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OLG Hamm, 13.02.2003 - 4 Ss 49/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Verletzung der Unterhaltspflicht, Feststellungen, Anforderungen, Feststellungen zu den Lebensverhältnissen
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht; Feststellungen zu den Lebensverhältnissen; Gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts ; Prüfung durch Strafrichter unabhängig von Zivilurteilen; Einstweilige Anordnung des ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 170; StPO § 267
Verletzung der Unterhaltspflicht, Feststellungen, Anforderungen, Feststellungen zu den Lebensverhältnissen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster - 13 Ns 43/02
- OLG Hamm, 13.02.2003 - 4 Ss 49/03
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung …
Der Tatbestand des § 170 StGB setzt aber eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des Bürgerlichen Rechts voraus (BGHSt 12, 166; 26, 111), die der Strafrichter im übrigen ohne Bindung an zivilgerichtliche Erkenntnisse eigenverantwortlich festzustellen hat (OLG Hamm ZFE 2003, 188; BayObLGSt 2002, 71; 1967, 1; StV 2001, 349; OLG Celle StV 2001, 349; OLG Düsseldorf StV 1991, 68;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 170 Rdn. 3, 6). - OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06
Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Aufgabe der bisherigen …
Der Tatbestand des § 170 StGB setzt neben einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts (vgl. OLG Hamm, NStZ 2004, 686) und dem Bedarf der Geschädigten voraus, dass der Beschuldigte leistungsfähig ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2003 - 4 Ss 49/03 - OLG Koblenz, NStZ 2005, 640, mit weiteren Nachweisen).