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   OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18   

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https://dejure.org/2018,54050
OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18 (https://dejure.org/2018,54050)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2018 - 19 U 19/18 (https://dejure.org/2018,54050)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2018 - 19 U 19/18 (https://dejure.org/2018,54050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlehen; Widerruf; Pflichtangaben; Aufrechnungsverbot

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerrufsinformation

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die dem Kläger erteilte Widerrufsinformation sei in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BGH vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, ordnungsgemäß.

    Sie entspricht im Wesentlichen derjenigen Widerrufsbelehrung, die der BGH im Verfahren XI ZR 434/15 als ordnungsgemäß angesehen hat.

    Unschädlich ist nach der zitierten BGH-Entscheidung XI ZR 434/15 insbesondere der vom Kläger als unzureichend gerügte Verweis auf die Gesetzesvorschrift des § 492 Abs. 2 BGB.

    Die streitgegenständliche Belehrung enthält in Abweichung von der Belehrung im Verfahren XI ZR 434/15 nicht den dort problematischen Verweis zu § 492 BGB auf Kündigungsregelungen und Aufsichtsbehörde.

    Die streitgegenständliche Belehrung enthält - in Abweichung von derjenigen im Verfahren BGH XI ZR 434/15 - einen Hinweis zum Ersatz von Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen.

    Der Immobiliardarlehensvertrag musste ferner die Angaben zum Widerrufsrecht nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, Rn. 27).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    Denn vor der Entstehung von Ansprüchen nach § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. in Verbindung mit §§ 346 ff. BGB soll die Widerrufsbelehrung nicht schützen (vgl. BGH, Urteil vom 21.2.2017, XI ZR 467/15, Rn. 35).

    Dem Kläger kann unter keinem anderen rechtlichen Gesichtspunkt als dem des Schuldnerverzugs der Beklagten ein Anspruch auf vorgerichtlich verauslagte Anwaltskosten zustehen (vgl. BGH, Urteil vom 21.2.2017, XI ZR 467/15, Rn. 34).

    Deshalb greift zu seinen Gunsten nicht der allgemeine Grundsatz, dass der auskunftspflichtige Schuldner durch eine unbezifferte, einem zulässigen Antrag in einer Stufenklage entsprechende Mahnung in Verzug kommt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15 -, juris, Rn. 24).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    Daher hat der Senat "zu prüfen..., ob die Beklagte sämtliche... erforderlichen Pflichtangaben erteilt hat" (BGH, Urteil vom 4.7.2017, XI ZR 741/16, Rn. 34).

    Dabei ist die Sicht eines "normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher[s]" maßgeblich (BGH, Urteil vom 4.7.2017, XI ZR 741/16, Rn. 27).

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 108/16

    Wirksamer Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    In dem Zugum Zug-Antrag liegt eine Aufrechnung, die den Anspruch hier vollständig zu Fall bringt (vgl. BGH, Urteil vom 25.4.2017, XI ZR 108/16, Rn. 20).

    (BGH, Urteil vom 25. April 2017 - XI ZR 108/16 -, juris, Rn. 20).

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 417/17

    Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    Der Zahlungsantrag des Klägers war daher dahin auszulegen, dass die Feststellung begehrt wird, der Kläger schulde aus dem Rückgewährschuldverhältnis nicht mehr als den Saldo beider Zahlungsbeträge zugunsten der Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 27.2.2018, XI ZR 417/17, Rn. 12).

    Für eine negative Feststellungsklage dieses Inhalts fehlt indessen, da die Beklagte die Wirksamkeit des Widerrufs und das Zustandekommen eines Rückgewährschuldverhältnisses leugnet, das Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 27.2.2018, XI ZR 417/17, Rn. 12).

  • BGH, 25.04.2017 - XI ZR 212/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Unklare Belehrung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    Ein Kläger kann die Erstattung vorgerichtlich verauslagter Anwaltskosten nicht mit der Begründung verlangen, die Beklagte schulde ihm Schadensersatz, weil sie ihre Verpflichtung zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verletzt habe (vgl. BGH, Urteil vom 25.4.2017, XI ZR 212/16, Rn. 15).
  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    Ihm brauchte daher keine Gelegenheit gegeben zu werden, die Anträge nochmals umzustellen (BGH, Urteil vom 7.11.2017, XI ZR 369/16, Rn. 20).
  • BGH, 20.03.2018 - XI ZR 309/16

    Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    Die Widerrufsinformation ist nicht aus dem Grunde fehlerhaft, weil die Klausel zum Aufrechnungsverbot in Ziff. 11 der AGB unwirksam wäre (vgl. BGH, Urteil vom 20.3.2018, XI ZR 309/16).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    Weil nach § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB aF die Abschrift der Vertragserklärung des Verbrauchers genügt, muss das ihm belassene Exemplar nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, nicht von ihm unterzeichnet oder mit dem Abbild seiner Unterschrift versehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 27.2.2018, XI ZR 160/17, Rn. 30).
  • BGH, 24.04.2018 - XI ZR 573/17

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Gesetzliche

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2018 - 19 U 19/18
    Er beeinträchtigt die Klarheit und Verständlichkeit der Information unabhängig davon nicht, ob die Beklagte Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen erbringt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.2018, XI ZR 573/17 zu einer gleichartigen Formulierung).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

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