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   OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03   

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https://dejure.org/2003,11184
OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03 (https://dejure.org/2003,11184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03 (https://dejure.org/2003,11184)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. November 2003 - 4 Ss OWi 690/03 (https://dejure.org/2003,11184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Einzelrichter, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, letztes Wort, keine Gelegenheit zum Schlussvortrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Prozessregeln als Versagung rechtlichen Gehörs; Gelegenheit zum Schlussvortrag und Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten; Verfolgungsverjährung bei Zurückverweisung der Sache an das Ausgangsgericht; Fahrlässige Unterschreitung des erforderlichen ...

  • Judicialis

    StPO § 258; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258; GG Art. 103
    Einzelrichter, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, letztes Wort, keine Gelegenheit zum Schlussvortrag

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03
    Welche Anforderungen an die Begründung gestellt werden müssen, ist eine Frage des Einzelfalles, deren Beantwortung von der Art des gerügten Verstoßes und den einzelnen Geschehnissen im Verfahrensverlauf abhängt, sofern sie für die Beruhensfrage Bedeutung gewinnen können (Kuckein in KK StPO, 4. Auflage, § 344 Rdnr. 43, 65; KG StV 2000, 189, 190).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03
    Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen ist möglich, was genügt (BGHSt 21, 288, 290; Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 258 Rdnr. 34 m.w.N.), dass das Urteil auf dem Verfahrensverstoß beruht.
  • OLG Hamm, 12.09.2000 - 4 Ss OWi 823/00

    Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03
    Die durch Schreiben der Bußgeldbehörde vom 30. September 2002 (Bl. 7 d.A.) im Wege der Amtshilfe erbetene Fahrerermittlung verbunden mit der weiteren Bitte um Anhörung des verantwortlichen Fahrers hat die Verjährung nicht als Anordnung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG unterbrechen können, weil der Bußgeldbehörde zu diesem Zeitpunkt der Name des Betroffenen noch nicht bekannt war und eine wirksame Unterbrechungshandlung voraussetzt, dass der Betroffene im Zeitpunkt ihrer Vornahme "der Person nach" bekannt ist (vgl. BayObLG, VRS 90, 292 und Senatsbeschlüsse vom 12. September 2000 - 4 Ss OWi 823/00 - sowie vom 13. April 2000 - 4 Ss OWi 228/00 -).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03
    Es ist vielmehr bereits im Zulassungsverfahren zu prüfen, ob das rechtliche Gehör verletzt ist (BVerfG NJW 92, 2811).
  • BayObLG, 21.09.1995 - 1 ObOWi 460/95
    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03
    Die durch Schreiben der Bußgeldbehörde vom 30. September 2002 (Bl. 7 d.A.) im Wege der Amtshilfe erbetene Fahrerermittlung verbunden mit der weiteren Bitte um Anhörung des verantwortlichen Fahrers hat die Verjährung nicht als Anordnung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG unterbrechen können, weil der Bußgeldbehörde zu diesem Zeitpunkt der Name des Betroffenen noch nicht bekannt war und eine wirksame Unterbrechungshandlung voraussetzt, dass der Betroffene im Zeitpunkt ihrer Vornahme "der Person nach" bekannt ist (vgl. BayObLG, VRS 90, 292 und Senatsbeschlüsse vom 12. September 2000 - 4 Ss OWi 823/00 - sowie vom 13. April 2000 - 4 Ss OWi 228/00 -).
  • OLG Hamm, 15.03.1999 - 2 Ss OWi 10/99

    Zulassung der Rechtsbeschwerde, Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03
    Dies bedeutet, dass der Betroffene mit seiner Rüge substantiiert darlegen muss, was er im Fall seiner Anhörung geltend gemacht hätte, da nur dann das Rechtsbeschwerdegericht in der Lage ist zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht und dem Betroffenen tatsächlich rechtliches Gehörs verwehrt worden ist (OLG Hamm, VRS 97, 142).
  • OLG Hamm, 11.06.2007 - 1 Ss OWi 340/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtgewährung des letzten Wortes

    Das als Rechtsbeschwerde bezeichnete Rechtsmittel des Betroffenen vom 21.02.2007 ist hiernach gem. § 46 Abs. 1 OWiG, § 300 StPO als Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu erachten, wobei mit der Rechtsmittelbegründung die Verfahrensrüge der Verletzung rechtlichen Gehörs gem. der §§ 80 Abs. 3, 79 Abs. 3 OW1G, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO ausreichend ausgeführt wird, indem dargelegt wird, dass dem Betroffenen im Anschluss an das Plädoyer seines Verteidigers durch unmittelbare Verkündung des Urteils das ihm gem. § 46 Abs. 1 OWIG, § 258 Abs. 2 2. Halbsatz StPO zustehende "letzte Wort" nicht erteilt worden ist, wobei in der Rechtsmittelbegründung im Hinblick darauf, dass bereits im Zulassungsverfahren zu prüfen ist, ob eine Verletzung rechtlichen Gehörs vorliegt (OLG Hamm, Beschluss vom 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03 -) in ausreichender Form dargelegt wurde, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung im Rahmen des "letzten Wortes" geltend gemacht hätte.
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