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   OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91   

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OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91 (https://dejure.org/1991,1822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.1991 - 15 W 52/91 (https://dejure.org/1991,1822)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 1991 - 15 W 52/91 (https://dejure.org/1991,1822)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung einer Adoptionseinwilligung durch das Vormundschaftsgericht ; Voraussetzungen für die Annahme einer "anhaltend gröblichen Pflichtverletzung"; Berücksichtigungsfähigkeit von Prognosen für die zukünftige Entwicklung; Kriterien einer Ersetzungsentscheidung wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung der Einwilligung in die Kindesannahme durch das Vormundschaftsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1103
  • Rpfleger 1991, 416
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 16.02.1977 - 15 W 271/75
    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
    Die Fristbestimmung soll nämlich lediglich gewährleisten, daß dem Elternteil vor Augen geführt wird, daß eine Adoption des Kindes wegen Gleichgültigkeit in Betracht kommt, und ihm ausreichende Gelegenheit gegeben wird, seine Einstellung und sein Verhalten gegenüber dem Kind zu ändern (Senat FamRZ 1977, 415, 418).

    Nach der Rechtsprechung des Senats war die tatsächliche Erfüllung der Beratungspflicht des Jugendamtes über Hilfen zur Vermeidung der Adoption zwingende Voraussetzung einer Ersetzungsentscheidung wegen Gleichgültigkeit des Elternteils (FamRZ 1977, 415, 417 f.); diese Auffassung wurde auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt (BayObLG FamRZ 1982, 1129, 1130; OLG Köln FamRZ 1987, 203).

    Dieses zwingende Beratungserfordernis ist, wie der Senat in seiner bereits genannten Entscheidung (FamRZ 1977, 415, 417 f.) ausgeführt hat, durch Gesetz vom 14.08.1973 neu eingeführt worden (§ 1747 Abs. 2 a.F. BGB) und in § 1748 Abs. 2 n.F. BGB unverändert übernommen worden.

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 743/86

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsfreiheit der öffentlichen Wiedergabe

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
    Der Gesetzesänderung kommt deshalb eine sogenannte unechte Rückwirkung zu, die dadurch gekennzeichnet wird, daß die neue Gesetzeslage auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt (BVerfGE 69, 272, 309; 72, 175, 196; 79, 29, 45).

    Zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenze ist das Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung gegenüber der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 51, 356, 363; 69, 272, 310; 79, 29, 46).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
    Der Gesetzesänderung kommt deshalb eine sogenannte unechte Rückwirkung zu, die dadurch gekennzeichnet wird, daß die neue Gesetzeslage auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt (BVerfGE 69, 272, 309; 72, 175, 196; 79, 29, 45).

    Zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenze ist das Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung gegenüber der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 51, 356, 363; 69, 272, 310; 79, 29, 46).

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
    Zur Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenze ist das Vertrauen des einzelnen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung gegenüber der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 51, 356, 363; 69, 272, 310; 79, 29, 46).
  • BayObLG, 23.12.1983 - BReg. 1 Z 101/83

    Jugendamt; Abgabe; Amtspflegschaft; Anhörung; Sorgeberechtigter

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
    Die insoweit von dem Landgericht herangezogene Rechtsprechung (BayObLG FamRZ 1984, 417; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 831) entspricht auch der ständigen Auffassung des Senats (z. B. Beschluß vom 24.04.1989 -15 W 58/89 -).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
    Der Gesetzesänderung kommt deshalb eine sogenannte unechte Rückwirkung zu, die dadurch gekennzeichnet wird, daß die neue Gesetzeslage auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt (BVerfGE 69, 272, 309; 72, 175, 196; 79, 29, 45).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 20 W 237/84

    Verletzbarkeit der elterlichen Pflichten nach Entzug der elterlichen Sorge;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
    Die insoweit von dem Landgericht herangezogene Rechtsprechung (BayObLG FamRZ 1984, 417; OLG Frankfurt FamRZ 1985, 831) entspricht auch der ständigen Auffassung des Senats (z. B. Beschluß vom 24.04.1989 -15 W 58/89 -).
  • BayObLG, 02.08.1982 - BReg. 1 Z 67/82
    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats war die tatsächliche Erfüllung der Beratungspflicht des Jugendamtes über Hilfen zur Vermeidung der Adoption zwingende Voraussetzung einer Ersetzungsentscheidung wegen Gleichgültigkeit des Elternteils (FamRZ 1977, 415, 417 f.); diese Auffassung wurde auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt (BayObLG FamRZ 1982, 1129, 1130; OLG Köln FamRZ 1987, 203).
  • OLG Köln, 06.10.1986 - 16 Wx 94/86

