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   OLG Hamm, 13.07.2010 - I-4 U 21/10   

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OLG Hamm, 13.07.2010 - I-4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,2361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2010 - I-4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,2361)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - I-4 U 21/10 (https://dejure.org/2010,2361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die finanzielle Ausstattung eines Wettbewerbsverbandes

  • info-it-recht.de

    Verband fehlt die Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, weil er über keine hinreichende finanzielle Ausstattung verfügt, um wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche in dem gezeigten Umfang finanzieren zu können

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UWG § 8 Abs. 4
    Anforderungen an die finanzielle Ausstattung eines Wettbewerbsverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abmahntätigkeit eines Abmahnverbandes muss dessen Finanzausstattung entsprechen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Abmahntätigkeit eines Verbandes nur gegenüber verbandsfremden Wettbewerbsverletzern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 17
  • GRUR-RR 2012, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Wenn beim Vorgehen durch einen Verband die eigenen Mitglieder zunächst geschont werden, spricht das daher noch nicht stets für ein missbräuchliches Vorgehen (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting Creme; GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand durch Ärzte; GRUR 1997, 681- 683 - Produktwerbung; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. 2010, § 8 Rn 161; Münchener KommentarUWG/Fritzsche, § 8 Rn 472; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. Kap. 19 Rn 59).

    Dabei spielt eine Rolle, dass die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbspraktiken, wie etwa im Falle des Jugendschutzes, Allgemeininteressen berührt und daher ein - sei es auch selektives - Vorgehen nicht nur im Individualinteresse des Verbandes oder eines seiner Mitglieder liegt (BGH GRUR 1997, 681, 683).

    Die Gegenansicht verweist zunächst darauf, dass der BGH sich in seinen bisherigen Stellungnahmen nicht von der bisher in den Kommentaren referierten Position klar distanziert hat, dass nämlich ein diskriminierendes Vorgehen gegen einzelne Mitbewerber unter Schonung der eigenen Mitglieder missbräuchlich sei (so etwa BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung, wo das Gericht Anhaltspunkte für ein planmäßiges Schonen der eigenen Mitglieder vermisst hat; BGH GRUR 2004, 793 - Sportlernahrung II, wo unwidersprochen vorgetragen wurde, dass der Kläger auch gegen eigene Mitglieder vorgehe).

    In der Rechtsprechung angeführt wird zwar, dass es sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht auch gegen ein eigenes Mitglied vorgeht (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting-Creme ; BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung ; BGH WRP 2004, 1024, 1027 - Sportlernahrung II).

  • OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09

    Wettbewerbsstreitigkeit: Bestimmungskriterium für den Streitgegenstand;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Hinzu kommt, dass der Kläger auch noch Rückstellungen für den Fall vorhalten muss, dass bereits entschiedene Verfahren (z.B. OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2010 - 10 U 61/09) im möglichen Revisionsverfahren zu seinen Ungunsten ausgehen.

    Zur Verteidigung dieses Standpunkts wird angeführt, dass eine planmäßige Verschonung eigener Mitglieder jedenfalls missbräuchlich sei, wenn daraus erkennbar werde, dass das Vorgehen maßgeblich von der Absicht geprägt ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.06.2010 - 1 U 365/09-91, S. 5) oder das staatliche System der Glücksspielorganisation anzugreifen, obgleich dieses Lizenzsystem gerade den vom BVerfG aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2010 - 10 U 61/09, S. 20).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 275/01

    Sportlernahrung II

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Die Gegenansicht verweist zunächst darauf, dass der BGH sich in seinen bisherigen Stellungnahmen nicht von der bisher in den Kommentaren referierten Position klar distanziert hat, dass nämlich ein diskriminierendes Vorgehen gegen einzelne Mitbewerber unter Schonung der eigenen Mitglieder missbräuchlich sei (so etwa BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung, wo das Gericht Anhaltspunkte für ein planmäßiges Schonen der eigenen Mitglieder vermisst hat; BGH GRUR 2004, 793 - Sportlernahrung II, wo unwidersprochen vorgetragen wurde, dass der Kläger auch gegen eigene Mitglieder vorgehe).

    In der Rechtsprechung angeführt wird zwar, dass es sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht auch gegen ein eigenes Mitglied vorgeht (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting-Creme ; BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung ; BGH WRP 2004, 1024, 1027 - Sportlernahrung II).

  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Wenn beim Vorgehen durch einen Verband die eigenen Mitglieder zunächst geschont werden, spricht das daher noch nicht stets für ein missbräuchliches Vorgehen (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting Creme; GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand durch Ärzte; GRUR 1997, 681- 683 - Produktwerbung; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. 2010, § 8 Rn 161; Münchener KommentarUWG/Fritzsche, § 8 Rn 472; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. Kap. 19 Rn 59).

    In der Rechtsprechung angeführt wird zwar, dass es sachlich gerechtfertigt sein kann, wenn ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht auch gegen ein eigenes Mitglied vorgeht (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting-Creme ; BGH GRUR 1997, 681, 683 - Produktwerbung ; BGH WRP 2004, 1024, 1027 - Sportlernahrung II).

  • OLG Frankfurt, 04.03.2010 - 6 U 171/09

    Öffentliches Glücksspiel: Grenzen der nach den gesetzlichen Vorschriften

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    So wird angeführt, es könne keine Pflicht zum Vorgehen gegen die eigenen Mitglieder geben (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.03.2010 - 6 U 171/09, S. 10; LG München, Urt. v. 19.4.2010 - 11 HK O 19856/09, S. 16; ebenso in der Literatur Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 8 Rn 4.21; anders noch Vorauflage).
  • LG Potsdam, 11.03.2010 - 51 O 65/09
    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Zudem wird angeführt, dass ein Aberkennen der Klagebefugnis zu einem wettbewerbsrechtlichen Kontrollverlust führe, weil nur Verbände wie der klägerische gegen die staatlichen Lottogesellschaften vorgingen (LG Potsdam, Urt. v. 11.3.2010 - 51 O 65/09, S. 28; LG Hamburg, Urt. v. 5.3.2010 - 408 O 78/09, S. 6).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Erforderlich ist vielmehr, dass die vorhandenen Mitglieder repräsentativ für den jeweiligen Markt sind (BGH GRUR 2009, 692 Tz. 12 -Sammelmitgliedschaft VI), so dass es möglich bleibt, dass ein kleinerer Verband auf vermachteten Märkten Wettbewerbsverstöße vor die Gerichte bringen kann.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    § 8 Abs. 4 UWG stellt, wie der Senat früher bereits zu dem insoweit funktionsgleichen § 13 Abs. 5 UWG a.F. festgestellt hat, einen besonderen Missbrauchstatbestand dar, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht (Senat, Urt. v. 22.6.2004 - 4 U 12/04, BeckRS 2005, 03652; vgl. auch BGH GRUR 1999, 509, 510 - Vorratslücken; GRUR 2002, 357, 359 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    Wenn beim Vorgehen durch einen Verband die eigenen Mitglieder zunächst geschont werden, spricht das daher noch nicht stets für ein missbräuchliches Vorgehen (BGH GRUR 1997, 537, 538 - Lifting Creme; GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand durch Ärzte; GRUR 1997, 681- 683 - Produktwerbung; Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. 2010, § 8 Rn 161; Münchener KommentarUWG/Fritzsche, § 8 Rn 472; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. Kap. 19 Rn 59).
  • LG München I, 19.04.2010 - 11 HKO 19856/09
    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10
    So wird angeführt, es könne keine Pflicht zum Vorgehen gegen die eigenen Mitglieder geben (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.03.2010 - 6 U 171/09, S. 10; LG München, Urt. v. 19.4.2010 - 11 HK O 19856/09, S. 16; ebenso in der Literatur Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. 2010, § 8 Rn 4.21; anders noch Vorauflage).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • OLG Schleswig, 02.07.1996 - 6 U 20/96

    Klagebefugnis eines Verbandes; Begriff des örtlichen Marktes; Dringlichkeit bei

  • OLG Saarbrücken, 23.06.2010 - 1 U 365/09

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 12/04
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09

    Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen

    Denn die Frage, ob dem Kläger die Geltendmachung seiner Unterlassungsansprüche wegen Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG zu versagen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (Rechtsmissbrauch verneint: OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16 und Urteil v. 1.12.2010, BeckRS 2010, 29407; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 301 und GRUR-RR 2011, 14; Rechtsmissbrauch bejaht: OLG Naumburg, Urteil v. 6.11.2009, BeckRS 2010, 20441; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 17), so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO).
  • OLG Hamm, 04.10.2012 - 4 U 124/12

    Verbraucherschutz: Verbot irreführender Werbung für den Aufenthalt in einer

    Soweit die Beklagte auf das Urteil des Senats vom 13.07.2010 (Az.: 4 U 21/10) verweist, hilft ihr dies nicht weiter, weil diese Entscheidung mit Urteil des BGH vom 17.08.2011 (I ZR 148/10 - Glücksspielverband) aufgehoben worden ist.
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10

    Unlautere Werbung für Glücksspiele

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 [19 f.] - Glücksspielverband ; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 [21] - Behinderungsabsicht ; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, [...], dort Tz. 82 ff.).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 [19 f.] - Glücksspielverband; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 [21] - Behinderungsabsicht; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, juris, dort Tz. 82 ff.).
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 (19 f.) - Glücksspielverband ; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 (21) - Behinderungsabsicht ; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, juris, dort Tz. 82 ff.).
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