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OLG Hamm, 15.10.2007 - 2 Ss OWi 614/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
StVO § 23
Mobiltelefon; Straßenverkehr; Benutzung; Begriff; Überliegefrist; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur unbefugten Benutzung eines Mobiltelefons
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bußgeldzumessung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr; Verwertbarkeit tilgungsreifer Voreintragungen im Verkehrszentralregister im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mobilfunktelefonbenutzung - Verlegen des Telefons
- kanzlei-heskamp.de
- Judicialis
StVO § 23
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Iserlohn - 18 OWi 875 Js 268/07 OWi 138/07
- OLG Hamm, 15.10.2007 - 2 Ss OWi 614/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06
Funktelefon - Begriff der Benutzung
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2007 - 2 Ss OWi 614/07
Vielmehr liegt auch während der Vor- und Nachbereitungsphase eines Telefonats bzw. einer SMS eine Benutzung des Mobil- oder Autotelefons im Sinne dieser Vorschrift vor, denn bereits hierdurch wird der Zweck der Vorschrift berührt, nämlich der Ablenkung von der Fahrzeugführung entgegenzuwirken (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, StraFO 2006, 509; OLG Hamm in 2 Ss OWi 25/07, NJW 2007, 1078 = VRS 112, 291; OLG Hamm in 2 Ss OWi 227/07, StRR 2007, 76 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 20.04.2007 - 2 Ss OWi 227/07
Mobiltelefon; Nutzung; Begriff; Straßenverkehr; Feststellungen; Anforderungen
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2007 - 2 Ss OWi 614/07
Vielmehr liegt auch während der Vor- und Nachbereitungsphase eines Telefonats bzw. einer SMS eine Benutzung des Mobil- oder Autotelefons im Sinne dieser Vorschrift vor, denn bereits hierdurch wird der Zweck der Vorschrift berührt, nämlich der Ablenkung von der Fahrzeugführung entgegenzuwirken (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, StraFO 2006, 509; OLG Hamm in 2 Ss OWi 25/07, NJW 2007, 1078 = VRS 112, 291; OLG Hamm in 2 Ss OWi 227/07, StRR 2007, 76 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 25/07
Autotelefon, Nutzung; Begriff, Freisprechanlage
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2007 - 2 Ss OWi 614/07
Vielmehr liegt auch während der Vor- und Nachbereitungsphase eines Telefonats bzw. einer SMS eine Benutzung des Mobil- oder Autotelefons im Sinne dieser Vorschrift vor, denn bereits hierdurch wird der Zweck der Vorschrift berührt, nämlich der Ablenkung von der Fahrzeugführung entgegenzuwirken (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, StraFO 2006, 509; OLG Hamm in 2 Ss OWi 25/07, NJW 2007, 1078 = VRS 112, 291; OLG Hamm in 2 Ss OWi 227/07, StRR 2007, 76 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01
Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Hamm, 15.10.2007 - 2 Ss OWi 614/07
Diese Feststellungen lassen rechtsfehlerfrei den Schluss zu, dass der Betroffene, wovon offenbar auch das Amtsgericht nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ausgegangen ist, mit dem Mobiltelefon telefoniert und es nicht lediglich innerhalb des Pkw verlegt habe (vgl. hierzu OLG Köln, NZV 2005, 247).
- OLG Hamm, 01.02.2012 - 5 RBs 4/12
Benutzung eines Mobiltelefons; Lesen einer SMS
Auch während der Vor- und Nachbereitungsphase einer SMS liegt danach eine Benutzung des Mobiltelefons im Sinne dieser Vorschrift vor, denn bereits hierdurch wird der Zweck der Vorschrift berührt, nämlich der Ablenkung von der Fahrzeugführung entgegen zu wirken (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Oktober 2007 - 2 Ss OWi 614/07).