Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.10.2014 - II-2 UF 91/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38939
OLG Hamm, 14.10.2014 - II-2 UF 91/14 (https://dejure.org/2014,38939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2014 - II-2 UF 91/14 (https://dejure.org/2014,38939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2014 - II-2 UF 91/14 (https://dejure.org/2014,38939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,38939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    1. Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn unterbliebene Einzahlung in gesetzliche Rentenversicherung auf gemeinsamer Lebensplanung der Ehegatten beruht 2. Zur Auslegung eines Anerkenntnisses im Zugewinnausgleichsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    1. Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn unterbliebene Einzahlung in gesetzliche Rentenversicherung auf gemeinsamer Lebensplanung der Ehegatten beruht; 2. Zur Auslegung eines Anerkenntnisses im Zugewinnausgleichsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 27 VersAusglG; 307 ZPO
    Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn unterbliebene Einzahlung in gesetzliche Rentenversicherung auf gemeinsamer Lebensplanung der Ehegatten beruht; Zur Auslegung eines Anerkenntnisses im Zugewinnausgleichsverfahren

  • rechtsportal.de

    §§ 27 VersAusglG ; 307 ZPO
    Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund längerer Nichterbringung von Beiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbliebene Einzahlung in gesetzliche Rentenversicherung - Ausschluss des Versorgungsausgleichs?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Selbständige Tätigkeit führt nicht ohne weiteres zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Selbständige Tätigkeit führt nicht ohne weiteres zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 357
  • MDR 2015, 37
  • FamRZ 2015, 580
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Dorsten, 13.03.2014 - 12 F 288/08

    Gleichmäßige Verteilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte bei

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die am 13.03.2014 verkündeten Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten (12 F 288/08 VA und 12 F 288/08 GÜ) wird zurückgewiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt, in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Dorsten vom 13.03.2014 (12 F 288/08 VA) festzustellen, dass der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird.

    Die Antragsgegnerin beantragt, den Beschluss des Amtsgerichts Dorsten vom 13.03.2014 (12 F 288/08 GÜ) aufzuheben und abzuändern, soweit sie zu einer höheren Zugewinnausgleichszahlung als 78.869,87 EUR verpflichtet worden ist, sowie.

  • OLG Köln, 11.06.2003 - 27 UF 44/02
    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Der Antrag auf Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist nicht nach dem Wert der Forderung, sondern nur nach dem Interesse des Antragstellers zu bemessen, die Kosten der Finanzierung der Forderung zu ersparen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.06.2003 - 27 UF 44/02 - Leitsatz zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 23.02.1979 - 17 UF 332/78

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs; Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Das Amtsgericht hat weiter zu Recht darauf abgestellt, dass der mögliche zukünftige Vermögenserwerb des Antragstellers infolge einer Erbschaft nach seiner Mutter nicht so hinreichend verfestigt und konkretisiert ist, als dass er bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich Berücksichtigung finden könnte (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.1979 - 17 UF 332/78 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 11 UF 186/03

    Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Zum anderen ist zu beachten, dass die überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit des Ausgleichspflichtigen für sich genommen noch nicht zu einer groben Unbilligkeit führt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2004 - 11 UF 186/03 - zitiert nach juris), vielmehr muss hinzu kommen, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte in dieser Zeit seine Erwerbsobliegenheit verletzt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2008 - 12 UF 46/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 23.06.2008 - 12 UF 46/08

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen schwerwiegender Verletzung ehelicher

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Zum anderen ist zu beachten, dass die überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit des Ausgleichspflichtigen für sich genommen noch nicht zu einer groben Unbilligkeit führt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2004 - 11 UF 186/03 - zitiert nach juris), vielmehr muss hinzu kommen, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte in dieser Zeit seine Erwerbsobliegenheit verletzt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2008 - 12 UF 46/08 - zitiert nach juris).
  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Ihm obliegt nur noch die Prüfung der Zulässigkeit des Anspruchs, da ein unmöglicher oder gesetzlich verbotener Anspruch nicht zugesprochen werden kann, und des Vorliegens besonderer Verfahrensvoraussetzungen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.10.1953 - III ZR 206/51 - BGHZ 10, 333), die vorliegend indes keine Rolle spielen.
  • BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80

    Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Wenn ein Anerkenntnis betroffen ist, kann der Widerruf in einem solchen Fall mit der Berufung gegen das ergangene Anerkenntnisurteil geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.1981 - IVb ZR 589/80 - FamRZ 1981, 862 ff., zitiert nach Juris, m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 4/85

