auf weitere Heizungen und die streitige Fußbodenheizung gehabt hätte, was nicht sicher feststeht.

  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 82/95

    Rechte des Unternehmers bei Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 12 U 136/98
    Der substantiierte Sachvortrag der Klägerin genügt den Anforderungen der Rechtsprechung an eine detaillierte Abrechnung und erfüllt die Voraussetzungen einer schlüssigen Darlegung für die Abrechnung des Anspruches des Unternehmers, der seine Leistung teilweise erbracht hat (vgl. BGH NJW 1996, 3270 und 1997, 733).
  • BGH, 09.06.1994 - VII ZR 87/93

    Voraussetzung des Architektenhonorars nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 12 U 136/98
    Die Klägerin hat nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß ihre bis zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages als erbracht abgerechneten Leistungen den behaupteten Umfang haben (vgl. z.B. BGH BauR 1994, 655).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.1991 - 23 U 25/91

    AGB: Ausschluß des Vergütungsanspruches des Auftragnehmers bei rechtsgrundloser

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 12 U 136/98
    Auch eine etwaige Teilkündigung hier durch den Beklagten betreffend Heizung und Fenster berechtigt den Unternehmer nur dazu, ggf. den ihm durch diese Teilkündigung entgangenen Gewinn vom Auftraggeber bezahlt zu verlangen (vgl. dazu OLG E OLGR 1991, 5, 6; NJW-RR 1992, 216).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2001 - 12 U 136/98
    Der substantiierte Sachvortrag der Klägerin genügt den Anforderungen der Rechtsprechung an eine detaillierte Abrechnung und erfüllt die Voraussetzungen einer schlüssigen Darlegung für die Abrechnung des Anspruches des Unternehmers, der seine Leistung teilweise erbracht hat (vgl. BGH NJW 1996, 3270 und 1997, 733).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Für die Fälligkeit eines Werklohns nach Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber bedarf es jedoch nicht der Abnahme und daher auch nicht der Herbeiführung der Abnahmefähigkeit (BGH, NJW 1987, 382, 383; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 155 ; OLG Hamm, BauR 2002, 631, 632).
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