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   OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12   

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https://dejure.org/2013,19287
OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 (https://dejure.org/2013,19287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 (https://dejure.org/2013,19287)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 RVGs 108/12 (https://dejure.org/2013,19287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines Antrags ohne Eingehen auf sämtliche Einzelpunkte des Parteivortrags; Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 12a; RVG § 51
    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines Antrags ohne Eingehen auf sämtliche Einzelpunkte des Parteivortrags; Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
    Die zuvor aufgeführten Beispiele lassen weniger auf die Wahrnehmung legitimer Verteidigungsinteressen schließen als vielmehr auf die Verhinderung eines geordneten Verfahrensfortgangs und -abschlusses in angemessener Zeit (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rdnr. 58, 65, www.bundesgerichtshof.de ).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
    In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 580/11 - auf die Revisionen der Mitangeklagten X, X2 und S zwar auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts beanstandet hat, dass "die Strafkammer bei der Bestimmung des eingetretenen Vermögensschadens nicht in allen Fällen von einem zutreffenden rechtlichen Maßstab ausgegangen sei".
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
    Dies gilt im Übrigen auch für die Entscheidung über die Anhörungsrüge gemäß § 12a RVG (§ 12a Abs. 4 S. 5 RVG - vgl. auch BVerfG NJW 2011, 1497 zu § 321a ZPO).
  • OLG Hamm, 02.08.2011 - 5 RVGs 41/11

    Verteidigervergütung; Pauschgebühr; Besonders umfangreiches und schwieriges

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
    Die Entscheidungen vom 02. August 2011 (III-5 RVGs 41/11) und vom 11. Januar 2012 (III-5 RVGs 73/11) sowie vom 17. Januar 2012 (III-5 RVGs 38/11) oblagen dem früheren Senatsvorsitzenden, die Entscheidung vom 16. Oktober 2012 (III-5 RVGs 101/12) ist von einem weiteren Senatsmitglied getroffen worden.
  • OLG Hamm, 11.01.2012 - 5 RVGs 73/11

    Verteidigervergütung; Pauschgebühr; Besonders schwieriges Verfahren; Einbeziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
    Die Entscheidungen vom 02. August 2011 (III-5 RVGs 41/11) und vom 11. Januar 2012 (III-5 RVGs 73/11) sowie vom 17. Januar 2012 (III-5 RVGs 38/11) oblagen dem früheren Senatsvorsitzenden, die Entscheidung vom 16. Oktober 2012 (III-5 RVGs 101/12) ist von einem weiteren Senatsmitglied getroffen worden.
  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 5 RVGs 38/11

    Pflichtverteidigervergütung; Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
    Die Entscheidungen vom 02. August 2011 (III-5 RVGs 41/11) und vom 11. Januar 2012 (III-5 RVGs 73/11) sowie vom 17. Januar 2012 (III-5 RVGs 38/11) oblagen dem früheren Senatsvorsitzenden, die Entscheidung vom 16. Oktober 2012 (III-5 RVGs 101/12) ist von einem weiteren Senatsmitglied getroffen worden.
  • OLG Hamm, 16.10.2012 - 5 RVGs 101/12

    Pflichtverteidigervergütung; Berücksichtigung anderweitige Zahlungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
    Die Entscheidungen vom 02. August 2011 (III-5 RVGs 41/11) und vom 11. Januar 2012 (III-5 RVGs 73/11) sowie vom 17. Januar 2012 (III-5 RVGs 38/11) oblagen dem früheren Senatsvorsitzenden, die Entscheidung vom 16. Oktober 2012 (III-5 RVGs 101/12) ist von einem weiteren Senatsmitglied getroffen worden.
  • OLG Köln, 02.12.2005 - 2 ARs 223/05

    Verteidiger-Pauschgebühr in Strafsachen besonderen Umfangs für einzelne

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
    Dann aber kann die Länge des Verfahrens nicht zur Begründung eines Antrages auf Bewilligung einer Pauschgebühr herangezogen werden ((vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschluss vom 02. Dezember 2005, 2 ARs 223/05, zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 23.07.2010 - I Ws 384/09

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für Pflichtverteidiger: Zuerkennung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
    Sind - wie vorliegend der Antragsteller und RA E aus K2 - mehrere Verteidiger für den Angeklagten tätig geworden, so wird durch die dann in der Regel erfolgende Arbeitsteilung sowohl hinsichtlich der Schwierigkeit der Sache als auch hinsichtlich des Umfangs eine Kompensation erfolgen (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    16 Die Bewilligung einer Pauschgebühr soll nach dem Willen des Gesetzgebers, der mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) die Vergütung der Rechtsanwälte insbesondere für den Bereich der Pflichtverteidigung erheblich verbessert hat, Ausnahmecharakter haben (BT-Drucks. 15/1971, S. 201, 202; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 3 nach juris; OLG Hamm Beschlüsse vom 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12, Rdn. 4 nach juris, und vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 47 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 13 nach juris mwN.; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., § 51 Rdn. 1, 10).

    Es hat aber nicht Zeithonorare eingeführt, sondern es grundsätzlich bei Betragsrahmengebühren belassen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris) und lediglich bei den Terminsgebühren hinsichtlich der Zeitdauer der Hauptverhandlungstermine Abstufungen eingeführt.

    Die Tätigkeit mehrerer Verteidiger für einen Angeklagten kann durch eine entsprechende Arbeitsteilung, die ein arbeitsökonomisches Vorgehen unter den Verteidigern ermöglicht (vgl. Fromm NJW 2013, 357, 358), zu einer Kompensation sowohl hinsichtlich der Schwierigkeit der Sache als auch hinsichtlich des Umfangs führen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 15 ff. nach juris; Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 162 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16

    Kein Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr vor rechtskräftigem

    Dass auch unter der Geltung des § 51 Abs. 1 RVG eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist und dass in Betracht kommt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise kompensiert wird, hat der Senat erst unlängst mit Grundsatzentscheidung vom 20.07.2016 (Az. 10 AR 10/16) dargelegt (ebenso KG, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 ARs 26/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 - juris Tz. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.12.2014-2 AR 36/14 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2015 - 1 AR 2/15 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2014 - 2 ARs 96/13 - juris Tz. 11).
  • OLG München, 01.06.2017 - 1 AR 209/17

    Zur Geltendmachung und Berechnung der Pauschgebühr für die Tätigkeit als

    Es hat aber nicht Zeithonorare eingeführt, sondern es grundsätzlich bei Betragsrahmengebühren belassen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris) und lediglich bei den Terminsgebühren hinsichtlich der Zeitdauer der Hauptverhandlungstermine Abstufungen eingeführt (zit. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14 - juris).
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