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   OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17   

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https://dejure.org/2017,67766
OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17 (https://dejure.org/2017,67766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2017 - 3 Ws 511/17 (https://dejure.org/2017,67766)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2017 - 3 Ws 511/17 (https://dejure.org/2017,67766)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung; Aussetzung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Betreuung; Motivation; Darlegung; Bemühungen; Auswahl; externer Therapeut; Sachverständiger

  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach mehr als 10 Jahren nur bei negativer Legalprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    (a) Zwar müssen insbesondere im therapeutischen Bereich "alle Möglichkeiten" ausgeschöpft werden (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., juris, Rdnr. 113; BR-Drs.

    Aus den Ausführungen wird deutlich, dass es nicht um die Vermeidung um Kosten oder Aufwand geht (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., juris, Rdnr. 113).

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 2 Ws 449/13

    Überprüfungsverfahren für die weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    (b) Aus den Geboten, dem Untergebrachten fortlaufend eine individuelle und intensive Betreuung anzubieten und ihn zur Inanspruchnahme dieser Angebote zu motivieren, folgt im Umkehrschluss, dass die Einrichtung keine Gewähr dafür übernehmen muss, dass diese Angebote vom Untergebrachten auch tatsächlich angenommen werden (BT-Drs. 17/9874, S. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 2 Ws 449/13, juris, Rdnr. 14).
  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Sicherungsverwahrung; Überprüfungsverfahren i.S.d. § 119a StVollzG

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    Denn die Anforderungen an die dem Strafgefangenen bzw. Sicherungsverwahrten anzubietende Betreuung nach § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB ist ausschließlich an den Inhalten der Betreuung zu orientieren und nicht an den äußeren Rahmenbedingungen, zu denen etwa der Therapieort oder die Organisation des Therapieangebotes gehören (KG Berlin, Beschluss vom 19. August 2015 - 2 Ws 154/15, Rdnr. 29 für Therapieort).
  • OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15

    Maßregelvollstreckung: Sachverständigengutachten bei Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    aa) Der Senat stimmt mit den Ausführungen in dem zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. November 2015 (2 Ws 502/15, juris) zur Auswahl eines Sachverständigen jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht überein (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2018 - III-3 Ws 41/18).
  • KG, 09.02.2016 - 2 Ws 18/16

    Strafvollzug bei angeordneter Sicherungsverwahrung; Kontrollverfahren iSd § 119a

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    Die zu den Mindestanforderungen des § 119a StVollzG entwickelte Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 1 Vollz (Ws) 458/16, juris, Rdnr. 10; Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 Vollz (Ws) 310/16, juris, Rdnr. 8; KG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 Ws 18/16, juris, Rdnr. 7) ist daher nicht übertragbar (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2018 - III-3 Ws 43/18).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 Ws 114/16

    Sicherungsverwahrung; späterer Beginn der Unterbringung; Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm nur dann der Fall, wenn eine ungünstige Legalprognose aufrechtzuerhalten oder erneut zu stellen ist (Senat, Beschluss vom 7. März 2017 - III-3 Ws 60, 61/17; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2016 - III-4 Ws 114/16, juris, Rdnr. 20 und Beschluss vom 15. Dezember 2016 - III-4 Ws 364/16, III-4 Ws 365/16, juris, Rdnr. 3) Das in § 1 SVVollzG NRW definierte Vollzugsziel der Sicherungsverwahrung ist der Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen Straftaten.
  • KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16

    Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    Der Erfolg des therapieorientierten Vollzuges hängt nicht nur von den objektiven Rahmenbedingungen und den Bemühungen der Justizvollzugsanstalt, sondern maßgeblich von der Bereitschaft des Untergebrachten ab, das dortige Therapieangebot anzunehmen (KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013 - 2 Ws 327, 333/13, NStZ 2014, 273, 275; Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 53/16, juris, Rdnr. 33).
  • OLG Hamm, 15.12.2016 - 4 Ws 364/16

    Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Nichteinhaltung der Überprüfungsfrist;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm nur dann der Fall, wenn eine ungünstige Legalprognose aufrechtzuerhalten oder erneut zu stellen ist (Senat, Beschluss vom 7. März 2017 - III-3 Ws 60, 61/17; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Mai 2016 - III-4 Ws 114/16, juris, Rdnr. 20 und Beschluss vom 15. Dezember 2016 - III-4 Ws 364/16, III-4 Ws 365/16, juris, Rdnr. 3) Das in § 1 SVVollzG NRW definierte Vollzugsziel der Sicherungsverwahrung ist der Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen Straftaten.
  • OLG Hamm, 29.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 458/16

    Anforderungen an die Begründung eines Überprüfungsbeschlusses nach § 119a

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    Die zu den Mindestanforderungen des § 119a StVollzG entwickelte Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 1 Vollz (Ws) 458/16, juris, Rdnr. 10; Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 Vollz (Ws) 310/16, juris, Rdnr. 8; KG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 Ws 18/16, juris, Rdnr. 7) ist daher nicht übertragbar (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2018 - III-3 Ws 43/18).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2017 - 2 Ws 339/16

    Behandlungsangebot in der Sicherungsverwahrung: Notwendige Prüfung des kognitiven

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
    Die Entscheidung darüber, wie die Umsetzung einer erforderlichen psychotherapeutischen Betreuung erfolgt, obliegt jedoch grundsätzlich der Anstalt; dies gilt auch für die Frage, ob dazu anstaltseigenes Personal oder anstaltsexterne Therapeuten eingesetzt werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Februar 2017 - 2 Ws 339/16, Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2017 - 3 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 310/16

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder

  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 3 Ws 41/18

    Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; bestmögliche

  • OLG Hamm, 26.08.2020 - 1 Vollz (Ws) 231/20

    Erforderlichkeit von Behandlungsmaßnahmen laut Vollzugsplan; Bringschuld der

    Denn die Anforderungen an die dem Strafgefangenen bzw. Sicherungsverwahrten anzubietende Betreuung nach § 66c Abs. 1 Nr. 1StGB sind ausschließlich an den Inhalten der Betreuung zu orientieren und nicht an den äußeren Rahmenbedingungen, zu denen etwa der Therapieort oder die Organisation des Therapieangebots gehören (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.03.2017 - 3 Ws 511/17 -, juris, Rn. 15).
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