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   OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17   

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https://dejure.org/2017,40682
OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17 (https://dejure.org/2017,40682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.2017 - 19 U 104/17 (https://dejure.org/2017,40682)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 19 U 104/17 (https://dejure.org/2017,40682)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle von beim Vertrieb von Nachrangdarlehen gegenüber Verbrauchern verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • rechtsportal.de

    Inhaltskontrolle von beim Vertrieb von Nachrangdarlehen gegenüber Verbrauchern verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Klausel bei Nachrangdarlehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13

    Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17
    Zwar habe der BGH in der Entscheidung IX ZR 137/13 eine Nachrangklausel in einem Darlehen zu Gunsten eines privaten Schulträgers als hinreichend klar und verständlich gebilligt.

    Die Rangrücktrittsvereinbarungen sind keine überraschenden Klauseln im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, Rn. 11, juris).

    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages andererseits (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, Rn. 12, juris).

    Der Überraschungscharakter einer allgemein ungewöhnlichen Klausel kann schon entfallen, wenn sie inhaltlich ohne weiteres verständlich und drucktechnisch so hervorgehoben ist, dass erwartet werden kann, der Gegner des Verwenders werde von ihr Kenntnis nehmen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, Rn. 16, juris).

    Hiervon weichen die streitgegenständlichen Regelungen ab (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, juris, Rn. 20).

    Der Verwender darf nicht durch einseitige Vertragsbestimmung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versuchen, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13 -, Rn. 22, juris).

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17
    Weder ein Nachrangdarlehen noch eine Nachrangklausel sind für sich unzulässig oder im Rahmen von AGB unwirksam (BGH, Urteil vom 05. März 2015 - IX ZR 133/14 -, BGHZ 204, 231-251).

    Darum sind § 19 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 InsO, die sich nach ihrem Wortlaut nur mit dem Rangrücktritt eines Gesellschafterdarlehensgebers befassen, auch auf einen Rangrücktritt außenstehender Gläubiger anwendbar (BGH, Urteil vom 05. März 2015 - IX ZR 133/14).

    Falls ein Gläubiger vereinbarungsgemäß hinter bestimmte einzelne Gläubiger zurücktritt, lässt sich eine Überschuldung ebenfalls nicht verhüten, weil die betroffene Forderung dann als letztrangige Verbindlichkeit bestehen bleibt, die weiterhin das Schuldnervermögen belastet (BGH, Urteil vom 05. März 2015 - IX ZR 133/14).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, hängt die Passivierungspflicht in der Bilanz davon ab, welcher Rang vereinbart ist (BGH, Urteil vom 05. März 2015, IX ZR 133/14, juris, Rn. 17; BGH, Beschluss vom 01. März 2010 - II ZR 13/09 -, juris, Rn. 12).

  • LG Düsseldorf, 24.03.2017 - 10 O 308/15

    Zur Insolvenzanfechtung von Rückzahlungen auf Nachrangdarlehen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17
    Danach käme Nachrangdarlehensgebern ein Rang zwischen § 38 InsO und § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu (LG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2017 - 10 O 308/15 - juris, zu einer gleichartigen Regelung).

    Dieser offenkundige Widerspruch kann auch durch Auslegung nicht behoben werden (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 24. März 2017 - 10 O 308/15 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14

    Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17
    Darunter fallen grundsätzlich weder bloß deklaratorische Klauseln noch solche, die unmittelbar den Preis der vertraglichen Hauptleistung oder das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung bestimmen (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 388/14, juris, Rn. 18).

    Außer Betracht zu bleiben haben Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und nicht ernstlich in Erwägung zu ziehen sind (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 388/14, juris, Rn. 21).

  • BGH, 19.01.2017 - III ZR 296/16

    Wert der Beschwer in Verfahren auf Unterlassung des Gebrauchs bestimmter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17
    Der Streitwert beträgt 2.500 EUR (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - III ZR 296/16 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 13/09

    GmbH: Passivierung eines Gesellschafterdarlehens im Rahmen einer gesplitteten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, hängt die Passivierungspflicht in der Bilanz davon ab, welcher Rang vereinbart ist (BGH, Urteil vom 05. März 2015, IX ZR 133/14, juris, Rn. 17; BGH, Beschluss vom 01. März 2010 - II ZR 13/09 -, juris, Rn. 12).
  • LG Dortmund, 28.03.2017 - 25 O 94/17
    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund - 25. Zivilkammer - vom 28.03.2017 (Az. 25 O 94/17) wird zurückgewiesen.
  • OLG Hamm, 16.11.2016 - 12 U 52/16

    Internetangebot nur für Gewerbetreibende?

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17
    Die Eintragung ist konstitutiv; eine Überprüfung der sachlichen Eintragungsvoraussetzungen findet im Zivilprozess nicht statt (OLG Hamm, Urteil vom 16. November 2016 - I-12 U 52/16 -, Rn. 22, juris).
  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2017 - 19 U 104/17
    Die Sachlage ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht mit der Genussrechtsentscheidung des BGH (Urteil vom 05. Oktober 1992 - II ZR 172/91) vergleichbar, weil der Genussscheininhaber nach den zwischen den dortigen Parteien getroffenen Vereinbarungen am Verlust der Gesellschaft teilnahm (vgl. BGH, aaO., Rn. 16, juris).
  • LG Dortmund, 20.10.2020 - 3 O 562/19

    Anlageberatung - Schadensersatz gegen Erfüllungsgehilfen wegen Beratungsfehler

    Auch habe der Beklagte ihm mitteilen müssen, dass die in den Darlehensverträgen enthaltene Nachrangklausel - wie das Oberlandesgericht Hamm durch Urteil vom 14.07.2017 (Az.: I-19 U 104/17) unstreitig festgestellt hat - unwirksam sei und die H1 GmbH erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreibe.

    Dass dem Beklagten die durch das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 14.07.2017 (Az. 19 U 104/17) festgestellte Unwirksamkeit der Nachrangklausel bekannt war, behauptet der Kläger nicht.

  • OLG Hamm, 04.05.2021 - 34 U 84/20

    Verpflichtung des Vermittlers eines Anlagevermittlungsvertrags zu richtiger und

    Der Beklagte habe ihn - ebenso wenig wie über das Totalverlustrisiko - nicht darüber aufgeklärt, dass es sich bei den vermittelten Nachrangdarlehen um nicht genehmigte tatsächlich aber wegen der Unwirksamkeit der Nachrangklausel (Hinweis auf Urteil des OLG Hamm vom 14.07.2017 - I 19 U 104/17) genehmigungspflichtige Bankgeschäfte gehandelt habe.
  • OLG Hamm, 16.03.2021 - 34 U 206/20

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung Vergabe eines Nachrangdarlehens

    Der Kläger hat die Auffassung vertreten, der Beklagte hätte ihm auch mitteilen müssen, dass die in den Darlehensverträgen enthaltene Nachrangklausel - wie vom Oberlandesgericht Hamm durch Urteil vom 14.07.2017 (Az.: 1-19 U 104/17) festgestellt - unwirksam sei und die B Vertrieb- und Beteiligung GmbH erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreibe.
  • LG Tübingen, 02.08.2019 - 4 O 475/18

    Verbandsklage: Verfahrensaussetzung zur Überprüfung der

    Ebenso gehört es zu seinen Aufgaben, einen Rechtsstreit wie den streitgegenständlichen einzuleiten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2017 - 19 U 104/17 -, Rn. 14, zitiert nach juris).
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