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OLG Hamm, 14.04.2005 - 2 Ws 80/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fünf Monate zurückliegende Anhörung als Grundlage für eine Entscheidung über den Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 454; StGB § 56f
Zeitlich überholte Anhörung bei Entscheidung über Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 25.02.2004 - 2 Ws 73/03
Untreue durch Schmiergeldzahlungen: Verneinung eines Nachteilszufügungsvorsatzes
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2005 - 2 Ws 80/05
Eine so lange zurückliegende Anhörung kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht mehr Grundlage für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung sein (…vgl. hierzu Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 454 Rdnr. 31 mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Juni 2000 in 2 Ws 142 u. 143/2000, VRS 99, 208 und vom 1. März 2001 in 2 Ws 51 und 52/2001, StV 2001, 413, sowie vom 19. März 2003 in 2 Ws 73/03). - OLG Hamm, 01.07.1998 - 2 Ws 303/98
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2005 - 2 Ws 80/05
Die Strafaussetzung kann grundsätzlich aber nur dann widerrufen werden, wenn der Verurteilte zuvor zu dem Widerruf mündlich gehört worden ist (§ 453 Abs. 1 Satz 3 StPO; vgl. dazu grundlegend Senat StraFo 1998, 354). - OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ws 51/01
Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Anhörung des Verurteilten; zeitnah; …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2005 - 2 Ws 80/05
Eine so lange zurückliegende Anhörung kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht mehr Grundlage für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung sein (…vgl. hierzu Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 454 Rdnr. 31 mit weiteren Nachweisen; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Juni 2000 in 2 Ws 142 u. 143/2000, VRS 99, 208 und vom 1. März 2001 in 2 Ws 51 und 52/2001, StV 2001, 413, sowie vom 19. März 2003 in 2 Ws 73/03).