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   OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99   

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OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99 (https://dejure.org/2000,2447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2000 - 15 W 454/99 (https://dejure.org/2000,2447)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2000 - 15 W 454/99 (https://dejure.org/2000,2447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

  • Judicialis

    WEG § 15; ; WEG § 10 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15, § 10 Abs. 2
    Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 84
  • NZM 2000, 659
  • ZMR 2000, 691
  • Rpfleger 2000, 385
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97

    Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124, 127; Rpfleger 1990, 60; Senat FGPrax 1998, 49, 50 = NZM 1998, 673; NZM 1998, 921, 922).

    Der Fall einer gestreckten Sondernutzungsrechtsbegründung, in dem die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen werden und der teilende Eigentümer sich vorbehält, Sondernutzungsrechte bestimmten Miteigentümern zuzuordnen (vgl. BayObLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453), liegt hier nicht vor.

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Es geht hier also nicht wie in der dem Senatsbeschluß vom 09.09.1999 (15 W 157/99 = ZMR 2000, 123) zugrundeliegenden Fallkonstellation darum, daß Sondernutzungsrechte insgesamt nicht wirksam begründet worden sind, so daß der gemeinschaftliche Gebrauch der Regelung durch die Eigentümerversammlung unterliegt (§ 15 Abs. 2 WEG).
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Für die Bejahung dieser Voraussetzungen ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen, weil Versuchen entgegengetreten werden muß, die die Wohnungseigentümer bindenden Regelungen der Teilungserklärung vorschnell unter Billigkeitsgesichtspunkten beiseite zu schieben (BayObLGZ 1987, 66, 69 = NJW-RR 1987, 714; NJW-RR 1992, 83, 84).
  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485).
  • BayObLG, 11.04.1991 - BReg. 2 Z 28/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Für die Bejahung dieser Voraussetzungen ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen, weil Versuchen entgegengetreten werden muß, die die Wohnungseigentümer bindenden Regelungen der Teilungserklärung vorschnell unter Billigkeitsgesichtspunkten beiseite zu schieben (BayObLGZ 1987, 66, 69 = NJW-RR 1987, 714; NJW-RR 1992, 83, 84).
  • OLG Hamm, 06.05.1998 - 15 W 82/98

    Überschreiten des Sondernutzungsrechts durch berechtigte Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124, 127; Rpfleger 1990, 60; Senat FGPrax 1998, 49, 50 = NZM 1998, 673; NZM 1998, 921, 922).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Der Fall einer gestreckten Sondernutzungsrechtsbegründung, in dem die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen werden und der teilende Eigentümer sich vorbehält, Sondernutzungsrechte bestimmten Miteigentümern zuzuordnen (vgl. BayObLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 = Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453), liegt hier nicht vor.
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 112/93

    Bestimmung des Gegenstands eines Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Entspricht die Bezeichnung diesen Anforderungen nicht, ist ein Sondernutzungsrecht nicht wirksam entstanden (BayObLG Rpfleger 1994, 294 = DNotZ 1994, 244, 246).
  • OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98

    Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
    Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BayObLG, 23.05.1985 - BReg. 2 Z 43/85

    Bestimmtheitsgrundsatz bei der Eintragung eines Sondernutzungsrechts

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87

    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

  • OLG München, 04.02.2016 - 34 Wx 396/15

    Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines

    Dies muss nicht der Aufteilungsplan sein; das ergibt sich schon aus dessen eingeschränkter Zweckbestimmung (siehe § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG), welche die Darstellung von Sondernutzungsflächen nicht umfasst (BayObLG DNotZ 1994, 244/245; OLG Hamburg OLGZ 1990, 308/313; OLG Hamm NZM 2000, 659/660).
  • LG Hamburg, 24.11.2017 - 318 S 67/16

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einräumung von Sondernutzungsrechten an

    Bei einem Widerspruch zwischen der textlichen Beschreibung und dem Lageplan entsteht das Sondernutzungsrecht nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2000 - 15 W 454/99, NJW-RR 2001, 84, Rn. 29, zitiert nach juris; Jennißen/Grziwotz, a.a.O., § 5 Rdnr. 52).

