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   OLG Hamm, 14.07.2003 - 6 U 39/03   

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https://dejure.org/2003,8755
OLG Hamm, 14.07.2003 - 6 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.2003 - 6 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8755)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 6 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8755)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzengeldanspruch und Verschuldensnachweis bei Anfahren eines Fußgängers im Zuge der Überquerung eines Zebrastreifens; Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Änderung der Gehrichtung zum Überqueren der Fahrbahn und weitere Herabsetzung der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    50%-ige Haftungsquote bei Kollision zwischen Pkw-Gespann und Fussgängerüberweg benutzendem Passanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7 § 9; StVO § 26
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einem die Fahrbahn über einen Fußgängerüberweg überquerenden Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 577
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 04.04.2017 - 12 U 193/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Verhalten an

    Eine allgemeine Pflicht für Kraftfahrer, unabhängig von der Erkennbarkeit der Überquerungsabsicht eines Fußgängers an jedem Überweg die Geschwindigkeit zu verlangsamen, kann § 26 StVO nicht entnommen werden; dies ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Satz 2 StVO, der nur unter den Voraussetzungen von § 26 Abs. 1 Satz 1 StVO eine Geschwindigkeitsherabsetzung fordert: Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 StVO in Verbindung mit Satz 1 dieser Vorschrift muss ein Fahrzeug "dann" - und nur dann - mit mäßiger Geschwindigkeit an einen Fußgängerüberweg heranfahren, wenn ein Fußgänger den Überweg erkennbar benutzen will (OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2014 - 1 Ss 358/14, Rn. 17, DAR 2014, 536; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.09.1991 - 1 Ss 111/91, NZV 1992, 330; OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2003 - 6 U 39/03, NZV 2004, 577; Hentschel/König/Dauer, aaO, § 26 StVO Rn. 16).
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