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung der Kindsmutter zur Adoption

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1991 - 15 W 52/91
    Nach der Rechtsprechung des Senats war die tatsächliche Erfüllung der Beratungspflicht des Jugendamtes über Hilfen zur Vermeidung der Adoption zwingende Voraussetzung einer Ersetzungsentscheidung wegen Gleichgültigkeit des Elternteils (FamRZ 1977, 415, 417 f.); diese Auffassung wurde auch von anderen Oberlandesgerichten geteilt (BayObLG FamRZ 1982, 1129, 1130; OLG Köln FamRZ 1987, 203).
  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Bei eigenständiger Prüfung des Sachverhalts müßte der Senat auch neu vorgetragene Tatsachen berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BayObLG FamRZ 1988, 878, 879; OLG Hamm FamRZ 1991, 1103, 1105 f.; Keidel/Kuntze, § 27 FGG Rdn. 59, 66 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG, FamRZ 1994, 1348; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (Staudinger/Frank, Rz. 25, MünchKomm/Lüderitz, Rz. 9, jeweils zu § 1748).

    Gleichgültigkeit kann allerdings auch dann bejaht werden, wenn der "Besitzanspruch" des Elternteils auf das Kind keiner echten gefühlsmäßigen Bindung entspricht, sondern anders motiviert ist, z. B. durch Eifersucht, verletzten Stolz, Neid, Rachsucht, Böswilligkeit oder durch die bloße Besorgnis um das eigene Wohl (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

    zu 3 in die Annahme gegenüber dem Kind zu ersetzen ist, wird im übrigen zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz an das äußere Verhalten anknüpft und es genügen läßt, wenn das gesamte Verhalten zu dem Schluß führt, daß dem Elternteil das Kind gleichgültig ist (BayObLG, DAVorm 1981, 131, 138 = FamRZ 1981, 604 [Lse]; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106).

  • LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09

    Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption

    1 Z 101/83|OLG Karlsruhe; 13.12.1983; 11 U 154/83">FamRZ 1984, 417, 419; NJW-RR 1994, 903 = FamRZ 1994, 1348, 1349; BayObLGZ 1996, 276 = NJWE-FER 1997, 248 = FamRZ 1997, 514, 516; FamRZ 2002, 1142, 1144; BayObLGZ 2003, 232 = NJW-RR 2004.578 = FamRZ 2004, 397; FÜR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; OLG Hamm OLGZ 1992, 15 = FamRZ 1991, 1103, 1106), etwa wer sein Kind in der Obhut Dritter (Privatpersonen oder Heim) aufwachsen lässt, ohne über eine längere Zeit einen ihm nach den jeweiligen Umständen zumutbaren persönlichen Erziehungsbeitrag zu leisten, z.B. durch Besuche oder brieflichen Kontakt (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1687; Münchener Kommentar, a.a.O).
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1Z BR 47/96

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Adoption durch das Jugendamt;

    bb) Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, daß die gemäß § 1748 Abs. 2 Satz 1 BGB vorausgesetzte Beratung keine zwingende Voraussetzung für die gerichtliche Ersetzung ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, 1103, 1105; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1748 Rn. 8; Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1748 Rn. 14; Wiesner/Kaufmann/Mörsberger/Oberloskamp/Struck SGB VIII § 51 Rn. 26; wohl auch Staudinger/Frank § 1748 Rn. 35).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96

    Ersetzung der Einwilligung zur Adoption - Ermittlungspflicht des Gerichts -

    Bei der Würdigung, ob die Einwilligung des Beteiligten zu 3 - in die Annahme gegenüber dem Kind zu ersetzen ist, wird im übrigen zu berücksichtigen sein, daß das Gesetz an das äußere Verhalten anknüpft und es genügen läßt, wenn das gesamte Verhalten zu dem Schluß führt, daß dem Elternteil das Kind gleichgültig ist (BayObLG DAVorm 1981, 131/138; OLG Hamm FamRZ 1991, 1103/1106).
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