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   OLG Hamm, 13.05.2004 - 21 U 172/03   

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https://dejure.org/2004,4243
OLG Hamm, 13.05.2004 - 21 U 172/03 (https://dejure.org/2004,4243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2004 - 21 U 172/03 (https://dejure.org/2004,4243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 21 U 172/03 (https://dejure.org/2004,4243)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung; Kosten gerichtlicher Verfahren als Schaden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 13 Nr. 7 VOBIB
    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung; Kosten gerichtlicher Verfahren als Schaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens; Mangelhafte Werkleistung eines Fliesenlegers; Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit des Erdgeschossfußbodens; Entbehrlichkeit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nebst Fristsetzung; Ernsthafte und endgültige Verweigerung ...

  • Judicialis

    VOB/B § 13 Nr. 7; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 2; ; ZPO § 68; ; ZPO § 74 Abs. 3; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit einer Fristsetzung zur Nachbesserung von Baumängeln - Kosten gerichtlicher Verfahren als Schaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1386
  • BauR 2004, 1958
  • BauR 2005, 140
  • ZfBR 2004, 690 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1996 - VII ZR 157/94

    Auslegung von Anordnungen des Bauherrn gegenüber dem Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 21 U 172/03
    Einer Aufforderung des Beklagten zur Mängelbeseitigung nebst einer Fristsetzung bedurfte es allerdings zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kläger sein Haus an die Zeugen I3 und I2 veräußerte, nicht mehr (mit der Folge, dass der Kläger vom Beklagten bereits zu diesem Zeitpunkt Schadensersatz verlangen konnte und mit der weiteren Folge, dass ihm der Schadensersatzanspruch nach der Veräußerung des Hauses weiterhin zusteht und mit der Übereignung nicht untergegangen ist, vgl. BGH NJW 1987, 645 (646f) und BGH BauR 1996, 735 (736f), auch Werner/Pastor, a.a.O. Rz 1679).

    Dieser Anspruch ist - wie bereits ausgeführt - mit der Veräußerung des Hauses nicht untergegangen, BGH NJW 1987, 645 (646f) und BGH BauR 1996, 735 (736f).

  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 21 U 172/03
    Einer Aufforderung des Beklagten zur Mängelbeseitigung nebst einer Fristsetzung bedurfte es allerdings zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kläger sein Haus an die Zeugen I3 und I2 veräußerte, nicht mehr (mit der Folge, dass der Kläger vom Beklagten bereits zu diesem Zeitpunkt Schadensersatz verlangen konnte und mit der weiteren Folge, dass ihm der Schadensersatzanspruch nach der Veräußerung des Hauses weiterhin zusteht und mit der Übereignung nicht untergegangen ist, vgl. BGH NJW 1987, 645 (646f) und BGH BauR 1996, 735 (736f), auch Werner/Pastor, a.a.O. Rz 1679).

    Dieser Anspruch ist - wie bereits ausgeführt - mit der Veräußerung des Hauses nicht untergegangen, BGH NJW 1987, 645 (646f) und BGH BauR 1996, 735 (736f).

  • BGH, 11.07.1991 - VII ZR 315/90

    Klage gegen vermeintlichen Schädiger aufgrund Beweissicherung; Prozeßkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 21 U 172/03
    Der Bundesgerichtshof (BauR 1991, 745ff) hat den Architekten für die Kosten eines Prozesses gegen den Bauunternehmer haften lassen, den der Bauherr aufgrund eines im Beweissicherungsverfahren erstatteten falschen Gutachtens (das zu Unrecht Ausführungs- und keine Planungsfehler feststellte) geführt hatte.
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2004 - 21 U 172/03
    In seinem prozessualen Bestreiten von Mängeln liegt nicht stets eine endgültige Nachbesserungsverweigerung (vgl. BGH NJW 2002, 1571 (1573)).
  • OLG Hamm, 12.04.2013 - 12 U 75/12

    Schneelast bringt 6 Monate alte Halle zum Einsturz - Dachdeckerbetrieb haftet

    Darüber hinaus kann der Bauherr aber auch den Ersatz aller darüber hinausgehender Schäden verlangen, die auf die mangelhafte Werkleistung des Unternehmers zurückgehen (vgl. BGHZ 77, 134, juris Tz. 14; OLG Hamm BauR 2004, 1958, juris Tz. 71).
  • OLG Brandenburg, 02.08.2006 - 4 U 25/06

    Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Mängelbeseitigungsaufwandes

    Denn es entspricht herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass in Fällen, in denen die Parteien und die Streitgegenstände des selbständigen Beweisverfahrens und eines nachfolgenden Hauptsacheverfahrens nur teilweise identisch sind, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens in Hauptsacheverfahren nur anteilig zu berücksichtigen sind (Werner/Pastor, aaO, Rz. 124 m. w. Nw.; Zöller-Herget, ZPO, 25. Auflage, § 91, Rz. 13 Stichwort " selbständiges Beweisverfahren" m. w. Nw.; OLG Hamm, BauR 2005, 140 f; OLG Hamm, OLGR 2003, 59 f; OLG Koblenz, BauR 2002, 1889 f; OLG München; MDR 1993, 1131; OLG Koblenz; NJW-RR 2004, 1006 f; OLG Köln, NJW-RR 2000, 361).

    Sind die Parteien oder Streitgegenstände der beiden Verfahren ganz oder teilweise nicht identisch, so dass die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nur zum Teil im Kostenfestsetzungsverfahren des Hauptsacheprozess geltend gemacht werden können, können die weitergehenden Kosten auf der Grundlage eines sog. materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches durchgesetzt werden (vgl. OLG Hamm, BauR 2005, 140 f; OLG Karlsruhe, JurBüro 1996, 36 f; OLG Koblenz, BauR 2002, 1889 f; LG Kiel, NJW-RR 1886, 357).

    Dabei ist im Grundsatz auch nicht zu beanstanden, dass das Landgericht zur Ermittlung der anteiligen Kosten eine Quotierung vorgenommen hat (vgl. OLG Hamm, BauR 2005, 140 f; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 1239).

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