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   OLG Hamm, 13.02.2014 - III-1 Ws 45/14, III-1 Ws 46/14, 1 Ws 45/14, 1 Ws 46/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3356
OLG Hamm, 13.02.2014 - III-1 Ws 45/14, III-1 Ws 46/14, 1 Ws 45/14, 1 Ws 46/14 (https://dejure.org/2014,3356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.02.2014 - III-1 Ws 45/14, III-1 Ws 46/14, 1 Ws 45/14, 1 Ws 46/14 (https://dejure.org/2014,3356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - III-1 Ws 45/14, III-1 Ws 46/14, 1 Ws 45/14, 1 Ws 46/14 (https://dejure.org/2014,3356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    JustizGNW 12
    Verschlechterungsverbot, Beschwerdeverfahren, Zuständigkeit, OLG Hamm

  • openjur.de

    Lebenslange Freiheitsstrafe, Beschwerde, Zuständigkeitskonzentration, Mindesverbüßungsdauer Verböserungsverbot, Verbot der reformatio in peius

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Lebenslange Freiheitsstrafe, Beschwerde, Zuständigkeitskonzentration, Mindesverbüßungsdauer; Verböserungsverbot, Verbot der reformatio in peius

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsbefugnis der Zuständigkeitskonzentration in Nordrhein-Westfalen bei Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a
    Zuständigkeitskonzentration in Nordrhein-Westfalen bei Festsetzung der Mindestverbüßungsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des OLG Hamm in NRW für Beschwerden gegen Festsetzung einer Mindestverbüßungsdauer

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 22 StVK 273/13
  • OLG Hamm, 13.02.2014 - III-1 Ws 45/14, III-1 Ws 46/14, 1 Ws 45/14, 1 Ws 46/14
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.12.1995 - 2 Ws 195/95

    Widerruf von Strafaussetzung. Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Ws 45/14
    Angesichts dessen bedarf die Frage keiner Erörterung, ob - trotz der Möglichkeit, dass die Beschwerdeführerin nach entsprechendem rechtlichen Hinweis des Senats die Möglichkeit hätte, einer Verböserung durch Rücknahme des Rechtsmittels zuvor zu kommen - der Ansicht zu folgen ist, dass das mangels gesetzlicher Normierung an sich im Beschwerdeverfahren nicht geltende Verböserungsverbot ausnahmsweise dann doch gilt, wenn es um Beschwerden gegen Beschlüsse geht, die Rechtsfolgen endgültig festsetzen (OLG Hamm NStZ 1996, 303, 304; vgl. auch Zabeck in: KK-StPO, 7. Aufl., § 309 Rdn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2021 - 1 Ws 4/21

    Beschwerde des Beschuldigten gegen die dem Verletzten gewährte Akteneinsicht ohne

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels ist unter anderem das Vorliegen einer Beschwer des Rechtsmittelführers (vgl. BGHSt 16, 374; 28, 327, 330; Senatsbeschlüsse vom 28. April 2014 - 1 Ws 45/14 -, 15. April 2015 - 1 Ws 66/15 - und vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 100/15 - KK-StPO/Paul, 8. Aufl., Vor § 296 Rn. 5 m. w. N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Vor § 296 Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2016 - 1 Ws 113/16

    Auswechselung des Pflichtverteidiger, Zulässigkeit eines Gebührenverzichts

    Die gegen die Ablehnung der Auswechselung des Pflichtverteidigers gerichtete Beschwerde ist nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung statthaft (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2008 - 1 Ws 150/08 - und 28. April 2014 - 1 Ws 45/14 - M.-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 141 Rn. 10, § 143 Rn. 7, jew. m. w. N. sowie die unter § 143 Rn. 5 a angeführten Nachweise aus der Rspr.) und auch im Übrigen zulässig.
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 1 Ws 196/15

    Vollstreckungsunterbrechung bei mehreren Freiheitsstrafen: Unzulässigkeit der

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels ist unter anderem das Vorliegen einer Beschwer des Rechtsmittelführers (vgl. BGHSt 16, 374; 28, 327, 330; Senatsbeschlüsse vom 28. April 2014 - 1 Ws 45/14 -, vom 15. April 2015 - 1 Ws 66/15 - und vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 100/15 - KK-Paul, StPO, 7. Aufl., Vor § 296 Rn. 5 m. w. N.; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 57. Aufl., Vor § 296 Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2023 - 1 Ws 73/23

    Rechtsbehelf gegen Vermögensarrest durch Rechtshilfe

    (1) Voraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels ist nach nationalem Recht das Vorliegen einer unmittelbaren Beschwer des Rechtsmittelführers (vgl. nur BGHSt 16, 374, 376; 28, 327, 330; Beschluss des 4. Strafsenats vom 17. Februar 2022 - 4 Ws 20/22 - Senatsbeschlüsse vom 28. April 2014 - 1 Ws 45/14 -, 15. April 2015 - 1 Ws 66/15 - und vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 100/15 - KK-StPO/Paul, 9. Aufl., Vor § 296 Rn. 5 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., Vor § 296 Rdnr. 9).
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