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   OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01   

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https://dejure.org/2002,5903
OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01 (https://dejure.org/2002,5903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2002 - 22 W 65/01 (https://dejure.org/2002,5903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 22 W 65/01 (https://dejure.org/2002,5903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 32
    Geltendmachung anderer als deliktische Ansprüche im deliktischen Gerichtsstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1291
  • MDR 2002, 904
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01
    Folge der auf den Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung beschränkten Zuständigkeit des Landgerichts Detmold ist, daß es bei der fehlenden schlüssigen Behauptung einer deliktischen Anspruchsgrundlage die weiteren mit der Sittenwidrigkeit der Verträge zusammenhängenden Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Verschulden bei Vertragsschluß nicht zu prüfen gehabt hätte und zu einer Klageabweisung hätte kommen müssen, bezüglich der deliktischen Ansprüche als unbegründet, hinsichtlich der übrigen als unzulässig (vgl. BGH NJW 1996, 1411).

    Entgegen der Gegenmeinung (OLG Hamburg MDR 1997, 884; Zöller - Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 32 Rdn 20 m.w.N.) läßt sich die Neuregelung der Rechtswegzuständigkeit in § 17 Abs. 2 S. 1 GVG nicht für eine Begründung eines allgemeinen örtlichen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs heranziehen: zu Recht weist der BGH in NJW 1996, 1411, wenn auch im Zusammenhang mit der Prüfung der internationalen Zuständigkeit, daraufhin, daß sich der Kläger ansonsten einen für ihn günstigeren Gerichtsstand für die weiteren Anspruchsgrundlagen selbst dann verschaffen könnte, wenn die Tatsachen für eine unerlaubte Handlung nicht schlüssig vorgetragen oder nicht beweisbar sind.

  • BGH, 11.02.1988 - I ZR 201/86

    Prüfungs- und Streitgegenstand im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01
    Die Zuständigkeit nach § 32 ZPO zieht nach hM (vgl. BGH NJW 1974, 410; NJW 1986, 2436; NJW 1988 1466; OLG Köln MDR 2000, 170; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 32 Rdn 14) nämlich nicht die Zuständigkeit für die Prüfung anderer als deliktischer Ansprüche nach sich.
  • OLG Köln, 26.08.1999 - 1 U 92/98

    Keine Zuständigkeit kraft Sachzusammenhangs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01
    Die Zuständigkeit nach § 32 ZPO zieht nach hM (vgl. BGH NJW 1974, 410; NJW 1986, 2436; NJW 1988 1466; OLG Köln MDR 2000, 170; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 32 Rdn 14) nämlich nicht die Zuständigkeit für die Prüfung anderer als deliktischer Ansprüche nach sich.
  • BGH, 04.02.1986 - VI ZR 220/84

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01
    Die Zuständigkeit nach § 32 ZPO zieht nach hM (vgl. BGH NJW 1974, 410; NJW 1986, 2436; NJW 1988 1466; OLG Köln MDR 2000, 170; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 32 Rdn 14) nämlich nicht die Zuständigkeit für die Prüfung anderer als deliktischer Ansprüche nach sich.
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 199/71

    Positive Vertragsverletzung - Unterlassungspflicht - Erfüllungsort

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01
    Die Zuständigkeit nach § 32 ZPO zieht nach hM (vgl. BGH NJW 1974, 410; NJW 1986, 2436; NJW 1988 1466; OLG Köln MDR 2000, 170; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 32 Rdn 14) nämlich nicht die Zuständigkeit für die Prüfung anderer als deliktischer Ansprüche nach sich.
  • OLG Hamburg, 15.04.1997 - 13 W 6/97
    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01
    Entgegen der Gegenmeinung (OLG Hamburg MDR 1997, 884; Zöller - Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 32 Rdn 20 m.w.N.) läßt sich die Neuregelung der Rechtswegzuständigkeit in § 17 Abs. 2 S. 1 GVG nicht für eine Begründung eines allgemeinen örtlichen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs heranziehen: zu Recht weist der BGH in NJW 1996, 1411, wenn auch im Zusammenhang mit der Prüfung der internationalen Zuständigkeit, daraufhin, daß sich der Kläger ansonsten einen für ihn günstigeren Gerichtsstand für die weiteren Anspruchsgrundlagen selbst dann verschaffen könnte, wenn die Tatsachen für eine unerlaubte Handlung nicht schlüssig vorgetragen oder nicht beweisbar sind.
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Die vom vorlegenden Oberlandesgericht vertretene Rechtsauffassung, wonach im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung auch über konkurrierende materiell-rechtliche Ansprüche nicht deliktsrechtlicher Art entschieden werden darf, steht in Widerspruch zu Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. Urt. v. 11.2.1980 - II ZR 259/78, VersR 1980, 846; Urt. v. 4.2.1986 - VI ZR 220/84, NJW 1986, 2436, 2437) aus der Zeit vor Inkrafttreten von § 17 Abs. 2 GVG in der Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809; zukünftig: n.F.) und der Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1291; KG KGR 1995, 202; OLG Karlsruhe TranspR 1997, 166; OLG Köln MDR 2000, 170).
  • OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
    Der Senat hat sich in der Sache 22 W 65/01 (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1291) der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen, weil der Reformgesetzgeber der ZPO keine dem § 17 a Abs. 2 ZPO entsprechende Regelung, einen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs in § 32 ZPO n.F., vorgesehen hat.
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