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   OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17   

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https://dejure.org/2018,51436
OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17 (https://dejure.org/2018,51436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2018 - 21 U 22/17 (https://dejure.org/2018,51436)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2018 - 21 U 22/17 (https://dejure.org/2018,51436)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftung eines Architekten wegen fehlerhafter Ermittlung der Kosten eines Bauwerks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenschätzung fehlerhaft: Architekt muss Schadensersatz zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Zero Tolerance" bei Kostenermittlungen? (IBR 2019, 331)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenschätzung fehlerhaft: Architekt muss Schadensersatz zahlen! (IBR 2019, 330)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    Ein Minderungsanspruch ist deshalb beispielsweise sofort gegeben, wenn trotz einer entsprechenden Vereinbarung ein Bautagebuch nicht während der Bauphase geführt wird, weil eine nachträgliche Erstellung nicht mehr zuverlässig möglich ist (Kniffka, a.a.O., 1035) oder Kostenermittlungen nicht in der Leistungsphase, der sie gem. § 15 II HOAI a.F. zugeordnet sind, erbracht wurden (BGH NZBau 2005, 158, 161).

    Sind Teilleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht, entfällt der Honoraranspruch eines Architekten dann ganz oder teilweise, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht (BGH, BauR 2004, 1640; BauR 2005, 400; BauR 2005, 588).

  • OLG Frankfurt, 15.12.2011 - 12 U 71/10

    Architektenhaftung: Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung und Illegalität

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    Ein Beratungsfehler des Architekten kann insbesondere darin liegen, dass er durch eine sehr niedrige anfängliche Kostenschätzung den Entschluss des Bauherrn zur Errichtung des Vorhabens nachhaltig gefördert hat, obwohl er aufgrund des Wissens um die geplante Finanzierung zu besonderer Sorgfalt im Hinblick auf die Kostenermittlung verpflichtet war (OLG Frankfurt, NZBau 2012, 306, 308).

    Ist das Bauvorhaben fertig gestellt bzw. beendet, besteht regelmäßig kein Interesse des Bauherrn mehr an Kostenermittlungen, so dass eine weitere Leistungsaufforderung entbehrlich ist (OLG Frankfurt, NZBau 2012, 306, 308).

  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 4/12

    Zum Steilküstenabbruch auf Rügen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    In einem solchen Fall findet die tatsächliche Vermutung eines beratungskonformen Verhaltens Anwendung, so dass davon auszugehen ist, dass der Kläger von dem Vorhaben Abstand genommen hätte, wenn er schon in der Leistungsphase 3 durch die Kostenberechnung zutreffend über die zu erwartenden Kosten informiert oder jedenfalls vor Beauftragung der ausführenden Unternehmen mittels ordnungsgemäßen Kostenanschlags zur Kostenkontrolle in die Lage versetzt worden wäre (BGH NZBau 2013, 515, 517; Retzlaff, a.a.O., S. 1731).

    Die widerlegliche Vermutung des beratungsgerechten Verhaltens des Auftraggebers gilt nämlich auch, wenn der Planer im Rahmen der Grundlagenermittlung eine gebotene Erörterung und Beratung über Risiken unterlässt, die im Grundsatz bekannt sein mögen, er aber nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber diese Risiken bei seiner Bauentscheidung ausreichend bedacht hat (BGH NZBau 2013, 515, 517).

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    Wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Sache erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, muss den Verlust oder die Kürzung seiner Ansprüche hinnehmen, weil es im Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem unbillig erscheint, dass jemand für den von ihm erlittenen Schaden trotz eigener Mitverantwortung vollen Ersatz fordert (BGH NJW 1997, 2234, 2235).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    Sind Teilleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht, entfällt der Honoraranspruch eines Architekten dann ganz oder teilweise, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht (BGH, BauR 2004, 1640; BauR 2005, 400; BauR 2005, 588).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 100/00

    Anforderungen an ein Geständnis im Sinne des § 288 ZPO

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    Insofern ist unerheblich, ob es sich bei der Erklärung um ein echtes prozessuales Geständnis im Sinne von § 288 ZPO handelte, das nur nach Maßgabe des § 290 ZPO widerrufen werden könnte (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1578, 1579), wobei der Kläger die Voraussetzungen eines solchen Widerrufs - insbesondere hinsichtlich eines Irrtums - nicht dargetan hat.
  • BGH, 02.10.1990 - VI ZR 14/90

    Schadensersatz bei Schwarzarbeit?

