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OLG Hamm, 14.05.2007 - 3 Ss OWi 327/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 267
Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; standardisiertes Messverfahren; Toleranzabzug; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
- Judicialis
StPO § 267
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen - 16 OWi 214/06
- OLG Hamm, 14.05.2007 - 3 Ss OWi 327/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2007 - 3 Ss OWi 327/07
Bei der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest das angewendete Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05 - und vom 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03 -). - OLG Hamm, 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05
Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen, Augenblicksversagen; …
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2007 - 3 Ss OWi 327/07
Bei der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest das angewendete Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 Ss OWi 164/05 - und vom 07.10.2003 - 1 Ss OWi 632/03 -).