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   OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15   

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OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15 (https://dejure.org/2017,61660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2017 - 25 W 88/15 (https://dejure.org/2017,61660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 25 W 88/15 (https://dejure.org/2017,61660)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.05.1993 - IX ZB 78/92

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung von Warentermingeschäften - Erklärung der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Sind in einem ausländischen Urteil nicht näher bezifferte Zuschläge zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte Richter auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985 - IV b ZR 73/84 - Tz. 17, NJW 1986, 1440-1442; BGH, Beschluss vom 27.05.1993 - IX ZB 78/92 - Tz. 12; BGH, Beschluss vom 04.03.1993 - IX ZB 55/92 - Tz. 18, 19, NJW 1993, 1801-1803).
  • BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Sind in einem ausländischen Urteil nicht näher bezifferte Zuschläge zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte Richter auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985 - IV b ZR 73/84 - Tz. 17, NJW 1986, 1440-1442; BGH, Beschluss vom 27.05.1993 - IX ZB 78/92 - Tz. 12; BGH, Beschluss vom 04.03.1993 - IX ZB 55/92 - Tz. 18, 19, NJW 1993, 1801-1803).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Sind in einem ausländischen Urteil nicht näher bezifferte Zuschläge zur ausgeurteilten Hauptsumme zu zahlen, so hat der um die Vollstreckbarerklärung ersuchte Richter auf einen Antrag hinzuwirken, der den deutschen Bestimmtheitsanforderungen genügt (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1985 - IV b ZR 73/84 - Tz. 17, NJW 1986, 1440-1442; BGH, Beschluss vom 27.05.1993 - IX ZB 78/92 - Tz. 12; BGH, Beschluss vom 04.03.1993 - IX ZB 55/92 - Tz. 18, 19, NJW 1993, 1801-1803).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch noch während des Vollstreckbarkeitsverfahrens, wenn wie hier eine Entscheidung erst in diesem Stadium zugestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2009, IX ZB 124/08, NJW-RR 2010, 571; Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 193/07, NJW-RR 2010, 1001), und schließt auch Anträge auf Wiedereinsetzung, z.B. gemäß Art. 19 EuZustellungsVO (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-70/15, Lebek ./. Domino, EuZW 2016, 618) ein.
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 123/12

    Eintritt der Vollstreckungsverjährung hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Zu prüfen ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (C 297/97, zitiert nach juris) und des BGH (Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 123/12 -, zitiert nach juris Rn. 34; Beschluss vom 08.12.2005 - IX ZB 28/04 -, zitiert nach juris Rn. 10) insoweit nur die formelle Vollstreckbarkeit im Erststaat, die die Antragstellerin durch Vorlage einer Bescheinigung nach Art. 54 EuGVVO a.F. belegt hat, auch wenn dort das Zustelldatum des verfahrenseinleitenden Schriftstücks fehlt.
  • BGH, 26.03.2015 - IX ZB 38/14

    Vollstreckung eines ausländischen Urteils: Vollstreckbarerklärung auf Betreiben

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Für die vor dem 10.01.2015 eingeleiteten Verfahren findet nach Art. 66 Abs. 2 EuGVVO n.F. die EuGVVO a.F. weiter Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 26.03.2015 - IX ZB 38/14 -, zitiert nach juris Rn. 4).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils; Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch noch während des Vollstreckbarkeitsverfahrens, wenn wie hier eine Entscheidung erst in diesem Stadium zugestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2009, IX ZB 124/08, NJW-RR 2010, 571; Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 193/07, NJW-RR 2010, 1001), und schließt auch Anträge auf Wiedereinsetzung, z.B. gemäß Art. 19 EuZustellungsVO (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-70/15, Lebek ./. Domino, EuZW 2016, 618) ein.
  • EuGH, 07.07.2016 - C-70/15

    Lebek - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch noch während des Vollstreckbarkeitsverfahrens, wenn wie hier eine Entscheidung erst in diesem Stadium zugestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2009, IX ZB 124/08, NJW-RR 2010, 571; Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 193/07, NJW-RR 2010, 1001), und schließt auch Anträge auf Wiedereinsetzung, z.B. gemäß Art. 19 EuZustellungsVO (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-70/15, Lebek ./. Domino, EuZW 2016, 618) ein.
  • BGH, 08.12.2005 - IX ZB 28/04

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Zu prüfen ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (C 297/97, zitiert nach juris) und des BGH (Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 123/12 -, zitiert nach juris Rn. 34; Beschluss vom 08.12.2005 - IX ZB 28/04 -, zitiert nach juris Rn. 10) insoweit nur die formelle Vollstreckbarkeit im Erststaat, die die Antragstellerin durch Vorlage einer Bescheinigung nach Art. 54 EuGVVO a.F. belegt hat, auch wenn dort das Zustelldatum des verfahrenseinleitenden Schriftstücks fehlt.
  • EuGH - C-297/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis,

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15
    Zu prüfen ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH (C 297/97, zitiert nach juris) und des BGH (Urteil vom 07.03.2013 - IX ZR 123/12 -, zitiert nach juris Rn. 34; Beschluss vom 08.12.2005 - IX ZB 28/04 -, zitiert nach juris Rn. 10) insoweit nur die formelle Vollstreckbarkeit im Erststaat, die die Antragstellerin durch Vorlage einer Bescheinigung nach Art. 54 EuGVVO a.F. belegt hat, auch wenn dort das Zustelldatum des verfahrenseinleitenden Schriftstücks fehlt.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2019 - 20 W 326/17

    Zur Frage des Vorliegens der allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

    Dass sich das Grundbuchamt hierbei an der vom Beschwerdegegner vorgelegten Zinsberechnung (Bl. 21 der Akte) orientiert hat, die die - wie gesagt unwidersprochenen - Zinssätze zutreffend wiedergibt (vgl. dazu etwa auch OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2017, 25 W 88/15, und Beschluss vom 03.01.2017, 25 W 296/14, je auch zitiert nach juris), stellt keinen Gesetzesverstoß dar.
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