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   OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96   

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OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96 (https://dejure.org/1996,3304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.1996 - 15 W 115/96 (https://dejure.org/1996,3304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 1996 - 15 W 115/96 (https://dejure.org/1996,3304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft um die Verteilung der Kosten der Abdichtung des Bodens für einen im Objekt befindlichen Gewerberaum; Klage des Eigentümers des Gewerberaumes auf Ersatz eines Teilbetrages für die Sanierungskosten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Lippstadt - 22 II 19/94
  • LG Paderborn - 5 T 696/94
  • OLG Hamm, 13.08.1996 - 15 W 115/96

Papierfundstellen

  • ZMR 1997, 193
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16

    Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum;

    b) Nach den von dem Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen des Amtsgerichts, wonach die Decke durchfeuchtet war und durchhing, handelt es sich bei dem beschädigten Bauteil nicht um eine tragende Geschossdecke, die nach § 5 Abs. 2 WEG zum Gemeinschaftseigentum gehört (vgl. OLG München, ZMR 2008, 232, 233; OLG Hamm, ZMR 1997, 193, 194; Bärmann/Armbrüster, WEG, 13. Aufl., § 5 Rn. 69; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 4. Aufl., § 5 Rn. 42), sondern um eine Zwischendecke.
  • OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 116/06

    (Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit von Bestandteilen eines Balkons;

    Zwingend im Gemeinschaftseigentum stehen neben Brüstungen, Decken und Türen auch die Bodenplatte und die Isolierschicht (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 331/332; OLG Hamm ZMR 1997, 193/194; OLG Düsseldorf WE 1998, 228; auch BGH NJW 1985, 1551; NJW-RR 2001, 800/801; Müller Rn. 81 bei Fn. 49) sowie die Abdichtungsanschlüsse zum Gebäude (BayObLG NZM 2000, 867/868).

    Eine andere Regelung ergäbe sich, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, im Wesentlichen unter zwei Gesichtspunkten: Zum ersten könnte die Gemeinschaftsordnung durch verfehlte und damit nichtige Zuordnung der Isolierschicht zum Sondereigentum (siehe oben zu (3)) im Weg der Umdeutung als Kostentragungsregelung zu verstehen sein (vgl. OLG Hamm ZMR 1997, 193), zum zweiten könnte die Gemeinschaftsordnung eine Kostentragungsregelung zu Lasten bestimmter Sondereigentümer für Teile des Gemeinschaftseigentums, wie etwa die Isolierschicht, enthalten.

    Andererseits gibt die Abgrenzung zur "tragenden Konstruktion des Gebäudes" weiteren Interpretationsspielraum als etwa die Zuordnung "ab Oberkante der Rohdecke" (OLG Hamm ZMR 1997, 193).

  • OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08

    Rechtstellung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Instandhaltung von

    Dennoch ergibt die gem. § 140 BGB gebotene Umdeutung, dass für die Fenster- und Türelemente im räumlichen Bereich des Sondereigentums die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht auf eigene Kosten bei den jeweiligen Wohnungseigentümern liegt (vgl. Senat NZM 2002, 220; OLG Hamm NJW-RR 1992, 148 ; OLG Hamm ZMR 1997, 193 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 515 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 91/14

    Aufwändige Sanierung erforderlich: Auftragnehmer muss Sanierungskonzept vorlegen!

    Bei den hier in Rede stehenden mangelhaften Bauteilen (Schall- bzw. Wärmeschutz der Geschossdecke) handelt es sich um Gemeinschaftseigentum (vgl. Beck-OK/Bamberger-Timme, 34. Edition 02.04.2018, § 5 WEG, Rn 11 mwN; Bärmann/Pick, WEG, 19. Auflage 2010, § 5, Rn 13 mwN; BGH, Urteil vom 25.01.2001, VII ZR 193/99, MittBayNot 2001, 479; BGH, Urteil vom 21.02.1985, VII ZR 72/84, NJW 1985, 1551; OLG Hamm, Beschluss vom 13.08.1996, 15 W 115/96, ZMR 1997, 193; BayObLG, Beschluss vom 27.04.2000, 2 Z BR 7/00, NZM 2000, 867; OLG München, Urteil vom 12.03.1985, 9 U 4773/84, RPfleger 1985, 437).

    Auch die vom Sachverständigen C. als Sanierungsmethode für erforderlich erachtete Mineralwolldämmung nebst einer abgehängten Gipskartondecke (auch im Sinne eines etwaigen "Unterzuges") stellt sich als Eingriff in den Auf- bzw. Unterbau der Geschossdecke als Gemeinschaftseigentum dar (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.08.1996, 15 W 115/96, juris; Bärmann/Armbrüster, WEG, 12. Auflage 2013, § 5, Rn 69; BeckOK-Timme, a.a.O., § 5 WEG, Rn 11).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.1998 - 3 Wx 546/97

    Auslegung einer Teilungserklärung - Sondereigentum an Fenstern

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem durch das OLG Hamm am 13.08.1996 entschiedenen Fall - 15 W 115/96 - (vgl. WE 1997, 152, 153).
  • OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06

    Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung

    In bezug auf Balkone und Dachterrassen ist allgemein anerkannt, dass nur diese Sondereigentum sein kann, während die darunter liegenden Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung zwingend dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet sind (Senatsbeschlüsse vom 3. Juli 1995 - 15 W 93/95; vom 26. September 1995 - 15 W 176/95; ZMR 1997, 193 = NJWE-MietR 1997, 114; BayObLG …

    Nicht sondereigentumsfähig ist ferner der Estrich (Senat, ZMR 1997, 193; BayObLG NJW-RR 1994, 598).

