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   OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07   

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https://dejure.org/2009,6132
OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07 (https://dejure.org/2009,6132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2009 - 1 UF 119/07 (https://dejure.org/2009,6132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 1 UF 119/07 (https://dejure.org/2009,6132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 426; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 1372; ; BGB § 1374 Abs. 2; ; BGB § 1376 Abs. 1 2. Alt; ; EStG § 3 Abs. 3; ; EStG § 34 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1372
    Berücksichtigung des Wertes des Anteils eines Ehegatten an einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis beim Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 08.02.2006 - 4 UF 92/05

    Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung bei Selbstständigen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07
    In seiner Begründung hat es sich auf die damalige BGH-Rechtsprechung zum Verbot der Doppelverwertung bei Unterhalt und Zugewinnausgleich (FamRZ 2003, 432) sowie auf die Entscheidung OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 1031 (m. abl. Anm. Hoppenz, a.a.O., 1033) bezogen und den Wert des Anteils des Antragstellers an der Zahnarztpraxis bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs überhaupt nicht berücksichtigt, weil daraus schließlich schon der Unterhalt fließe.
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07
    Seine bestehende Nutzungsmöglichkeit bestimmt über den Stichtag für den Zugewinnausgleich hinaus ebenfalls den Vermögenswert der Praxis, vorausgesetzt, dass Praxen der entsprechenden Art in nennenswertem Umfang veräußert werden oder einen Partner aufnehmen (BGH Urteil vom 13. Oktober 1976 - IV ZR 104/74 - FamRZ 1977, 38, 40).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 84/97

    Zur Bewertung des Anteils an einer Steuerberaterpraxis im Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07
    Künftige Erträge und Nutzungen sind allenfalls Grundlage der Bewertung des good will (Senatsurteil vom 25. November 1998 - XII ZR 84/97 - FamRZ 1999, 361, 363; Hoppenz FamRZ 2006, 1242, 1244 und 1033; Borth FamRB 2002, 371, 374).".
  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07
    In seiner Begründung hat es sich auf die damalige BGH-Rechtsprechung zum Verbot der Doppelverwertung bei Unterhalt und Zugewinnausgleich (FamRZ 2003, 432) sowie auf die Entscheidung OLG Oldenburg, FamRZ 2006, 1031 (m. abl. Anm. Hoppenz, a.a.O., 1033) bezogen und den Wert des Anteils des Antragstellers an der Zahnarztpraxis bei der Ermittlung des Ausgleichsanspruchs überhaupt nicht berücksichtigt, weil daraus schließlich schon der Unterhalt fließe.
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2009 - 1 UF 119/07
    Der Antragsteller hält seit der Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 6.2.2008 - XII ZR 45/06 - an seiner erstinstanzlich vertretenen Ansicht, der Praxiswert sei für die Ermittlung des güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs bedeutungslos, zwar nicht mehr fest.
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 185/08

    Zugewinnausgleich: Bewertung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis bei

    Auch sonst wird verbreitet die Auffassung vertreten, eine Wertermittlung nach einem Umsatzwertverfahren sei zu ungenau und könne nur Anhaltspunkte für Plausibilitätsüberlegungen bieten (vgl. IDW S1 idF 2008 Rn. 143; zur Kritik an der Wertermittlung nach dem Umsatzwertverfahren: Michalski/Zeidler FamRZ 1997, 397, 400; Kuckenburg FPR 2009, 290, 292; Dauner-Lieb FuR 2009, 209, 215; Olbrich/Olbrich Der Betrieb 2008, 1483, 1485; Piltz Die Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung 3. Aufl. S. 249 f.; OLG Hamm OLGR 2009, 540 juris Rn. 26 ff.).

    Aus dem Vorstehenden folgt zugleich, dass der Unternehmerlohn ebenso wenig aus dem als unterhaltsrechtlich relevant angesehenen Einkommen des Praxisinhabers hergeleitet werden kann (vgl. hierzu auch OLG Hamm OLGR 2009, 540 juris Rn. 58; Kuckenburg FuR 2008, 270, 271; aA Weinreich FuR 2008, 321, 323).

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZR 40/09

    Zugewinnausgleich: Bemessung des Goodwills einer freiberuflichen Praxis bei

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in OLGR Hamm 2009, 540 veröffentlicht ist, hat dem Antrag auf Zugewinnausgleich teilweise stattgegeben, weil der anteilige Praxiswert des Beklagten im Endvermögen mit 321.157 DM zu berücksichtigen sei.
  • OLG Brandenburg, 09.07.2010 - 9 WF 292/08

    Prozesskostenhilfe für einen im Stufenverfahren geltend gemachten

    Der Senat verweist zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen zunächst auf die in der Sache zutreffenden Ausführungen des Amtsgerichts zur Bewertungsmethode, wobei zur Vervollständigung auch auf die Entscheidung des OLG Hamm zu einer - bewusst von der Methode der Bundesärztekammer abweichenden und gleichwohl als sachgerecht erachteten - Bewertung des immateriellen Werts im Wege einer "modifizierten" Ertragswertmethode (Urteil vom 15. Januar 2009, Az. 1 UF 119/07 - zitiert nach juris) hingewiesen werden soll (vgl. dazu ferner Staudinger/Ulrich Haas [2006], § 2311 Rdnr. 84 mit weiteren Nachweisen für vermehrte Literaturstimmen, die auch bei Freiberuflern ein modifiziertes Ertragswertverfahren anwenden wollen).
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