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   OLG Hamm, 14.09.2004 - 4 U 59/04   

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https://dejure.org/2004,18309
OLG Hamm, 14.09.2004 - 4 U 59/04 (https://dejure.org/2004,18309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2004 - 4 U 59/04 (https://dejure.org/2004,18309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2004 - 4 U 59/04 (https://dejure.org/2004,18309)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.11.1998 - 4 U 122/98

    Irreführende Werbung im Internet auf dem Gebiet der physikalisch nicht meßbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2004 - 4 U 59/04
    In diesem Bereich verfügt der Kläger über eine ausreichend repräsentative Zahl von Mitgliedern, wie es der Senat in seinem Urteil vom 9. November 1998 (Az 4 U 122/98) ausdrücklich festgestellt hat.

    Dieser Zweifel über die Auswirkungen von Erdstrahlen und Elektrosmog wird entgegen der Ansicht des Landgerichts durch das Wort "können" in der Anzeige nicht hinreichend zum Ausdruck gebracht (Senatsurteil vom 5. November 1998 - 4 U 122/98).

    Darin ist stets bereits ein Verstoß gegen § 1 UWG alter Fassung gesehen worden (Senatsurteil vom 5. November 1998 - 4 U 122/98 - rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluß des BGH vom 6. Oktober 1999; Köhler/Piper UWG 3. Auflage § 1 Rdzif. 358 m.w.N.).

  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 52/84

    Angstwerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2004 - 4 U 59/04
    Denn eine Werbung mit der Angst liegt nur vor, wenn dem Verbraucher suggeriert wird, einer drohenden Gefahr gerade durch die Dienstleistung des Werbenden begegnen zu können (BGH GRUR 1986, 902 - Angstwerbung; Köhler/Piper aaO § 1 Rdzif. 342 ff m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2004 - 4 U 59/04
    Umstritten ist aber auch in diesem Zusammenhang, ob und vor allem bei welchen Werten die vom Beklagten aufgeführten Gesundheitsgefahren hervorgerufen werden können (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht NJW 2002, 1638).
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2004 - 4 U 59/04
    Dieses Merkmal einer ausreichenden Zahl von mit dem Beklagten konkurrierenden Mitgliedern ist erfüllt, wenn dem Verband Gewerbetreibende angehören, die für den einschlägigen Markt nach Zahl und Gewicht repräsentativ sind (BGH WRP 1998, 505 - Gelenknahrung mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 13.06.2005 - 4 W 70/05

    Werbung für "therapeutischen" Magnetschmuck ist unzulässig

    Auch wenn der Antragsgegner hier Magnetschmuck bewirbt, geht es im weiteren Sinne um Gesundheitsfürsorge, denn die angebotenen Waren sollen erkennbar im Rahmen der Gesundheitsvorsorge eingesetzt werden (vgl. dazu auch das Urteil des Senats vom 14. September 2004 -4 U 59/04).

    Diese im oben schon erwähnten Urteil des Senats in der Sache 4 U 59/04 ausgeführten Grundsätze gelten auch hier.

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