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   OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9598
OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2005,9598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2005 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2005,9598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 4 U 113/05 (https://dejure.org/2005,9598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung von Dienstleistungen für verschuldete Verbraucher durch Verbraucherzentralen; Regulierung fremder Schulden als erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten; Abgrenzung der Schuldenregulierung von ordnenden und vorbereitenden Hilfstätigkeiten ...

  • Judicialis

    UKlaG § 4; ; InsO § ... 305; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Ziff. 3; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; RBerG § 1 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Hilfe bei vorbereitenden Maßnahmen zur Schuldensanierung" kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz und gegen § 4 Nr. 11 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Ohnehin ist im Zweifel davon auszugehen, dass ein Dienstleister, dem keine Rechtsberatung erlaubt ist, seinem Auftraggeber nur den Vertragsschluss mit dem betreffenden Anwalt vermitteln soll, weil die Vertragsparteien den Vertragszweck nicht durch die Gefahr einer etwaigen Nichtigkeit des Vertrages gefährden wollen (BGH WRP 2003, 374, 376 -Anwalts-Hotline; Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.O., § 4 Rdn. 11.70).
  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Die Entscheidung des BGH RVGreport 2005, 339 und die dortigen Anmerkungen machen vielmehr deutlich, dass sich die Werte bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung sehr wohl an den Forderungen orientieren und sehr hoch ausfallen können.
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Dabei sind die öffentlichen Belange, die den Erlaubnisvorbehalt des Rechtsberatungsgesetzes rechtfertigen, gegen die Berufsfreiheit desjenigen abzuwägen, dem wegen Fehlens einer entsprechenden Erlaubnis die Vornahme bestimmter Handlungen untersagt werden soll (BVerfG NJW 2002, 1190, 1191 -Rechtsberatung durch Inkassounternehmen).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96

    "Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Es ist bei der Abgrenzung somit abzuwägen, ob es wirklich um Rechtsbesorgung oder vielmehr um eine Tätigkeit geht, die trotz möglicher rechtlicher Formen und Auswirkungen ohne Beeinträchtigung ihrer Qualität oder der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und der zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater auch von anderen Dienstleistern erfüllt werden kann (vgl. BGH GRUR 1998, 956, 957 -Titelschutzanzeigen für Dritte).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 182/02

    Testamentsvollstreckung durch Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Beim Erlaubniszwang des Rechtsberatungsgesetzes handelt es sich nicht nur um eine Marktzutrittsregelung, sondern auch um eine Marktverhaltensregelung im Interesse nicht nur der Mitbewerber, sondern insbesondere auch der Verbraucher (BGH WRP 2005, 330, 331 -Testamentsvollstreckung durch Steuerberater).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Es ist daher zu fragen, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH WRP 2003, 1103, 1105 f. -Erbenermittler).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 101/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Die Beklagte will auch erkennbar nicht unmittelbar auf rechtlichem Gebiet tätig werden (vgl. BGH GRUR 2002, 993, 995 = MDR 2002, 1204, 1205 -Wie bitte?).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Die von der Beklagten angebotenen Leistungen sind somit ordnende Hilfstätigkeiten und damit nur Vorarbeiten, die der bloßen Ermittlung von Tatsachen zur späteren Durchsetzung von Rechtsansprüchen dienen und als solche noch keine Rechtsbesorgung sind (vgl. BVerfG WRP 2002, 1423, 1425 -Dienstleistungen zur Rückübertragung von DDR-Grundstücken).
  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2005 - 4 U 113/05
    Zwar stellt die Schuldenregulierung selbst grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung dar (BGH GRUR 1987, 714, 715 -Schuldenregulierung).
  • LG Kassel, 09.10.2008 - 1 S 132/08

    Unerlaubte Rechtsberatung: Verträge über Dienstleistungen zur Vorbereitung von

    Dies sprenge selbst die relativ weiten Grenzen, unter denen nach einer Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13.12.2005, Az. 4 U 113/05) eine außergerichtliche Schuldnerberatung ohne behördliche Zulassung nach dem RBerG durchgeführt werden dürfe; denn vorliegend sei die Anwaltstätigkeit Teil der von der GbR geschuldeten Leistung.

    Aus der maßgeblichen Sicht der Kunden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2005, Az. 4 U 113/05, zitiert nach Juris, Rdnr. 31) wurden die rechtsberatenden Leistungen nicht von der GbR, sondern vielmehr von den von den Kunden gesondert beauftragten Anwälten erbracht.

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