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   OLG Hamm, 12.09.2013 - 27 U 158/12   

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https://dejure.org/2013,68475
OLG Hamm, 12.09.2013 - 27 U 158/12 (https://dejure.org/2013,68475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2013 - 27 U 158/12 (https://dejure.org/2013,68475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2013 - 27 U 158/12 (https://dejure.org/2013,68475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattungsbegehren von Zahlungen des Schuldners zur ratenweisen Tilgung einer Forderung aus einem Prozessvergleich im Wege der Insolvenzanfechtung; Eintritt einer Gläubigerbenachteiligung mit dem Abfluss der Zahlungsmittel durch Verringerung des Kontoguthabens bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 27 U 158/12
    Der Benachteiligungsvorsatz ist zu vermuten, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Zahlung zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt (BGH ZIP 2008, 420 m. w. N.).

    Bei der Prüfung, ob der Schuldner zahlungsunfähig ist, darf eine Forderung, die früher ernsthaft eingefordert war, nicht mehr berücksichtigt werden, wenn inzwischen ein Stillhalteabkommen - das nicht einmal eine Stundung im Rechtssinne enthalten muss - mit dem Gläubiger geschlossen wurde (vgl. BGH ZIP 2008, 420 Rz. 25 f m. w. N.).

    Demgemäß hat der BGH in seinem Urteil in ZIP 2008, 420 die Fortdauer der Zahlungsunfähigkeit ungeachtet der bezüglich der Forderung der dortigen Anfechtungsgegnerin geschlossenen Stillhaltevereinbarung gerade damit begründet, dass mindestens Forderungen von drei weiteren Gläubigern in beträchtlicher Höhe fällig geblieben waren.Daran fehlt es hier.

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 27 U 158/12
    Prinzipiell richtig ist dagegen, dass eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung grundsätzlich fortwirkt (BGHZ 149, 100, 109; 149, 178, 188).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 27 U 158/12
    Die Zinsforderung besteht, soweit die Hauptforderung begründet ist, aus §§ 143 I S. 2 InsO i. V. m. § 819 Abs. 1, § 291 Satz 1, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB; ständ. Rechtsprechung seit BGH ZIP 2007, 488.
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2013 - 27 U 158/12
    Prinzipiell richtig ist dagegen, dass eine einmal eingetretene Zahlungseinstellung grundsätzlich fortwirkt (BGHZ 149, 100, 109; 149, 178, 188).
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