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   OLG Hamm, 15.07.2003 - 3 Ss 303/03   

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https://dejure.org/2003,13522
OLG Hamm, 15.07.2003 - 3 Ss 303/03 (https://dejure.org/2003,13522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.07.2003 - 3 Ss 303/03 (https://dejure.org/2003,13522)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 3 Ss 303/03 (https://dejure.org/2003,13522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Verstoß gegen AuslG; Duldung; ausländerrechtliche Duldung; Erteilung eines Duldung; Abschiebung; Abschiebungshindernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Ausländergesetz; Illegaler Einreise und illegalen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland; Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß bei zu knappen Schuldfeststellungen im angefochtenen Urteil; Unklare Feststellungen zum ...

  • Judicialis

    AuslG § 92; ; StPO § 318; ; StGB § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92; StPO § 318; StGB § 47
    Verstoß gegen AuslG; Duldung; ausländerrechtliche Duldung; Erteilung eines Duldung; Abschiebung; Abschiebungshindernis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 3 Ss 303/03
    Insoweit kommt es entgegen dem Wortlaut nicht nur darauf an, ob der Ausländer tatsächlich im Besitz einer ausländerrechtlichen Duldung ist (Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 06.07.2003 - 2 BvR 397/02).

    Die - bisher im Schrifttum und zum Teil auch in der Rechtssprechung vertretene - Auffassung, tatbestandliches Unrecht nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG sei auch dann gegeben, wenn eine förmliche Duldung zwar nicht vorlag, aber hätte erteilt werden müssen, ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seinen Beschluss vom 06.07.2003 - 2 BvR 397/02 - (BVerfG lexetius.com/2003/3/294) ausgeführt hat, "von Verfassungs wegen nicht mehr hinnehmbar und deshalb willkürlich".

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 3 Ss 303/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, VRS 99, 410, 411; VRS 96, 191; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 2 Ss 1006/98

    Begründung, kurze Freiheitsstrafe, Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 3 Ss 303/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, VRS 99, 410, 411; VRS 96, 191; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 3 Ss 303/03
    Insofern diene § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nicht der Strafbewehrung eines Verwaltungsakts und binde den Strafrichter nicht an die unterlassene oder verspätet getroffene Entscheidung einer Verwaltungsbehörde (vgl. BVerfGE 80, 244 (256)).
  • BGH, 01.07.1993 - V ZB 19/93

    Keine Vorlage ohne dieselbe Rechtsfrage betreffende Vergleichsentscheidungen -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 3 Ss 303/03
    Nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 AuslG stellt ein Untertauchen des Ausländers nach abgelaufener Ausreisefrist, um sich der Abschiebung zu entziehen, einen zwingenden (vgl. BGH NJW 1993, 3069) Haftgrund für die Anordnung von Sicherungshaft dar .Hierbei handelt es sich um eine ausländerrechtliche Sondermaßnahme zur Absicherung der Abschiebung (Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 57 AuslG, Rdz. 1).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.07.2003 - 3 Ss 303/03
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten kann danach regelmäßig nur dann Bestand haben, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, VRS 99, 410, 411; VRS 96, 191; BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7 = NStZ 1996, 429; BGH StV 1994, 370 jeweils m.w.N.).
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