Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.11.2001 - 3 Ws 494/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12270
OLG Hamm, 13.11.2001 - 3 Ws 494/01 (https://dejure.org/2001,12270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.2001 - 3 Ws 494/01 (https://dejure.org/2001,12270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 2001 - 3 Ws 494/01 (https://dejure.org/2001,12270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Ablehnungsverfahren, unzulässiges Ablehnungsgesuch, ungeeignete Begründung, Untätigkeit des Richters, verspätete Antragstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnungsverfahren; Unzulässiges Ablehnungsgesuch; Ungeeignete Begründung; Untätigkeit des Richters; Verspätete Antragstellung

  • Judicialis

    StPO § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 26
    Ablehnungsverfahren; unzulässiges Ablehnungsgesuch; ungeeignete Begründung; Untätigkeit des Richters; verspätete Antragstellung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 3 Ws 494/01
    Ein Zuwarten um zwei Wochen oder 10 Tage nach Eintritt des Ablehnungsgrundes am 15.08.2001 bzw. am 20.08.2001 würde nämlich keine unverzügliche Geltendmachung des Ablehnungsgrundes i.S.v. § 25 Abs. 2 Ziff. 2 StPO mehr bedeuten (vgl. BGHR StPO § 25 Abs. 2, unverzüglich 4, Urteil vom 05.04.1995).
  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2001 - 3 Ws 494/01
    Eine völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen einer Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a, Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht