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   OLG Hamm, 14.01.2013 - III-5 RVGs 108/12   

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https://dejure.org/2013,4097
OLG Hamm, 14.01.2013 - III-5 RVGs 108/12 (https://dejure.org/2013,4097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2013 - III-5 RVGs 108/12 (https://dejure.org/2013,4097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - III-5 RVGs 108/12 (https://dejure.org/2013,4097)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 320/07

    Verfahrensabschnitt; Begriff; Instanzenzug; Vorschuss; Anrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Der Wille des Gesetzgebers ist insoweit deutlich; eine Änderung der bisherigen Rechtslage war danach nicht beabsichtigt (vgl. hierzu ausführlich den Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 20. November 2007 in 3 Ws 320/07 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluss des OLG Köln vom 30. Juni 2008 in 2 Ws 207/08, beide zitiert nach juris.de).
  • OLG Hamm, 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12

    Verteidigervergütung; Pauschgebühr; Objektiv sinnvolle Verteidigertätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Demzufolge hat die anwaltliche Tätigkeit, die nicht zu einer sachgerechten Verteidigung, sondern im Rahmen sogenannter "Konfliktverteidigung" entfaltet wird, bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschgebühr unberücksichtigt zu bleiben (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 in III-5 RVGs 65/12; OLG Köln, Beschluss vom 02. Dezember 2005, 2 ARs 223/05, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06

    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Mit dem rückwirkenden Gebührenanspruch korrespondiert die ebenfalls auf das Ermittlungsverfahren rückwirkende Anrechnung gemäß § 58 Abs. 3 RVG (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats, a.a.O.).Die - auch vom Antragsteller geteilte - gegenteilige Auffassung (vgl. Burhoff, RVG, Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 58 Abs. 3 Rdnrn. 14ff.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328) vermag nicht zu überzeugen, weil sie nicht mit dem gesetzgeberischen Willen in Einklang steht.
  • OLG Hamm, 19.01.2012 - 5 RVGs 54/11

    Pflichtverteidigervergütung; Mangelnde Darlegung zur Höhe erhaltener

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Solche anderweitigen Zahlungen haben Einfluss auf den Grad der Unzumutbarkeit i.S.d. § 51 RVG sowie die Höhe einer ggf. zu bewilligenden Pauschgebühr und sind von daher zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2012 in III-5 RVGs 101/12, 1. Oktober 2012 in III-5 RVGs 93/12, 19. Januar 2012 in III-5 RVGs 54/11, 17. Januar 2012 in III-5 RVGs 38/11, 11. Januar 2012 in III-5 RVGs 73/11 und 2. August 2011 in III-5 RVGs 41/11; a.A .
  • OLG Köln, 02.12.2005 - 2 ARs 223/05

    Verteidiger-Pauschgebühr in Strafsachen besonderen Umfangs für einzelne

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Demzufolge hat die anwaltliche Tätigkeit, die nicht zu einer sachgerechten Verteidigung, sondern im Rahmen sogenannter "Konfliktverteidigung" entfaltet wird, bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Pauschgebühr unberücksichtigt zu bleiben (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 in III-5 RVGs 65/12; OLG Köln, Beschluss vom 02. Dezember 2005, 2 ARs 223/05, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Zweck ist vielmehr allein, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Angeklagte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf gewährleistet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007, 2 BvR 51/07, NStZ-RR 2007, 359 f.).
  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 5 RVGs 38/11

    Pflichtverteidigervergütung; Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Solche anderweitigen Zahlungen haben Einfluss auf den Grad der Unzumutbarkeit i.S.d. § 51 RVG sowie die Höhe einer ggf. zu bewilligenden Pauschgebühr und sind von daher zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2012 in III-5 RVGs 101/12, 1. Oktober 2012 in III-5 RVGs 93/12, 19. Januar 2012 in III-5 RVGs 54/11, 17. Januar 2012 in III-5 RVGs 38/11, 11. Januar 2012 in III-5 RVGs 73/11 und 2. August 2011 in III-5 RVGs 41/11; a.A .
  • OLG Hamm, 11.01.2012 - 5 RVGs 73/11

