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   OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 88/92   

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https://dejure.org/1992,3040
OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 88/92 (https://dejure.org/1992,3040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.1992 - 11 U 88/92 (https://dejure.org/1992,3040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - 11 U 88/92 (https://dejure.org/1992,3040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Öffentlichkeitsfahndung

    Art. 34 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeld aus Amtspflichtsverletzung, Unverhältnismäßigkeit einer Öffentlichkeitsfahndung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1209
  • GRUR 1993, 154
  • NStZ 1993, 139
  • StV 1993, 4
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86

    Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 88/92
    Die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die betreffende strafprozessuale Maßnahme gegenüber dem Beschuldigten nicht mehr verständlich ist (BGH NJW 1989, 96, 97 = VersR 1988, 911 ; BGH, Nichtannahmebeschluß vom 11. Juli 1991 - III ZR 192/90 - m.w.N.; vgl. auch BGH WM 1983, 866, 867).

    Das gilt sowohl für die Entscheidung, ob überhaupt ein Einschreiten geboten ist, als auch für die weitere Entscheidung, gegen wen sich die Ermittlungen zu richten haben (BGH NJW 1989, 96, 97).

  • BGH, 11.07.1991 - III ZR 192/90

    Nichtannahme der Revision - Überprüfbarkeit von Entscheidungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 88/92
    Die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die betreffende strafprozessuale Maßnahme gegenüber dem Beschuldigten nicht mehr verständlich ist (BGH NJW 1989, 96, 97 = VersR 1988, 911 ; BGH, Nichtannahmebeschluß vom 11. Juli 1991 - III ZR 192/90 - m.w.N.; vgl. auch BGH WM 1983, 866, 867).
  • BGH, 26.05.1983 - III ZR 47/82

    Amtspflichtverletzung - Betrug - Staatsanwaltschaft - Pressemitteilung -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 88/92
    Die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die betreffende strafprozessuale Maßnahme gegenüber dem Beschuldigten nicht mehr verständlich ist (BGH NJW 1989, 96, 97 = VersR 1988, 911 ; BGH, Nichtannahmebeschluß vom 11. Juli 1991 - III ZR 192/90 - m.w.N.; vgl. auch BGH WM 1983, 866, 867).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 52/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Standesbeamten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 88/92
    Sie umreißen nämlich die ihnen bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ohnehin obliegenden Amtspflichten bei der Inanspruchnahme von Publikationsorganen (vgl. dazu auch Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl., § 6, 2 a S. 39; ferner BGHZ 89, 1, 5; BGH NJW 1990, 505 ).
  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 88/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat angeschlossen hat, ist eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung einem Amtsträger vor allem dann vorwerfbar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt (zuletzt BGH NJW-RR 1992, 919).
  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 126/82

    Klagebefugnis eines Verbandes -Abwrackaktion in der Binnenschiffahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.1992 - 11 U 88/92
    Sie umreißen nämlich die ihnen bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ohnehin obliegenden Amtspflichten bei der Inanspruchnahme von Publikationsorganen (vgl. dazu auch Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl., § 6, 2 a S. 39; ferner BGHZ 89, 1, 5; BGH NJW 1990, 505 ).
  • LG Braunschweig, 21.03.2006 - 9 O 2225/05

    Falsches Fahndungsfoto: 3000 Euro Schmerzensgeld für Bankkundin

    Die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die betreffende strafprozessuale Maßnahme gegenüber dem Beschuldigten nicht mehr verständlich ist (BGH NJW 1989, 96, 97 [BGH 21.04.1988 - III ZR 255/86] ; OLG Hamm NJW 1993, 1209).
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