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   OLG Hamm, 13.06.1986 - 20 U 285/85   

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https://dejure.org/1986,2182
OLG Hamm, 13.06.1986 - 20 U 285/85 (https://dejure.org/1986,2182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.1986 - 20 U 285/85 (https://dejure.org/1986,2182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - 20 U 285/85 (https://dejure.org/1986,2182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbandsklage; Beanstandung einzelner Formularklauseln

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 311
  • MDR 1987, 324
  • VersR 1987, 593
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1986 - 20 U 285/85
    Zum Teil wird die Entscheidung allerdings davon abhängig gemacht, ob der die Unwirksamkeit begründende Umstand zugleich eine unangemessene Benachteiligung i. S. von § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG bewirkt, so daß § 13 Abs. 1 AGBG ohnehin unmittelbar anwendbar wäre (so Ulmer/Brandner/Hensen § 13 Rn. 4 und wohl auch BGH, NJW 1983, 1320, 1322).
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.1986 - 20 U 285/85
    Vielmehr muß der Vertragspartner, wenn er im Einzelfall von dem Verwender der AGB in Anspruch genommen wird, die Unwirksamkeit einwenden (so noch BGH, NJW 1982, 331, 333).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    In einer einschränkungslosen Teillieferungsklausel liegt auch eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung in § 266 BGB, welche den Kunden im Möbelhandel unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB benachteiligt (OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 1078, 1079; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 311, 316, unter 13; Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., Klauseln M 162; KG NJW-RR 2008, 308).
  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 122/98

    Konditionsempfehlungen und AGBG

    Denn auch diese berücksichtigen durch die an den Zeitablauf anknüpfende Höhe angemessen, daß Möbel gerade zu Beginn des Gebrauchs einem überdurchschnittlichen Wertverlust unterliegen und daß auch die angemessene Vergütung für die Gebrauchsüberlassung vom (zunehmenden) Alter des Mobiliars abhängig ist (vgl. BGH NJW 1985, 320/326; OLG Hamm NJW-RR 1987, 311/314).

    Mit Recht wird § 10 Nr. 1 AGB-Gesetz daher überwiegend auch auf AGB-Klauseln angewandt, mit denen der Verwender sich die Verlängerung der sog. "eigentlichen" Leistungsfrist ausbedungen hat (vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rdn. 6 zu § 10 AGB-Gesetz; Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 8. Auflage, Rdn. 41 zu § 10 Nr. 1; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 311/315).

    In diesem Punkt unterscheidet sich die hier zu beurteilende Regelung auch maßgeblich von derjenigen, die dem eine ohnehin nur ähnlich formulierte AGB-Klausel des Möbelhandels betreffenden Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 1987, 311/315) zugrundeliegt.

  • OLG Koblenz, 19.02.1993 - 2 U 527/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines "Kaufs auf Probe" bei vorheriger

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  • OLG Hamm, 17.12.1999 - 11 U 112/99
    Der erkennende Senat schließt sich hierzu den Ausführungen des 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in dessen Urteil vom 13.6.1986 (NJW-RR 1987, 311, 314) an:.
  • AG Schleiden/Eifel, 30.05.1995 - 2 C 1016/94

    Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes ; Veräußerung von Dauernutzungsrechten

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