Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.11.2013 - III-1 RVs 88/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StGB § 323a
Fahrlässiger Vollrausch, objektive Bedingung der Strafbarkeit, erforderliche Feststellungen Rauschtat - Burhoff online
Rauschtat, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Urteilsfeststellungen
- openjur.de
Fahrlässiger Vollrausch, objektive Bedingung der Strafbarkeit, erforderliche Feststellungen zur Rauschtat
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Fahrlässiger Vollrausch, objektive Bedingung der Strafbarkeit, erforderliche Feststellungen zur Rauschtat
- verkehrslexikon.de
Begangene Tat im Vollrausch als objektive Bedingung der Strafbarkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Rauschtat als objektive Bedingung der Strafbarkeit nach § 323a StGB; Erforderliche Feststellungen zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen der Rauschtat im Urteil
- blutalkohol , S. 131
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rauschtat als objektive Bedingung der Strafbarkeit nach § 323a StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nach Genuss (?) von einem 1/2 Liter Wodka kann man schon mal berauscht sein
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fahrlässiger Vollrausch bei einem halben Liter Vodka
- Jurion (Kurzinformation)
Trunkenheit am Steuer nach schnellem Genuss eines halben Liters Wodka kann Strafbarkeit wegen Vollrausches begründen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund - 730 Cs 158/13
- OLG Hamm, 14.11.2013 - III-1 RVs 88/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 88/13
In der neueren Rechtsprechung wird hingegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit bzgl. der Rauschtat für die Erfüllung des Tatbestands des § 323a StGB - da es sich bei der Rauschtat lediglich um eine objektive Bedingung der Strafbarkeit handelt - zutreffenderweise nicht mehr verlangt (BGHSt 16, 124; OLG Hamm, Beschl. v. 30.09.2010 - III- 3 RVs 46/10 m.w.N.). - BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 88/13
In der älteren obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde dies zwar vereinzelt vertreten (vgl. z. B. BGH NJW 1957, 996). - OLG Celle, 12.12.1968 - 1 Ss 438/68
Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 88/13
Es kommt also nicht darauf an, dass der Angeklagte sich nach dem Alkoholgenuss zu Bett begeben hat und insoweit in gewisser Weise zunächst Vorkehrungen getroffen hat, um keine Straftaten im Rauschzustand zu begehen (ebenso: OLG Celle NJW 1969, 1588, 1589;… a.A. Sternberg-Lieben/Hecker in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 323a Rdn. 10).
- BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76
Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der …
Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 88/13
Dabei muss der Alkohol oder das Rauschmittel nicht die einzige Ursache für diesen Zustand sein, sondern es können auch andere Ursachen mitwirken (BGHSt 26, 363, 364). - OLG Hamm, 10.06.1975 - 5 Ss 407/74
Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 88/13
Er vermag auch - obwohl dies äußerst fern liegt - nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen, dass das Amtsgericht nicht überhaupt eine Rauschtat verneint hätte, weil (etwa in Folge der zusätzlichen Tabletteneinnahme) kein willensgesteuertes sondern nur noch ein reflexhaftes oder unsteuerbares Verhalten vorgelegen haben könnte, was eine Strafbarkeit ebenfalls ausschließen würde (vgl. OLG Hamm NJW 1975, 2252, 2253). - BGH, 09.06.1953 - 1 StR 807/52
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 88/13
Hier müssen die objektiven und subjektiven Merkmale der Rauschtat festgestellt werden, wobei nur die Schuldfähigkeit außer Betracht bleibt (BGH NJW 1953, 1442;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 323a Rdn. 7).
- OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14
Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich das Verschulden des Angeklagten hingegen nicht - wie die Revision und die Generalstaatsanwaltschaft meinen - auch auf die im Rausch begangene Tat bezogen haben muss (OLG Braunschweig NJW 1966, 679, 681; OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2013, III - 1 RVs 88/13 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2010 - III - 1 RVs 25/10 - juris, OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1548, jew. m.w.N.; wohl ebenso: OLG Celle.