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   OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07   

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OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07 (https://dejure.org/2007,8396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2007 - 4 Ss 389/07 (https://dejure.org/2007,8396)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2007 - 4 Ss 389/07 (https://dejure.org/2007,8396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Straftabestandes der Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB); Ermittlung des Sinngehalts einer Äußerung; Anforderungen an die Kundgebung einer Missachtung des Geltungswertes i.R. d. Straftatbestandes der Beleidigung

  • Judicialis

    StGB § 185

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Tecklenburg - 10 Cs 554/06
  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 631
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07
    Aus diesem Grund sind Werturteile von Art. 5 Absatz 1 GG unabhängig davon geschützt, ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", "emotional" oder "rational" begründet ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2815; NJW 1983, 1415; NJW 1972, 811).

    3 St 54/76">3 St 54/76 - Bezug nimmt, ergibt sich heraus nichts anderes, denn zwischenzeitlich hat die Rechtsprechung des BVerfG (vgl. beispielsweise BVerfGE 93, 266, 293; 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529, BVerfGE 61, 1, 12 = NJW 1983, 1415; BVerfGE 82, 43, 51 = NJW 1990, 1980; BVerfGE 93, 266, 294 NJW 1995, 3303 = NStZ 1996, 26; NJW 2000, 199, NJW 2002, 3315, NJW 2003, 961, NJW 2003, 3760) zur Meinungsäußerungsfreiheit zu einer weitgehenden Einschränkung des Ehrenschutzes geführt.

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07
    Eine überzogene und ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähkritik, denn eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BayObLG NJW 2005, 1291, 1292).
  • LG Hamburg, 16.12.1975 - 23 O 109/75
    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07
    Jeder soll sagen können, was er denkt, auch wenn er keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann (vgl. BVerfG NJW 1976, 1980).
  • KG, 28.06.2010 - 1 Ss 173/10

    Beleidigung: Kritik an Maßnahmen der öffentlichen Gewalt

    Unter Berücksichtigung der gesamten Begleitumstände, insbesondere des familiären Charakters der Auseinandersetzung, die - offensichtlich zum Unverständnis des stark alkoholisierten Angeklagten - die Polizeibeamten als Angehörige einer staatlichen Einrichtung schlichten sollten, und seiner allgemein gehaltenen, die Beamten nicht direkt ansprechenden Ausdrucksweise kann der - für die Auslegung maßgebliche [vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 631] - verständige Dritte die Äußerungen des Angeklagten nach ihrem eigentlichen Sinngehalt nur als Kritik an den ihm gegenüber ausgesprochenen polizeilichen Maßnahmen der Wegweisung und Anordnung der Entnahme einer Blutprobe verstehen, nachdem ihm zuvor das Rauchen in seiner eigenen Wohnung untersagt worden war.
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