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   OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05   

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https://dejure.org/2005,10494
OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05 (https://dejure.org/2005,10494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2005 - 20 U 117/05 (https://dejure.org/2005,10494)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2005 - 20 U 117/05 (https://dejure.org/2005,10494)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Grob fahrlässig herbeigeführte Entwendung bei Einwurf des Kfz-Schlüssels in ungesicherten Briefkasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grobe Fahrlässigkeit für den Diebstahl des Fahrzeuges ist zu bejahen, wenn der Schlüssel in den ungesicherten, problemlos zu öffnenden Briefkasten der Werkstatt an der Außenwand des Gebäudes eingeworfen wird

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Versicherung - VR ist bei grob fahrlässiger Herbeiführung der Fahrzeugentwendung leistungsfrei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 388
  • VersR 2006, 403
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 31.10.2000 - 9 U 65/00

    Einwurf des Kfz-Schlüssels in ungesicherten Briefkasten eines Autohauses;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05
    Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04).
  • OLG Hamm, 02.11.1999 - 20 W 17/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05
    Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln (BGH aaO; Senat Beschluss vom 02. November 1999 - 20 W 17/99 -, r+s 2000, 403).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05
    a) Die Annahme der Herbeiführung des Versicherungsfalles im Sinne des § 61 VVG setzt zunächst voraus, dass der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den als vertragsgemäß vorausgesetzten Standard an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr deutlich unterschritten hat (BGH VersR 1989, 141; BGH VersR 1994, 29).
  • OLG Celle, 09.06.2005 - 8 U 182/04

    Voraussetzung für die Annahme der grob fahrlässigen Herbeiführung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2005 - 20 U 117/05
    Diese Umstände können einen potentiellen Dieb leichter veranlassen, sich den Fahrzeugschlüssel zu beschaffen und den Wagen zu entwenden (so auch OLG Köln, MDR 2001, 449; OLG Celle, Urteil vom 09. Juni 2005, 8 U 182/04).
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