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OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ss 239/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
§ 341 Abs. 1 StPO; § 43 Abs. 1 StPO; § 44 StPO; § 45 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision i. R. e. zeitigen Einreichung der Rechtsmittelschrift bei einer unzuständigen Behörde; Verschulden des Rechtsmittelführers an der durch Unterlassen der Weiterleitung durch die ...
- Judicialis
StPO § 341 Abs. 1; ; StPO § 43 Abs. 1; ; StPO § 44; ; StPO § 45
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision infolge Rechtsmitteleinlegung bei der unzuständigen Stelle; Möglichkeit der Weiterleitung innerhalb der Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 12.04.2007 - 3 Ns 143/06
- OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ss 239/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 01.03.1985 - 1 Ws 85/85
Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ss 239/07
Unterlässt die unzuständige Behörde die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift, obwohl das zuständige Gericht ohne weiteres erkennbar ist und obwohl bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang der rechtzeitige Eingang bei diesem möglich wäre, so trifft den Rechtsmittelführer an der Fristversäumung kein Verschulden (OLG Hamm, NJW 1997, 2829, 2830; OLG Düsseldorf, VRS 69, 34; OLG Celle NdsRpfl. 1973, 27; OLG Koblenz MDR 1973, 691; OLG Brandenburg NJ 1996, 112). - OLG Naumburg, 03.08.2000 - 1 Ws 289/00
Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ss 239/07
Es ist jedoch anerkannt, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerechtfertigt ist, wenn ein Betroffener aus Unachtsamkeit die Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht oder Staatsanwaltschaft eingereicht hat und sie dort so zeitig eingegangen ist, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können (OLG Hamm, MDR 1979, 73, 74; OLG Koblenz, MDR 1973, 691, OLG Naumburg, NStZ-RR 2001, 272). - OLG Hamm, 26.11.1996 - 3 Ws 567/96
Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ss 239/07
Unterlässt die unzuständige Behörde die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift, obwohl das zuständige Gericht ohne weiteres erkennbar ist und obwohl bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang der rechtzeitige Eingang bei diesem möglich wäre, so trifft den Rechtsmittelführer an der Fristversäumung kein Verschulden (OLG Hamm, NJW 1997, 2829, 2830; OLG Düsseldorf, VRS 69, 34; OLG Celle NdsRpfl. 1973, 27; OLG Koblenz MDR 1973, 691; OLG Brandenburg NJ 1996, 112).