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   OLG Hamm, 13.09.2012 - I-4 U 71/12   

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https://dejure.org/2012,33639
OLG Hamm, 13.09.2012 - I-4 U 71/12 (https://dejure.org/2012,33639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2012 - I-4 U 71/12 (https://dejure.org/2012,33639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2012 - I-4 U 71/12 (https://dejure.org/2012,33639)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Zur Haftung eines Unternehmens für Markenrechtsverletzungen eines von ihm beauftragten Dienstleisters

  • aufrecht.de

    OLG Hamm zur Haftung für unerlaubte Adwords-Schaltung durch beauftragte Preissuchmaschine

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung einer Marke durch Verwendung in einer Google-Ad-Words-Anzeige

  • info-it-recht.de

    Onlinehändler haftet für markenrechtswidrige Adword-Werbung (hier: Beauftragung einer Preissuchmaschine zur Einstellung von Angeboten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Verletzung einer Marke durch Verwendung in einer Google-Ad-Words-Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Shopbetreiber haftet für AdWords-Anzeigen durch Preissuchmaschine nach den Grundsätzen der Beauftragtenhaftung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung bei Google-Adwords-Werbung

  • heise.de (Pressebericht, 05.12.2012)

    Händler haftet für Markenverletzung durch Vertragspartner

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ohne Hinweis auf fremde betriebliche Herkunft stellt markenbezognene Ad-Words-Werbung Kennzeichenverletzung dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmen haftet für unerlaubte AdWords-Markenanzeigen einer Preissuchmaschine

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Google Adwords, Preissuchmaschinen und Marken

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Händler haftet für AdWords von Preissuchmaschine wegen Markenverletzung

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzende Google-AdWords-Werbung: Onlinehändler haftet für Preissuchmaschine

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ohne Hinweis auf fremde betriebliche Herkunft stellt markenbezognene Ad-Words-Werbung Kennzeichenverletzung dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 41
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 4 U 71/12
    Die Haftung rechtfertigt sich in einem solchen Falle daraus, dass der in Anspruch Genommene durch den Einsatz von Mitarbeitern und Beauftragten seinen Geschäftskreis erweitert und damit zugleich das Risiko von Zuwiderhandlungen innerhalb seines Unternehmens schafft (vgl. u.a. BGH GRUR 1995, 605 - Franchise-Nehmer ; GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ; Fezer, 4. Aufl., § 14 MarkenG Rdnr. 1060; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 8 UWG, Rn. 2.3, 2.43 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss der Inhaber des Unternehmens sich auf diese tatsächlich gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich hätte sichern können und müssen (BGH GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ; Fezer, aaO.).

    Dass heißt, die Beklagte könnte sich einer Haftung selbst dann nicht entziehen, wenn sie sich sämtlicher unmittelbarer vertraglicher Einflussnahmemöglichkeiten auf ihren Vertragspartner begeben hätte (BGH GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ).

    Die Bestimmung in § 8 Abs. 2 UWG regelt vielmehr den Unterlassungsanspruch gegen den Unternehmensinhaber bei Zuwiderhandlungen seiner Mitarbeiter und Beauftragten im Sinne einer Erfolgshaftung ohne jegliche Entlastungsmöglichkeit (BGH GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., Vor §§ 14-19 Rn. 43; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 14 Rn. 552).

    Nur in diesem Umfang ist es im Hinblick auf das vom Auftraggeber beherrschbare Risiko gerechtfertigt, ihn der weiten Haftung des § 8 Abs. 2 UWG zu unterwerfen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ).

    Die Beauftragung der Firma T beschränkte sich - im Gegensatz zu dem der Entscheidung BGH GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm zugrunde liegenden Sachverhalt - gerade nicht auf bestimmte Domains oder gar einzelne Tätigkeitsformen.

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 4 U 71/12
    Die Haftung rechtfertigt sich in einem solchen Falle daraus, dass der in Anspruch Genommene durch den Einsatz von Mitarbeitern und Beauftragten seinen Geschäftskreis erweitert und damit zugleich das Risiko von Zuwiderhandlungen innerhalb seines Unternehmens schafft (vgl. u.a. BGH GRUR 1995, 605 - Franchise-Nehmer ; GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ; Fezer, 4. Aufl., § 14 MarkenG Rdnr. 1060; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 8 UWG, Rn. 2.3, 2.43 m.w.N.).

    Beauftragter ist, wer, ohne Mitarbeiter zu sein, für den Unternehmensinhaber kraft Absprache tätig wird (BGH GRUR 1995, 605 - Franchisenehmer ).

    Maßgeblich ist nämlich nicht, welchen Einfluss sich der Betriebsinhaber gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich sichern konnte und musste (BGH GRUR 1995, 605 - Franchisenehmer ).

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 4 U 71/12
    Der Begriff ist weit auszulegen (BGH GRUR 1990, 1039 - Anzeigenauftrag ; Fezer, 4. Aufl., § 14 MarkenG Rdnr. 1062).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 4 U 71/12
    Der Beauftragte muss in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers in der Weise eingegliedert sein, dass einerseits der Betriebsinhaber auf das beauftragte Unternehmen einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf diejenige Tätigkeit des beauftragten Unternehmens hat, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt, und dass andererseits der Erfolg der Geschäftstätigkeit des beauftragten Unternehmens dem Betriebsinhaber zu Gute kommt (BGH GRUR 2005, 864 - Meißner Dekor).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 188/02

    "Dentale Abformmasse"; Rechtsfolgen der Abweichung der Eintragung einer Marke von

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 4 U 71/12
    Die Beklagte hat durch die Firma T das solchermaßen geschützte - und insoweit kommt es nicht mehr auf die Schutzfähigkeit an (vgl. BGH GRUR 2005, 1044 - Dentale Abformmasse ) - Kennzeichen der Klägerin i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG benutzt.
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 4 U 71/12
    Denn diese Anzeigen weisen teilweise schon durch den angegebenen Domainnamen auf eine andere betriebliche Herkunft hin und enthalten die fremden Kennzeichen ausnahmslos nicht im sichtbaren Teil der Anzeige (zu dieser Form des unbedenklichen Keyword-Advertising BGH MMR 2009, 331 - pcb ; NJW 2011, 3005 - Bananabay II ).
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