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   OLG Hamm, 14.09.2009 - I-3 U 30/09   

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https://dejure.org/2009,78038
OLG Hamm, 14.09.2009 - I-3 U 30/09 (https://dejure.org/2009,78038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2009 - I-3 U 30/09 (https://dejure.org/2009,78038)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2009 - I-3 U 30/09 (https://dejure.org/2009,78038)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr dahin entschieden, dass der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus (auch außerhalb eines Rechtsstreites) Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Behandlungsunterlagen hat, welche ihm (nur) "regelmäßig auf Wunsch in Form von eigener Einsicht im Rahmen eines Arztgespräches" zu gewähren ist; dem Patienten sollen - so der Bundesgerichtshof - auf sein ausdrückliches Verlangen die Aufzeichnungen auch zum selbständigen Studium überlassen werden, wobei an die Stelle der Originale auch auf Kosten des Patienten zu fertigende Ablichtungen treten mögen (BGH, NJW 1983, 328 ff.).

    So darf schon nach der genannten BGH-Rechtsprechung (NJW 1983, 328 f.; aufgegriffen vom Senat in 3 U 56/09 - B.v. 25.05.2009) der Patient "selbstverständlich" seine Einsichtsrechte bzgl. der Behandlungsunterlagen nicht rechtsmissbräuchlich ausüben; auch hat er diesbezüglich auf einen geordneten Krankenhausablauf Rücksicht zu nehmen.

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Die Beteiligung des Patienten an dem ärztlich-therapeutischen Entscheidungsprozess ist zur Wahrung seines Selbstbestimmungsrechtes nur in dem Umfang erforderlich, der durch sein Interesse als medizinischer Laie daran bestimmt wird, die für sein weiteres Patientenschicksal wesentlichen medizinischen Fakten zu erhalten (BGH, VersR 1988, 179 f.).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Die Wahl der Behandlungsmethode ist nach ständiger Rechtsprechung primär Sache des behandelnden Arztes; eine ärztliche Pflicht zur Unterrichtung über Behandlungsalternativen besteht zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Behandlungseinwilligung des Patienten nur dann , wenn es in seinem Falle mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die (wesentlich) unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben , so dass für den entsprechend aufgeklärten Patienten als medizinischen Laien eine echte Wahlmöglichkeit besteht, auf welchen Behandlungsweg und welche Risiken er sich einlassen will (BGH, VersR 2006, 1073 f.; VersR 2005, 836; VersR 1988, 190 f.; weitere Nachweise bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 381).
  • OLG München, 16.11.2006 - 1 W 2713/06

    Eidesstattliche Versicherung der Authentität und Vollständigkeit vorgelegter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Auch das OLG München (MedR 2007, 47, 48) hat einen Anspruch auf Bereithaltung von Kopien der Krankenunterlagen gegen Kostenerstattung angenommen.
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Die Wahl der Behandlungsmethode ist nach ständiger Rechtsprechung primär Sache des behandelnden Arztes; eine ärztliche Pflicht zur Unterrichtung über Behandlungsalternativen besteht zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Behandlungseinwilligung des Patienten nur dann , wenn es in seinem Falle mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die (wesentlich) unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben , so dass für den entsprechend aufgeklärten Patienten als medizinischen Laien eine echte Wahlmöglichkeit besteht, auf welchen Behandlungsweg und welche Risiken er sich einlassen will (BGH, VersR 2006, 1073 f.; VersR 2005, 836; VersR 1988, 190 f.; weitere Nachweise bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 381).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Aufzuklären ist nur insoweit, als der Patient über die etwaige Anwendung von Alternativen sinnvoller Weise mitentscheiden kann (vgl. etwa : BGH, NJW 1986, 780; OLG Nürnberg, VersR 2003, 1445).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Die Wahl der Behandlungsmethode ist nach ständiger Rechtsprechung primär Sache des behandelnden Arztes; eine ärztliche Pflicht zur Unterrichtung über Behandlungsalternativen besteht zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Behandlungseinwilligung des Patienten nur dann , wenn es in seinem Falle mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die (wesentlich) unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben , so dass für den entsprechend aufgeklärten Patienten als medizinischen Laien eine echte Wahlmöglichkeit besteht, auf welchen Behandlungsweg und welche Risiken er sich einlassen will (BGH, VersR 2006, 1073 f.; VersR 2005, 836; VersR 1988, 190 f.; weitere Nachweise bei Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 381).
  • LG München I, 19.11.2008 - 9 O 5324/08

    Einsicht von Urkunden: Angemessene Vergütung für Fertigung der Kopie einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    Entsprechend hat kürzlich etwa das Landgericht München (GesR 2009, 201 f.) entschieden, dass dem im Persönlichkeitsrecht des Patienten fußenden Anspruch auf Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen dadurch genügt werden kann, dass ihm vollständige Kopien der Krankenakten zur Verfügung gestellt werden, wozu eine Verpflichtung jedoch erst bei Erstattung der dafür anfallenden Kosten bestehe.
  • OLG Hamm, 30.08.2006 - 3 W 38/06

    Anwendung des § 299 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 3 U 30/09
    zur Fertigung von Kopien bislang nicht genutzt (vgl. zur insoweit gegebenen Einsichtsmöglichkeit nach §§ 134 11, 142 ZPO : OLG Hamm, GesR 2006, 569 f.).
  • LG Arnsberg, 09.12.2014 - 5 O 27/13
    Eine Verpflichtung zur Verfügungstellung von Kopien der Krankenakten besteht erst bei Erstattung der dafür anfallenden Kosten (OLG Hamm, Urteil vom 14.9.2009, 3 U 30/09; OLG München, MedR 2007, 47, 48).
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