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   OLG Hamm, 12.09.2013 - II-2 WF 29/13   

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https://dejure.org/2013,27606
OLG Hamm, 12.09.2013 - II-2 WF 29/13 (https://dejure.org/2013,27606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2013 - II-2 WF 29/13 (https://dejure.org/2013,27606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2013 - II-2 WF 29/13 (https://dejure.org/2013,27606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten, Beschwerdewert

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten, Beschwerdewert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts eines Verfahrens auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert des Verfahrens auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 595
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11

    Familiengerichtliche Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung: Rechtsbehelf

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 2 WF 29/13
    Bei dem Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 S. 3 EStG handelt es sich nach § 231 Abs. 2 FamFG um eine Unterhaltssache und zugleich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit (vergleiche nur OLG Celle FamRZ 2011, 1616; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1243).

    Zur eventuellen Klärung des Obhutsverhältnisses, vielfach mit einem erheblichen Aufwand verbunden, als eine Voraussetzung für die Bezugsberechtigung sind die Familienkassen berufen (OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG München Beschluss vom 07.06.2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082; OLG Jena Beschluss vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11 - FamRZ 2011, 1534; siehe auch Kastenbacher NJW-Spezial 2011, 516).

  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 2 WF 29/13
    Sie richtet sich gegen eine im erstinstanzlichen Verfahren ergangene Endentscheidung des Familiengerichts (OLG Celle Beschluss vom 14.5.2012 - 10 UF 94/11 - bei juris mit weiteren Nachweisen auf die insoweit übereinstimmende obergerichtliche Rechtsprechung).

    Der Senat tritt der Auffassung des OLG Celle im Beschluss vom 14.5.2012 - 10 UF 94/11 - bei, wonach der Wert des Beschwerdegegenstandes selbstständig, insbesondere unabhängig von dem in § 51 Abs. 3 FamGKG vorgegebenen Verfahrenswert zu bestimmen ist.

  • OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11

    Kindergeld: Bestimmung der Bezugsberechtigung durch das Familiengericht bei nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 2 WF 29/13
    Zur eventuellen Klärung des Obhutsverhältnisses, vielfach mit einem erheblichen Aufwand verbunden, als eine Voraussetzung für die Bezugsberechtigung sind die Familienkassen berufen (OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG München Beschluss vom 07.06.2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082; OLG Jena Beschluss vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11 - FamRZ 2011, 1534; siehe auch Kastenbacher NJW-Spezial 2011, 516).
  • OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11

    Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 2 WF 29/13
    Zur eventuellen Klärung des Obhutsverhältnisses, vielfach mit einem erheblichen Aufwand verbunden, als eine Voraussetzung für die Bezugsberechtigung sind die Familienkassen berufen (OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG München Beschluss vom 07.06.2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082; OLG Jena Beschluss vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11 - FamRZ 2011, 1534; siehe auch Kastenbacher NJW-Spezial 2011, 516).
  • OLG Celle, 31.05.2011 - 10 UF 297/10

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten durch das Familiengericht ist eine

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 2 WF 29/13
    Bei dem Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 Abs. 2 S. 3 EStG handelt es sich nach § 231 Abs. 2 FamFG um eine Unterhaltssache und zugleich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit (vergleiche nur OLG Celle FamRZ 2011, 1616; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1243).
  • OLG Hamm, 29.08.2023 - 4 WF 104/23

    Kindergeld; Bezugsberechtigung

    Eine Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung ist deshalb - wenn das Ausgangsgericht sie nicht gemäß § 61 Abs. 3 FamFG zulässt, was hier nicht erfolgt ist - gemäß § 61 Abs. 1 FamFG nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 600,- EUR übersteigt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.2013 - 2 WF 29/13, FamRZ 2014, 595).
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