    Verteidigervergütung; Pauschgebühr; Besonders schwieriges Verfahren; Einbeziehung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Solche anderweitigen Zahlungen haben Einfluss auf den Grad der Unzumutbarkeit i.S.d. § 51 RVG sowie die Höhe einer ggf. zu bewilligenden Pauschgebühr und sind von daher zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2012 in III-5 RVGs 101/12, 1. Oktober 2012 in III-5 RVGs 93/12, 19. Januar 2012 in III-5 RVGs 54/11, 17. Januar 2012 in III-5 RVGs 38/11, 11. Januar 2012 in III-5 RVGs 73/11 und 2. August 2011 in III-5 RVGs 41/11; a.A .
  • OLG Hamm, 01.10.2012 - 5 RVGs 93/12

    Pflichtverteidigervergütung; Zumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Solche anderweitigen Zahlungen haben Einfluss auf den Grad der Unzumutbarkeit i.S.d. § 51 RVG sowie die Höhe einer ggf. zu bewilligenden Pauschgebühr und sind von daher zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2012 in III-5 RVGs 101/12, 1. Oktober 2012 in III-5 RVGs 93/12, 19. Januar 2012 in III-5 RVGs 54/11, 17. Januar 2012 in III-5 RVGs 38/11, 11. Januar 2012 in III-5 RVGs 73/11 und 2. August 2011 in III-5 RVGs 41/11; a.A .
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2012 - 3 AR 16/12

    Pauschgebühr, Anrechnung anderweitiger Zahlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
    Burhoff in Gerold/Schmitt, RVG, 20. Aufl., § 51 RVG Rdnr. 63 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juni 2012 in 3 AR 16/12, zitiert nach www.burhoff.de , die ihre Auffassung ohne nähere Begründung auf eine Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 1959 sowie des OLG Stuttgart aus dem Jahre 1983 stützen.
  • OLG Hamm, 16.10.2012 - 5 RVGs 101/12

    Pflichtverteidigervergütung; Berücksichtigung anderweitige Zahlungen bei

  • OLG Hamm, 02.08.2011 - 5 RVGs 41/11

    Verteidigervergütung; Pauschgebühr; Besonders umfangreiches und schwieriges

  • OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

  • KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16

    Pflichtverteidigerkosten: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen für die

    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20

    Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit,

    Zwar kann auch im Rahmen der Entscheidung über die Zubilligung einer Pauschgebühr nicht außer Betracht bleiben, ob die jeweils entfaltete anwaltliche Tätigkeit bei objektiver Betrachtung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats tatsächlich geboten bzw. bei Zubilligung eines entsprechenden Ermessensspielraums zumindest noch als objektiv sinnvoll anzusehende Handlung zur Wahrung der Interessen des Vertretenen anzusehen war (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. B.v. 27.09.2016, 1 AR 293/16; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 2013 - III-5 RVGs 108/12 -, juris, m.w.N.).

    Es hat aber nicht Zeithonorare eingeführt, sondern es grundsätzlich bei Betragsrahmengebühren belassen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris) und lediglich bei den Terminsgebühren hinsichtlich der Zeitdauer der Hauptverhandlungstermine Abstufungen eingeführt (zit. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14 -, juris).

    Die von ihm vereinnahmten 3.950,- Euro sind zwar in der anzustellenden Gesamtschau zu berücksichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 2013 - III-5 RVGs 108/12, juris, m.w.N.), sie sind angesichts des zu berücksichtigenden Zeitraums von fast 15 Jahren jedoch nicht schwerwiegend und führen nicht zu einer merklichen Minderung des Pauschgebührenanspruchs.

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