    Voraussetzungen einer über längere Zeit begangenen gröblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Die unterhaltsberechtigte Familie muss durch die Unterhaltspflichtverletzung in Not oder in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten sein (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.1986 - IVb ZB 4/85 - zitiert nach juris).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 135/02

    Begriff der unbilligen Härte; Berücksichtigung von Vermögen des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Hierbei ist auch und gerade dem den Versorgungsausgleich beherrschenden Gedanken, dass jede Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Erwerbstätigkeit des oder der Ehegatten im Keim (auch) eine Versorgungsgemeinschaft ist, weshalb die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften gemäß dem ursprünglich gemeinsamen Zweck der beiderseitigen Alterssicherung aufgeteilt werden sollen, Rechnung zu tragen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.03.2011 - 18 UF 332/10, 18 WF 276/10 - FamFR 2011, 178; siehe auch - zu § 1587 c BGB a.F. - BGH, Beschluss vom 05.11.2008 - XII ZB 217/04 - FamRZ 2009, 205; BGH, Beschluss vom 25.05.2005 - XII ZB 135/02 - FamRZ 2005, 1238).
  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
    Die Härteklausel ermöglicht keine generelle Korrektur des nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführten Versorgungsausgleichs, sondern greift nur im Einzelfall ein, wenn nach Abwägung sämtlicher Lebensumstände der Ehegatten, also aller wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse, ein Ausschluss oder eine Herabsetzung des Ausgleichs geboten ist (vgl. BGH, Beschl. v. 29. März 2006 - XII ZB 2/02 - FamRZ 2006, 769).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 217/04

    Nichtbestehen eines graduellen Unterschieds zwischen der unbilligen Härte im

  • OLG Stuttgart, 07.03.2011 - 18 UF 332/10

    Versorgungsausgleich: Ausschluss nach Streichung des Rentnerprivilegs durch die

  • OLG Brandenburg, 23.10.2020 - 13 UF 177/17

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt Erwerbsbeeinträchtigung durch psychische

    Nur wenn die sofortige Zahlung den Schuldner zur Unzeit trifft, insbesondere wenn er gezwungen wäre, bestimmte Gegenstände zu veräußern, die seine Lebens- oder Existenzgrundlage bilden, oder er zu einer im Fälligkeitszeitpunkt völlig unökonomischen Verwertungshandlung gezwungen wird, kommt eine Stundung in Betracht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - II-2 UF 91/14 -, Rn. 49 - 51, juris).

    Die Stundung ist dem Ausgleichsberechtigten nämlich nur im Ausnahmefall zumutbar, da der Zugewinnausgleich auf dem Gedanken des gemeinsam erwirtschafteten Vermögensausgleichs beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - II-2 UF 91/14 -, Rn. 49 - 51, juris).

  • OLG Köln, 31.03.2020 - 10 UF 16/20
    Die Beteiligten haben während der Ehe sowohl die Selbständigkeit als auch die resultierenden Einschränkungen in der Altersvorsorge mitgetragen und können bereits deshalb keine Unbilligkeit einwenden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 11.04.2011 - 13 UF 205/11, FamRZ 2011, 1870; OLG Brandenburg, Beschl. v. 09.12.2013 - 10 UF 181/13, NZFam 2014, 220; OLG Hamm, Beschl. v. 14.10.2014 - 2 UF 91/14, FamRZ 2015, 580).
  • OLG Brandenburg, 05.09.2019 - 9 UF 179/19

    Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren

    Die unterhaltsberechtigte Familie muss durch die Unterhaltspflichtverletzung in Not oder in eine wirtschaftlich schwierige Lage geraten sein (OLG Hamm FamRZ 2015, 580).
  • AG Detmold, 13.10.2020 - 34 F 145/19
    Unterliegen nur die Anrechte eines Ehegatten dem Versorgungsausgleich, während der andere auf Grundlage einer Selbständigkeit seine Altersvorsorge in Anlageformen betrieben hat, die nur güterrechtlich auszugleichen sind (zB Immobilien), führt dies nicht ohne Weiteres zur groben Unbilligkeit (vgl. OLG Koblenz Beschl v 2.12.2019 - 9 UF 293/19; OLG Brandenburg FamRZ 2015, 1965; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 1968; Hamm FamRZ 2015, 580).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht