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   OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18   

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OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18 (https://dejure.org/2019,29537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2019 - 7 U 89/18 (https://dejure.org/2019,29537)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - 7 U 89/18 (https://dejure.org/2019,29537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1
    Kfz-Betriebsgefahr; bei Betrieb; Beladung Sattelzug; KFZ

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1
    Entstehung eines Schadens bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.2015 - VI ZR 139/15

    Haftung des Kraftfahrzeughalters und Eintrittspflicht der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Dieses Haftungsmerkmal ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit dahingehend auszulegen, dass ein Schaden bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden ist, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben, d.h., wenn bei der insoweit gebotenen wertenden Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug (mit-) geprägt worden ist (BGH, Urteil vom 08.12.2015, VI ZR 139/15, NJW 2016, 1162, bei juris Rn. 11 m.w.N.).

    Für die Zurechnung kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (BGH, Urteil vom 08.12.2015, a.a.O.).

    Eine Verbindung mit dem "Betrieb" des Kraftfahrzeugs in Sinne von § 7 Abs. 1 StVG ist beim stehenden Fahrzeug demnach gegeben, während das Kraftfahrzeug in innerem Zusammenhang mit seiner Funktion als Verkehrs- und Transportmittel entladen wird, so dass der Halter sowohl für die von dem entladenden Fahrzeug als solches ausgehenden Gefahren als auch für die von den Entladevorrichtungen und der Ladung ausgehenden Gefahren haftet (BGH, Urteil vom 08.12.2015, a.a.O., bei juris Rn. 14 m.w.N.).

    Eine Haftung gemäß § 7 Abs. 1 StVG entfällt hingegen, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird oder bei Schäden, in denen sich eine Gefahr aus einem gegenüber der Betriebsgefahr eigenständigen Gefahrenkreis verwirklicht hat (BGH, Urteil vom 08.12.2015, a.a.O., bei juris Rn. 12 m.w.N.).

    Erforderlich ist nämlich stets, dass die Schadensfolge in den Bereich der Gefahren fällt, um derentwillen die Rechtsnorm erlassen worden ist (BGH, Urteil vom 08.12.2015, a.a.O., bei juris Rn. 13 m.w.N.).

    Denn der Gebrauch im Sinne von § 1 PflVG und A.1.1.1 AKB (2015) schließt den Betrieb des Kraftfahrzeugs gemäß § 7 Abs. 1 StVG zwar ein, geht aber noch darüber hinaus (BGH, Urteil vom 08.12.2015, a.a.O., bei juris Rn. 23 m.w.N.), so dass nicht jede Schadensverursachung durch den Gebrauch eines Fahrzeugs einen Anspruch gemäß § 7 StVG zu begründen vermag.

    S. 2 AKB (2015) auch das Be- und Entladen, jedoch nur solange das Kraftfahrzeug und seine an und auf ihm befindlichen Vorrichtungen daran beteiligt sind (BGH, Urteil vom 08.12.2015, a.a.O., bei juris Rn. 22).

    Der Schaden, der beim Hantieren mit Ladegut eintritt, ist daher nur dann "durch den Gebrauch" des Kraftfahrzeugs entstanden, wenn es für die schadensstiftende Verrichtung aktuell, unmittelbar, zeitlich und örtlich nahe eingesetzt worden ist (BGH, Urteil vom 08.12.2015, a.a.O., bei juris Rn. 22 m.w.N.).

    Denn während in den "Öltransportfällen", in denen der Bundesgerichtshof die Schadensverursachung bei Betrieb bzw. Gebrauch bejaht hat, der Schaden im Zuge des Entladens mittels einer an dem Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung verursacht wurde (BGH, Urteil vom 08.12.2015, a.a.O., bei juris Rn. 15; Urteil vom 26.06.1979, VI ZR 122/78, VersR 1979, 956, bei juris Rn. 35), hatte ein Beladen des streitgegenständlichen Sattelzugs mit dem Neuwagen unter Beteiligung von Vorrichtungen des Sattelzugs vorliegend noch nicht begonnen.

  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 59/76

    Schadensersatz - Transportfahrzeug - Hantieren mit Ladegut

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23.02.1977 (IV ZR 59/76, VersR 1977, 418), in der ein Gebrauch des Transportfahrzeugs durch das Hantieren mit Ladegut verneint wurde, ist entgegen der Auffassung der Klägerin in den entscheidenden Aspekten mit dem vorliegenden Fall vergleichbar.

    Dass die Anwesenheit des Sattelzugs schadensursächlich im Sinne der reinen Bedingungstheorie war, reicht insoweit gerade nicht aus (BGH, Urteil vom 23.02.1977, a.a.O., bei juris Rn. 13).

  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 30/17

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung wegen Schäden durch eine beim

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Soweit die Klägerin schließlich meint, aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.08.2017 (20 U 30/17, VersR 2018, 216) zu einer sogenannten "Benzinklausel" in der Privathaftpflichtversicherung herleiten zu können, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Versicherer das Nichtvorliegen eines Gebrauchs des Fahrzeugs darlegen und nachweisen müsse, was der Beklagten vorliegend nicht gelungen sei, kann dem schon im Grundsatz nicht gefolgt werden.
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Entstehen aus einem Verkehrsunfall für den Geschädigten mehrere Forderungen, so handelt es sich um verschiedene Forderungen und damit selbständige prozessuale Ansprüche, wenn neben dem Anspruch auf Ersatz des an dem beschädigten Kraftfahrzeug entstandenen Sachschadens ein Anspruch auf Ersatz sonstiger Schäden wie Mietwagenkosten, Gutachterkosten und Rechtsanwaltskosten geltend gemacht wird (so BGH, Urteil vom 07.06.2011, VI ZR 260/10, bei juris Rn. 8, für das Verhältnis von Reparaturkosten und Gutachterkosten).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Denn sie verkennt, dass eine Schadensentstehung dem Fahrzeuggebrauch nur zugerechnet werden kann, wenn sie sich als Verwirklichung der typischen, vom Gebrauch des Fahrzeugs selbst und unmittelbar ausgehenden Gefahren darstellt (OLG Hamm, Urteil vom 02.10.2015, 20 U 139/14, NJW-RR 2016, 228, bei juris Rn. 54 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 13.12.2006; IV ZR 120/05, NJW-RR 2007, 464, bei juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 02.10.2015 - 20 U 139/14

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung wegen Schäden Dritter aus

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Denn sie verkennt, dass eine Schadensentstehung dem Fahrzeuggebrauch nur zugerechnet werden kann, wenn sie sich als Verwirklichung der typischen, vom Gebrauch des Fahrzeugs selbst und unmittelbar ausgehenden Gefahren darstellt (OLG Hamm, Urteil vom 02.10.2015, 20 U 139/14, NJW-RR 2016, 228, bei juris Rn. 54 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 13.12.2006; IV ZR 120/05, NJW-RR 2007, 464, bei juris Rn. 9).
  • BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13

    Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Werden mehrere selbständige prozessuale Ansprüche im Rahmen einer Teilleistungsklage geltend gemacht, muss angegeben werden, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge sie zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden sollen (BGH, Urteil vom 06.05.2014, II ZR 217/13, bei juris Rn. 13; Greger in: Zöller, ZPO, 31. Auflage , § 253 Rn. 15).
  • LG Saarbrücken, 30.06.2005 - 12 S 6/05

    Haftpflichtversicherung - Die Benzinklausel als Schnittmenge zwischen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass das Öffnen eines Garagentores mittels Fernbedienung zum Abstellen des Fahrzeugs einen Gebrauch desselben darstelle (so LG Saarbrücken, Urteil vom 30.06.2005, 12 S 6/05, ZfSch 2005, 553), teilt der Senat nicht.
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 22 S 19/12

    Privathaftpflichtversicherung - Eintrittspflicht bei Schaden durch fernbedientes

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Daran fehlt es bei einer Schadensverursachung durch das Öffnen eines Garagentores mittels Fernbedienung, weil sich darin nicht eine typische vom Fahrzeug ausgehende Gefahr, sondern vielmehr die von dem per Funk zu betätigenden Garagentor ausgehende Gefahr verwirklicht (so auch LG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2012, 22 S 19/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus OLG Hamm, 14.06.2019 - 7 U 89/18
    Denn während in den "Öltransportfällen", in denen der Bundesgerichtshof die Schadensverursachung bei Betrieb bzw. Gebrauch bejaht hat, der Schaden im Zuge des Entladens mittels einer an dem Kraftfahrzeug befindlichen Vorrichtung verursacht wurde (BGH, Urteil vom 08.12.2015, a.a.O., bei juris Rn. 15; Urteil vom 26.06.1979, VI ZR 122/78, VersR 1979, 956, bei juris Rn. 35), hatte ein Beladen des streitgegenständlichen Sattelzugs mit dem Neuwagen unter Beteiligung von Vorrichtungen des Sattelzugs vorliegend noch nicht begonnen.
  • LG Aachen, 30.03.1990 - 5 S 477/89
  • AG Unna, 30.12.1994 - 16 C 803/94
  • LG Bremen, 18.06.2013 - 6 S 48/13

    Zur Haftung aus der Betriebsgefahr bei einem Verladevorgang

  • OLG Saarbrücken, 28.06.1988 - 2 U 76/86

    Private Haftpflichtversicherung; Fehlen des Versicherungsschutzes;

  • LG Berlin, 16.06.1972 - 2 S 112/72
  • LG Köln, 30.11.1994 - 23 S 13/94

    Gebrauch des Fahrzeug; Benzinklausel; Plattenwagen; Kfz

  • AG Bamberg, 25.10.1990 - 1 C 1400/90

    Gebrauch des Kfz; Benzinklausel; Beladen des Kfz; Parkdeck

  • AG Stuttgart, 20.06.1997 - 2 C 698/97
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2005 - 5 U 328/04

    Betriebshaftpflichtversicherung für das Risiko eines Fuhrbetriebs:

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