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   OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07   

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https://dejure.org/2008,32554
OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07 (https://dejure.org/2008,32554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2008 - 2 Ss 551/07 (https://dejure.org/2008,32554)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2008 - 2 Ss 551/07 (https://dejure.org/2008,32554)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    StPO § 243; StPO § 229
    Hauptverhandlung; Unterbrechung; Fortsetzung; Aussetzung; Beweisverwertunsgverbot; Abwägung;

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erkennbar gewollte Prozesshandlung als Grundlage der Einordnung einer Anordnung als Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung in Abgrenzung zur Erheblichkeit des verwendeten Ausdrucks; Verwertbarkeit eines durch einen Dritten rechtswidrig erlangten Beweismittels ...

  • Judicialis

    StPO § 229; ; StPO § 243

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.03.1977 - 2 StR 390/76

    Unerlaubter gewerbsmäßiger Waffenhandel - Verwertung einer Niederschrift über

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07
    Bei Aufzeichnungen von Tatsachen im Rahmen einer maschinellen Bearbeitung, die den Lebensvorgang nur in reduzierender Abstraktion wiedergeben, wie z.B. die schriftliche Übertragung eines Tonbandes, sofern hierfür nur die rein mechanische Niederschrift der gehörten Worte erforderlich ist, tritt die eigene Wahrnehmung des Bearbeiters als bleibender Erinnerungsposten völlig in den Hintergrund, so dass die Einvernahme der mit der Übertragung beauftragten Person keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn mit sich bringen kann (zu vgl. Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 250, Rdn. 9 m.w.N., BGHSt 27, 135).

    Eine derartige Verfahrensweise verlangt § 250 StPO nicht (vgl. BGHSt 27, 135, 138).

    Zwar ist das erkennende Gericht grundsätzlich gehalten, sich darüber Aufklärung zu verschaffen, ob die Übertragung zuverlässig und vollständig war (vgl. BGHSt 27, 135, 139).

  • BGH, 09.08.2007 - 3 StR 96/07

    Abgrenzung von Aussetzung und Unterbrechung; gesetzlicher Richter (Bestimmung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07
    Insbesondere steht dem § 285 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht entgegen, da nach dieser Vorschrift - ebenso wie im Falle des § 230 Abs. 1 StPO - die Anwesenheit des Angeklagten keine denknotwendige Voraussetzung einer Hauptverhandlung ist (zu vgl. BGH, NStZ 2008, 113).

    Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache, § 243 Abs. 1 S. 1 StPO (vgl. BGH NStZ 2008, 113, 114).

  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07
    Eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungsgründe ist hierbei nicht erforderlich (zu vgl. BGH StV 1993, 72).

    Im übrigen ist die Beurteilung des Tatrichters bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH StV 1993, 72) und nur dann zu beanstanden, wenn die Strafe unter Berücksichtigung des Strafrahmens unvertretbar hoch oder niedrig ist (vgl. MeyerGoßner, StPO, 50. Aufl., § 337 Rdnr. 34 m.w.N.).

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07
    Dabei ist es auch von Belang, ob die Heranziehung der Tonbandaufnahme sich nach Ausschöpfung aller anderen rechtlich zulässigen Möglichkeiten als das einzige Mittel zur Überführung des Täters bei schweren Straftaten, z.B. in Fällen schwerer gegen Leib und Leben anderer gerichteten Straftaten, oder zur Entlastung eines Beschuldigten erweist (zu vgl. BVerfG, NJW 1973, 891 ff, BGHSt 36, 167).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07
    Dabei ist es auch von Belang, ob die Heranziehung der Tonbandaufnahme sich nach Ausschöpfung aller anderen rechtlich zulässigen Möglichkeiten als das einzige Mittel zur Überführung des Täters bei schweren Straftaten, z.B. in Fällen schwerer gegen Leib und Leben anderer gerichteten Straftaten, oder zur Entlastung eines Beschuldigten erweist (zu vgl. BVerfG, NJW 1973, 891 ff, BGHSt 36, 167).
  • EGMR, 12.07.1988 - 10862/84

    SCHENK c. SUISSE

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07
    Ferner muss das Strafverfahren insgesamt fair gewesen sein, wobei wesentlich ist, dass die Rechte der Verteidigung gewahrt wurden und die Verurteilung nicht ausschließlich auf dem rechtswidrig erlangten Beweismaterial beruht (EGMR, NJW 1989, 654).
  • VerfGH Thüringen, 26.03.2007 - VerfGH 49/06

    Konkurrentenklage

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2008 - 2 Ss 551/07
    Dabei muss jedoch erkennbar sein, dass der Tatrichter von vollständigen und zutreffenden rechtlichen Kriterien ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2006 in 2 Ss 52/06 und vom 31.Oktober in 2 Ss 407/07, Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 56 Rdnr. 25 m.w.N.).
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