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   OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04   

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https://dejure.org/2007,5022
OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04 (https://dejure.org/2007,5022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2007 - 22 U 125/04 (https://dejure.org/2007,5022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 22 U 125/04 (https://dejure.org/2007,5022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung zur Abgabe einer notariellen Erklärung; Zahlung der Kosten des Notares; Begleichung der Verbindlichkeiten aus einem Darlehensvertrag; Renovierung und Weiterverkauf von Altwohnbeständen; Fehlkalkulation bei der Berechnung der Instandhaltungsrücklage; ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 181; ; BGB § 195; ; BGB § 199 I Nr. 2; ; BGB § 294; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Absatz 4 Satz 1; ; EStG § 9

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1 § 242
    Beratungsvertrag bei Kauf einer Immobilie - pVV bei schuldhaft zu niedrig kalkulierter Instandhaltungsrücklage durch den Verkäufer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Aufklärung über den Verkehrswert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beratungsvertrag bei Kauf einer Immobilie

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beratungsvertrag mit dem Käufer erhöht die Aufklärungspflichten des Verkäufers! (IMR 2007, 1041)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    Die Vollmacht zur Beratung ergibt sich aus der Vertriebsstruktur (vgl. BGH BeckRS 2005 Nr. 01669; BGHZ 156, 371, 375; NJW 2003, 1811, 1812 f.), was von der Beklagten auch nicht in Zweifel gezogen wird.

    Die Ermittlung des (monatlichen) Eigenaufwands bildet das Kernstück der Beratung; sie soll den Käufer von der Möglichkeit überzeugen, das Objekt mit seinen Mitteln erwerben und halten zu können (BGHZ 156, 371, 377).

    Bei der Berechnung des Eigenaufwands muss der Verkäufer daher auch im Zeitpunkt der Beratung bereits abzusehende ungünstige Veränderungen der Mieteinnahmen oder Unterhaltungskosten berücksichtigen (BGHZ 156, 371, 378).

    Schließt der Käufer auf Empfehlung des Beratenden - wie hier - einen Mietpoolvertrag ab, durch den die am Mietpoolvertrag Beteiligten die gemeinsame Verwaltung und Instandhaltung des jeweiligen Sondereigentums übernehmen, muss der Beratende bei der Berechnung des Eigenaufwands auch das damit verbundene Kostenrisiko, etwa in Form einer angemessenen Rücklage für die Instandhaltung des Sondereigentums, berücksichtigen (BGHZ 156, 371, 378).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    a) Nach der Rechtsprechung kann zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande kommen, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGH NZM 2003, 405, 406; BGH NJW 2005, 983, BGH BeckRS 2005 Nr. 01669).

    Er verletzt seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (vgl. BGH NJW 2005, 983).

    Konkrete Zahlen, anhand derer eine Überprüfung erfolgen könnte (vgl. BGH NJW 2005, 983, 985), hat die Klägerin dementsprechend auch nicht vorgetragen.

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    a) Nach der Rechtsprechung kann zwischen Verkäufer und Käufer ein Beratungsvertrag zustande kommen, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer, insbesondere auf Befragen, einen ausdrücklichen Rat erteilt; gleiches gilt, wenn der Verkäufer dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (BGH NZM 2003, 405, 406; BGH NJW 2005, 983, BGH BeckRS 2005 Nr. 01669).

    Die Vollmacht zur Beratung ergibt sich aus der Vertriebsstruktur (vgl. BGH BeckRS 2005 Nr. 01669; BGHZ 156, 371, 375; NJW 2003, 1811, 1812 f.), was von der Beklagten auch nicht in Zweifel gezogen wird.

    Im Regelfall muss der Verkäufer auch den Käufer nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten im eigenen Interesse Klarheit verschafft (BGH NJW 2003, 1811).

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    Die Revision hat der Senat - obgleich er dies in der mündlichen Verhandlung angekündigt hatte - im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.10.2006, V ZR 66/06, die auf der Homepage des Bundesgerichtshofs erst nach der mündlichen Verhandlung, und zwar am 21.11.2006, eingestellt wurde, nicht zugelassen, da nach Auffassung des Senats nunmehr die Frage, ob die Beklagte in die Renditeberechnung auch das Mietausfallwagnis zu kalkulieren hatte, höchstrichterlich geklärt ist.
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    Nach § 294 BGB muss eine Leistung grundsätzlich tatsächlich so angeboten werden, wie sie zu bewirken ist, was bei einer Auflassungsverpflichtung regelmäßig die Mitteilung eines Termins zur Beurkundung bei einem Notar voraussetzt (BGHZ 116, 244, 250).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27.06.2006 Az.: IX R 47/04.
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    Hier ist anzunehmen, dass die der Klägerin und ihrem Ehemann zurück zu erstattenden Werbungskosten gem. § 9 EStG im Zuflussjahr der Besteuerung unterliegen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79; BGH vom 17.11.2005 III ZR 350/04 - unter Hinweis auf BfH NJW 1995, 499; BfHE 170, 111; BfHE 171, 183).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    Hier ist anzunehmen, dass die der Klägerin und ihrem Ehemann zurück zu erstattenden Werbungskosten gem. § 9 EStG im Zuflussjahr der Besteuerung unterliegen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79; BGH vom 17.11.2005 III ZR 350/04 - unter Hinweis auf BfH NJW 1995, 499; BfHE 170, 111; BfHE 171, 183).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    Zwar reicht zur Begründung des Annahmeverzugs nach § 295 BGB ausnahmsweise auch ein wörtliches Angebot aus, wenn sich die Gläubiger - wie hier durch Stellung des Klageabweisungsantrags im Termin am 13.11.2006 - bestimmt und eindeutig geweigert haben, die ihnen obliegende Gegenleistung zu erbringen (BGH NJW 1997, 581; BGH NJW 2006, 1690, 1692).
  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2007 - 22 U 125/04
    Hier ist anzunehmen, dass die der Klägerin und ihrem Ehemann zurück zu erstattenden Werbungskosten gem. § 9 EStG im Zuflussjahr der Besteuerung unterliegen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79; BGH vom 17.11.2005 III ZR 350/04 - unter Hinweis auf BfH NJW 1995, 499; BfHE 170, 111; BfHE 171, 183).
  • BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88

    Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 66/86

    Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und spekulative Wertsteigerungserwartungen -

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

  • BGH, 28.11.1983 - II ZR 72/83

    Beweislast für den Abschluss von Geschäften mit Warenterminoptionen - Umfang der

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • OLG Hamm, 18.08.2006 - 34 U 146/05

    Unterbliebene Aufklärung über ein sich bei Vertragsschluss abzeichnendes

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 169/89

    Zusicherung der Nichterhebung der deutschen Einfuhrumsatzsteuer; Verjährung von

  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

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