  • LG Berlin, 04.03.2016 - 55 S 21/15

    Wohnungseigentumssache: Kostentragung eines Wohnungseigentümers für die

    Das setzt voraus, dass der teilende Eigentümer einen vom gesetzlichen Verteilungsschlüssel abweichende Kostentragungsregel gewollt hätte, wenn ihm bewusst gewesen wäre, dass die Zuweisung zum Sondereigentum nichtig ist (OLG Hamm ZMR 1997, 193 RN 37 zitiert nach juris).

    Das OLG Hamm (ZMR 1997, 193) hatte einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem anstelle des fehlgeschlagenen Erwerbs von Sondereigentum an den Isolierschichten der Balkone der einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls die Instandsetzungskosten zu übernehmen hat.

  • OLG Köln, 21.09.2001 - 16 Wx 153/01

    Miet- und Wohnungsrecht; Sondereigentum an der der Feuchtigkeitsisolierung

    All dies trifft zu und steht im Einklang mit einschlägiger Rechtsprechung (vgl. BGH MDR 1991, 1061; BayObLG NJW-RR 1994, 598; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 726 = ZfIR 1999, 854 = OLGR 2000, 44; OLG Hamm ZMR 1997, 193).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn in der Teilungserklärung Regelungen enthalten sind, nach denen ein Eigentümer verpflichtet ist, die Kosten zur Instandsetzung und Instandhaltung von Isolierschichten gegen Feuchtigkeit und/oder Trittschall zu übernehmen (OLG Hamm ZMR 1997, 193 = WE 1997, 152).

    Daher sind die Wohnungseigentümergemeinschaft und die zeitlich vorher bestehende Miteigentümergemeinschaft der Bauherren rechtlich völlig getrennt zu behandeln (OLG Hamm ZMR 1997, 193 = WE 1997, 152).

  • LG Dortmund, 01.04.2014 - 1 S 178/13

    Regelung zu Fenstern als Sondereigentum nichtig: Wer trägt die Kosten der

    Voraussetzung dafür ist jedoch das Bestehen einer weiteren Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, dass jeder Wohnungseigentümer sein Sondereigentum auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.1998, Az.: 3 Wx 546/97; OLG Hamm, Beschl. v. 13.08.1996, Az.: 15 W 115/96, zitiert jeweils nach juris).
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07

    Geschoßdecken einer Tiefgarage als Gemeinschaftseigentum

    Geschoßdecken sind Gemeinschaftseigentum (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 82; OLG Hamm ZMR 1997, 193), auch wenn sie sich vollständig im Bereich eines Sondereigentums befinden.
  • OLG Karlsruhe, 05.05.2000 - 11 Wx 71/99

    Änderung der landgerichtlichen Kostenentscheidung; Erhebliche bauliche Mängel am

  • OLG Hamm, 25.01.2018 - 10 U 111/16

    Zustandekommen eines Werkvertrages aufgrund Beauftragung durch den Verwalter

  • OLG Hamm, 22.05.2003 - 15 W 98/03

    Zur wirksamen Entstehung von Sondereigentum bei Widerspruch zwischen

  • OLG Stuttgart, 20.01.2005 - 2 U 133/04

    Wohnungseigentum: Wohnungsabschlußtüren als Gemeinschaftseigentum;

  • LG Hamburg, 21.07.2021 - 318 S 77/20

    Wohnungseigentum: Zuordnung von Sondereigentum an Balkonen; Kostentragungspflicht

  • LG Hamburg, 24.11.2017 - 318 S 67/16

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einräumung von Sondernutzungsrechten an

  • LG Düsseldorf, 29.03.2017 - 25 S 55/16

    Instandsetzungspflicht bei feuchtem Estrich - sonst droht Schadensersatz!

  • AG Köln, 18.07.2022 - 215 C 60/21

    Nichtige Sondereigentumsbestimmung ist in Kostenregelung umzudeuten

  • OLG Düsseldorf, 07.06.1999 - 3 Wx 131/99

    Verteilung der Kostenlast bei Erneuerung des gesamten Fußbodenaufbaus eine im

  • AG Kerpen, 12.08.2004 - 15 II 22/04

    Pflicht zur Tragung von Kosten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

  • AG Konstanz, 31.01.2013 - 12 C 620/12

    Kosten-Nutzen-Analyse fehlt: WEG-Beschluss anfechtbar!

  • LG Braunschweig, 13.02.2006 - 6 T 767/05

    Balkonsanierung; Beschlußfassung; Beschlußinhalt; Bestimmtheitserfordernis;

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