    Anerkannt ist, dass im Einzelfall grundsätzlich auch die Änderung eines Sondernutzungsrechts gem. § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG verlangt werden kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2016 - 6 U 23/15, ZMR 2017, 657, Rn. 80, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2000 - 15 W 454/99, NJW-RR 2001, 84; Bärmann/Suilmann, a.a.O., § 10 Rdnr. 157 a.E.).

  • OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14

    Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs

    Stimmen die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondernutzungsrechten im Text der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht überein, ist deshalb grundsätzlich keiner der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig (BayObLG DNotZ 2000, 205; OLG Hamm NJW-RR 2001, 84).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2006 - 20 W 195/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Begründung eines Sondernutzungsrechts bei

    Eine nachträgliche Annahme einer bestimmten Grenzziehung wäre willkürlich, weil sie im Aufteilungsplan keine hinreichende Grundlage hat (OLG Hamm Rpfleger 2000, 385; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 15 Rdnr. 19).
  • OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von

    Von daher kann ein Anspruch auf Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum bzw. eine (damit einhergehende) Änderung der Miteigentumsquoten nur dann aus dem Gemeinschaftsverhältnis abgeleitet werden, wenn sich - bei Anlegung eines strengen Maßstabes- die geltende Regelung als untragbar erweist und von daher eine Änderung dringend geboten ist (vgl. statt aller OLG Hamm, NZM 2000, S. 659; OLG Hamm, MittRhNotK 1999, S. 344 ff, m.w.N.; Palandt-Bassenge, BGB, 62. Aufl., WEG § 10, Rdnr. 20, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.09.2006 - 20 W 83/04

    Wohnungseigentumsrecht: Anspruch auf ein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz

    Den Anforderungen kann wahlweise durch eine Beschreibung der Fläche in der Teilungserklärung oder durch Bezugnahme auf einen Lageplan, der nicht zwingend Teil des Aufteilungsplans im Sinn von § 7 Abs. 3 Nr. 1 WEG sein muss, Rechnung getragen werden (OLG Saarbrücken MittBayNot 2005, 43, 44; OLG Hamm NZM 2000, 659; BayObLG DNotZ 1994, 244).
  • KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07

    Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz

    Da Sondernutzungsrechte den Inhalt des im Grundbuch eingetragenen Sondereigentums bestimmen (§§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG), verlangt der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Eintragungsbewilligung (als Grundlage des Eintragungsvermerks und, infolge der Bezugnahme, als Teil der Eintragung) klar und bestimmt bezeichnet, an welcher Fläche das Sondernutzungsrecht bestehen soll (BayObLG ZMR 2003, 758, Rdnr. 13 nach juris; OLG Hamm ZMR 2000, 691, Rdnr. 29 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung;

    Dabei sind allerdings an die Annahme einer Treuwidrigkeit nach Rechtsprechung des Senats sehr hohe Anforderungen im Sinne des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände zu stellen (vgl. Senat Rechtspfleger 1979, 109; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1992, 83; NJW-RR 1994, 145; ZMR 2001, 997; OLG Karlsruhe WuM 1999, 178; OLG Köln DWE 1998, 190; OLG Hamm NZM 2000, 659; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 WEG Rz. 21).
  • OLG Hamburg, 05.11.2004 - 2 Wx 31/03

    Zum Recht auf Nutzung der Sondernutzungsfläche bei vereinbarungswidriger

    Verlangt ein Wohnungseigentümer von den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft eine Änderung, so kann er ausnahmsweise dann einen Anspruch auf ihre Zustimmung zu der gewünschten Veränderung haben, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der bestehenden Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (HansOLG Hamburg ZMR 95, 170, 171; OLG Karlsruhe ZMR 99, 281, 282; OLG Hamm ZMR 00, 691, 694; BayObLG ZMR 03, 949), wobei bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ein strenger Maßstab anzulegen ist (vgl. OLG Karlsruhe, OLG Hamm und BayObLG a.a.O.).
  • AG Kassel, 30.09.2022 - 803 C 1253/22

    Feststellung eines Sondernutzungsrechts

    Entspricht die Bezeichnung nicht diesen Anforderungen, ist ein dingliches Sondernutzungsrecht nicht wirksam entstanden, vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O, OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2000 - 15 W 454/99, NJW-RR 2001, 85.
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