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    Deshalb genügt es zu seiner Anwendung, dass der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH VersR 1990, 1362).
  • BGH, 07.11.1996 - VII ZR 23/95

    Toleranzen bei der Kostenermittlung durch den Architekten; Maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    Bei groben Pflichtverletzungen, wie z.B. dem Übersehen der MwSt. oder völlig unrealistischen Annahmen zur Kubatur, wird indes regelmäßig eine Toleranz nicht zugebilligt (BGH NJW-RR 1997, 402; Kniffka in Kniffka u.a., a.a.O., § 633 Rn. 134).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    Sind Teilleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht, entfällt der Honoraranspruch eines Architekten dann ganz oder teilweise, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht (BGH, BauR 2004, 1640; BauR 2005, 400; BauR 2005, 588).
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.03.2018 - 21 U 22/17
    In solchen Fällen kann die geschädigte Vertragspartei grundsätzlich Ersatz des Vertrauensschadens verlangen, was erfordert, sie so zu stellen, wie sie bei Offenbarung der für ihren Vertragsentschluss maßgeblichen Umstände stünde (BGH NZBau 2006, 573, 575).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • OLG Bamberg, 25.04.2008 - 6 U 66/07

    Beschädigung eines Fernmeldekabels durch Bauunternehmen: Pflicht zur

  • OLG Schleswig, 24.04.2009 - 1 U 76/04

    Baukostenüberschreitung: Toleranzrahmen von 30%?

  • OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04

    Anspruch eines Bauherrn gegen einen Architekten auf Schadensersatz wegen zu

  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 65/10

    Architektenvertrag: Pflicht des Architekten zur Führung eines Bautagebuchs;

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 230/11

    BGH präzisiert Pflichten des Architekten

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 21 U 77/00

    Auseinanderfallen von Bauherr und Auftraggeber

  • OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03

    Haftung für Unterbrechung der Stromzufuhr

  • OLG Hamm, 04.09.2006 - 17 U 31/06

    Generalübernahmevertrag, Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

  • BGH, 11.02.1983 - V ZR 300/81

    Schadenersatzanspruch gegen einen Notar bei Amtspflichtverletzung -

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

  • BGH, 26.01.2012 - VII ZR 164/11

    Haftung des Tierarztes: Schadensersatzanspruch beim Kauf eines Pferdes auf Grund

  • OLG Hamm, 11.01.2022 - 24 U 65/20

    Schadensersatz; Schadensberechnung; Kostengrenze; Baukostenermittlung; Sanierung;

    Die Anknüpfung an die überschießenden Baukosten stellt nur eine Möglichkeit der Schadensbestimmung dar, wobei die Wertsteigerung des Objekts infolge des Mehraufwands grundsätzlich im Wege des Vorteilsausgleichs abzuziehen ist; die Schadensbemessung ist aber insbesondere dann nicht auf diese Methode beschränkt, wenn davon auszugehen ist, dass der Auftraggeber bei zutreffender Beratung von der Baumaßnahme vollständig abgesehen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2015 - VII ZR 190/14, NJW-RR 2015, 1048; BGH, Urteil vom 07.07.1988 - VII ZR 72/87, NJW-RR 1988, 1361; OLG Oldenburg, Urteil vom 07.08.2018 - 2 U 30/18, NJW 2019, 1377; OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2018 - 21 U 22/17, BeckRS 2018, 40173 Rn. 103; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.07.2014 - 2 U 33/13, BeckRS 2015, 10978; vgl. ferner Koeble in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 11 Rn. 875 ff.).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2020 - 12 U 508/19

    Schadensersatz aus einem Architektenvertrag: Zustandekommen eines Vertrages mit

    Zwar können auch an einem Vertrag nicht unmittelbar beteiligte Personen in dessen Schutzbereich mit der Folge einbezogen werden, dass sie zwar nicht einen eigenen Leistungsanspruch erwerben, ihnen aber ein vertraglicher Schadensersatzanspruch erwächst, falls der Schuldner ihnen durch schuldhaftes vertragswidriges Handeln einen Schaden zufügt (OLG Hamm, Urteil vom 15. März 2018 - 21 U 22/17 -, Rn. 66, juris).
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