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   OLG Hamm, 13.02.1997 - 27 U 133/96   

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https://dejure.org/1997,7340
OLG Hamm, 13.02.1997 - 27 U 133/96 (https://dejure.org/1997,7340)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.1997 - 27 U 133/96 (https://dejure.org/1997,7340)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 27 U 133/96 (https://dejure.org/1997,7340)
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    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.1997 - 27 U 133/96
    Dem danach vom Landgericht zutreffend errechneten Schaden kann die Beklagte nicht die während des Krankenhausaufenthalts ersparten Verpflegungskosten entgegenhalten, da es an der für einen Vorteilsausgleich erforderlichen sachlichen Kongruenz zwischen Erwerbsschaden und den Ersparnissen durch eine stationäre Behandlung fehlt (vgl. BGH, NJW 1980, 1787 ).
  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.1997 - 27 U 133/96
    Unabhängig davon, dass eine hinreichende rechtliche oder tatsächliche Auseinandersetzung der Beklagten mit der angefochtenen Entscheidung fehlt, entspricht diese der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, VersR 1992, 604 f.).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92

    Schmerzensgeld: 400.000 DM für niedrige Querschnittslähmung eines 24jährigen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.1997 - 27 U 133/96
    Der vorgenannte Schmerzensgeldbetrag ist unter dem Gesichtspunkt der Genugtuung wegen des verzögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten um 25.000 DM zu erhöhen (vgl. OLG Frankfurt, DAR 1994, 21 ff.).
  • OLG Hamm, 11.09.2002 - 9 W 7/02

    Personenschaden; Schmerzensgeld; Bemessungsgesichtspunkte im Fall sehr schwerer

    Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen besonderen Umstände vermag der Senat im jetzigen Verfahrensstand eine hinreichende Erfolgsaussicht nicht zu verneinen, soweit über die vom Landgericht schon für angemessen gehaltenen Beträge ein weiterer Betrag von 20.000 Euro nebst Zinsen begehrt wird, der auch wegen des Zinsverlustes in dieser Höhe nicht unangemessen erscheint (vgl. dazu etwa 27. Zivilsenat, Urteil vom 13.02.1997 - 27 U 133/96; OLG Frankfurt DAR 1994, 21 ff).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 10 U 198/11

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Verkehrsunfall zwischen Motorradfahrer und

    Auch im Übrigen sind Schmerzensgelder im Bereich über 120.000,- EUR im Wesentlichen für Verlust von Organen oder Extremitäten, Hirnschädigungen und schweren Lähmungen ausgeurteilt worden (s. z.B. OLG München, 24.9.2010, 10 U 2671/10, Hacks/Wellner/Häcker, Schmerzensgeldbeträge 31. Aufl. 2013, lfd. Nr. 59; OLG Jena, 27.1.2010, 4 U 928/07, a.a.O., lfd. Nr. 1748; OLG Hamm, 13.2.1997, 27 U 133/96, lfd. Nr. 1572; OLG Celle, 16.9.2009, 14 U 71/06, a.a.O., lfd.
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