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   OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06   

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https://dejure.org/2006,5793
OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06 (https://dejure.org/2006,5793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2006 - 15 W 53/06 (https://dejure.org/2006,5793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2006 - 15 W 53/06 (https://dejure.org/2006,5793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen die sofortige Unterbringung und die Zwangsmedikation des Betroffenen; Abgrenzung der Beschwerdebefugnis des Betroffenen von derjenigen des Verfahrenspflegers; Folgen des Verzichts des Betroffenen auf das ihm persönlich zustehende ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sofortige Beschwerde durch Verfahrenspfleger

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 70 b; ; FGG § 70 h

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des Verfahrenspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1301 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 11.10.1999 - 20 W 474/99

    Beschwerderecht des Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Der gem. § 70 b FGG bestellte Verfahrenspfleger ist ein Pfleger eigener Art, der die Funktion eines gesetzlichen Vertreters des Betroffenen einnimmt, ohne dass hierdurch die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen (§ 66 FGG), insbesondere seine Fähigkeit selbstständig Rechtsmittel einzulegen, beeinträchtigt würde (vgl. etwa OLG Frankfurt/M. FGPrax 2000, 21).
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Die Begründung der sofortigen weiteren Beschwerde des Beteiligten zu 2) gibt dem Senat lediglich Anlass zu dem Hinweis, dass seiner Auffassung nach die Entscheidung des BGH vom 11.10.2000 (NJW 2001, 888 f.) der Annahme, dass eine Zwangsbehandlung im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung zulässig sein kann, nicht entgegen steht.
  • OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05

    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Ob der Betreuer hierfür, soweit die besonderen Voraussetzungen des § 1904 BGB nicht vorliegen, überhaupt einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, insbesondere die erforderliche gesetzliche Grundlage bereits aus § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB abzuleiten ist, der die Genehmigung einer gegen den Willen des Betroffenen erfolgenden geschlossenen Unterbringung zum Zweck der Heilbehandlung ausdrücklich zulässt, ist nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, vielmehr Gegenstand eines Vorlagebeschlusses an den BGH gem. § 28 Abs. 2 FGG (OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2005 - 17 W 132/05, zitiert nach juris).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Unabhängig von der materiell-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit einer solchen Maßnahme (siehe dazu die nachstehenden Hinweise), kommen als verfahrensrechtliche Grundlage insoweit nur die §§ 70 ff. FGG, als Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts also nur die sofortige Beschwerde in Betracht (OLG München NJW-RR 2005, 1530 f.).
  • BayObLG, 08.12.1999 - 3Z BR 353/99

    Zustellung an den Betroffenen im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Dementsprechend läuft für den Verfahrenspfleger eine eigene Beschwerdefrist, die den Beginn der Frist für den Betroffenen nicht berührt (BayObLGZ 1999, 374 f. = FamRZ 2000, 1445).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.1985 - 3 W 105/85

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06
    Soweit die erstinstanzliche Entscheidung einem befristeten Rechtsmittel unterliegt, ist zur Anfechtung der Beschwerdeentscheidung des Landgerichts nur derjenige befugt, der selbst die erstinstanzliche Entscheidung fristgerecht angefochten hatte (vgl. BGH NJW 1980, 1960f; OLG Düsseldorf OLGZ 1985, 437, 438; Keidel/Meyer-Holz, FG, 15.Aufl., § 27 FGG, Rdnr. 11).
  • OLG Bremen, 08.11.2006 - 4 W 30/06

    Voraussetzungen der gerichtlichen Genehmigung einer Unterbringung

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06 -, FamRZ 2006, 1301 LS; Volltext bei JURIS) war der Betroffene nicht verpflichtet, neben seinem Verfahrenspfleger auch noch selbst sofortige Beschwerde einzulegen, um sich die sofortige weitere Beschwerde offen zu halten.

    Denn - wie das Oberlandesgericht Hamm in der genannten Entscheidung selbst ausführt - hat der Verfahrenspfleger die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2006 - 15 W 53/06, JURIS Rn. 8; vgl. auch Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl. § 70 b Rn. 9).

  • OLG Hamm, 09.10.2006 - 15 W 141/06

    Vergütung mehrerer Berufbetreuer

    Die Beteiligte zu 5) kann als Verfahrenspflegerin im Interesse der Betroffenen unabhängig von dieser Rechtsmittel einlegen (Senat, BtPrax 2006, 190; Keidel/Kahl, FG, 15. Aufl., § 20 Rn. 21 m.w.N.).
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